Umnutzung der bestehenden Wohnung im Dachgeschoss zur Vermietung als Ferienwohnung, Gabelschrofenweg 4, Fl.Nr. 1604/9, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Ausbau zu einer Wohnung ist genehmigt. Lt. Beschreibung wurde sie bisher nur von Familienangehörigen genutzt. Eine Fremdvermietung sei nicht erfolgt. Zukünftig soll die Wohnung auch an Nichtfamilienmitglieder als Ferienwohnung vermietet werden. 

Nach dem hier gültigen Bebauungsplan N 6 ist die Umnutzung im Wege einer Ausnahme genehmigungsfähig. Ein Änderungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet.

Andere Fälle der nachträglichen Zulassung als Ferienwohnung aus der jüngeren Vergangenheit in diesem Gebiet:

  • Tegelbergstraße 22, Baugenehmigung 2013. Das Einvernehmen wurde erteilt. Der Fall liegt noch vor der Ausarbeitung des Beherbergungskonzepts (kein Bezugsfall).

  • Tegelbergstraße 9, Baugenehmigung August 2023. Das nicht erteilte Einvernehmen wurde ersetzt. Die Verweigerung des Einvernehmens wurde darauf gestützt, dass der Umfang der FeWo-Nutzung maximal ein Drittel der Zahl der Wohnungen hätte umfassen dürfen (Planung: zwei dauergenutzte WE und zwei FeWo) und ein Drittel der Wohnfläche (Planung: 62% dauergenutzte Wohnfläche und 38% FeWo). Das LRA hat sich dieser Forderung nicht angeschlossen.

  • Tegelbergstraße 24, Baugenehmigung November 2023 „Umnutzung Dachgeschoss zu Ferienwohnung“. Das Einvernehmen wurde erteilt. Die o. g. Vorgaben zu max. einem Drittel wurden erfüllt.

Örtlich und zeitlich wird derselbe Maßstab anzulegen sein wie bei Tegelbergstr. 24. 
Die Vorgaben aus dem dortigen Fall werden erfüllt. 
Im EG und OG ist jeweils eine weitere dauergenutzte Wohnung genehmigt. 

Um die Ziele der Wohnraumsicherung zu erfüllen, wird die Entwicklung in diesem Bebauungsplangebiet weiter kritisch zu beobachten sein. Sollten sich die Fälle der Umwandlungen in Ferienwohnungen häufen ist auch hier eine Änderung des Bebauungsplanes geboten. 
Die Begründbarkeit für eine Änderung wird dabei umso schwieriger, je mehr solche Umwandlungen zugelassen werden. Zeitlich und zahlenmäßig wird insoweit rechtzeitig eine Grenze zu ziehen sein. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig sein, weil die ausnahmebedürftige Nutzung als untergeordnet einzustufen ist.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der notwendigen Ausnahme zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach bittet um Auskunft des Genehmigungsstandes sowie die vorhandenen Stellplätze.

Armin Angeringer informiert, es entsteht keine Mehrung an der Zahl der Wohnungen, schließlich ändert sich der Stellplatzbedarf nicht.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der notwendigen Ausnahme zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr