Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, wenn wir bei der Optik sind, schön ist was anderes und ergänzt: absolut grenzwertig.
Matthias Friedl regt eine Anpassung an die bestehenden Gauben an und gibt wieder, das sind zwar andere Eigentümer, aber rein als Vorschlag.
Armin Angeringer informiert, wir wissen natürlich nicht, was mit den mittleren Gauben passiert, da diese nicht der Genehmigung entsprechen. Eine Empfehlung für die Errichtung wie der Schwarzbau ist ausgeschlossen.
Martin Dopfer erkundigt sich, die Gauben sind genehmigt in der Größe nur der Balkon nicht.
Armin Angeringer verdeutlicht anhand der Seitenansicht, dass die Größe nicht der Genehmigung entspricht.
Martin Dopfer lässt wissen, durch den Bauantrag kam die Problematik hervor. Bei der frontalen Ansicht ergeben drei gleiche Gauben mehr Sinn. Aufgrund dessen erkundigt sich er, inwieweit ein Rückbau der bestehenden Gauben gefordert werden kann. Weiter empfindet Martin Dopfer für den Bauherren eine größere Gaube als Gewinn, das ist die Entscheidung des Bauherrn. Die andere Gaubengröße ist optisch nicht schön.
Armin Angeringer bringt ins Gespräch, wir können gerne dem Bauherren empfehlen, das Ergebnis der Baukontrolle abzuwarten und die Gestaltung der Gaube an den Bestand anzupassen.
Martin Dopfer möchte wissen, wann läuft die Fiktionsfrist ab.
Armin Angeringer führt aus, die Fiktionsfrist endet am 16.07.2024. Dennoch habe er bereits die Rückmeldung erhalten, dass das Ergebnis der Baukontrolle etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Matthias Friedl erläutert, entscheidend ist, ob die bestehenden Gauben bestehen bleiben dürfen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert zusammenfassend, die prinzipielle Entscheidung ist das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Schließlich ist der Beschluss so zu formulieren, dass wir das kommunale Einvernehmen erteilen, wie die Baubehörde die Entscheidung für die zwei anderen Gauben veranlasst. Sollten die Entscheidung fallen, die Gauben zu verkleinern, würden wir dabei mitgehen. Fällt die Entscheidung aus, die Gauben im Bestand können so bleiben, soll der Bauherr die geplante Gaube anpassen an diese. Zusätzlich schließen wir die potenzielle Umnutzung zu einer Ferienwohnung aus. Der vorliegenden Planung kann nicht zugestimmt werden.
Armin Angeringer teilt mit, Informationen zu einer Umnutzung zur Ferienwohnung liegen im Antrag nicht vor.
Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, die Beschlussfassung war für eine Ablehnung.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, der vorliegende Antrag so wie er ist, ist abgelehnt. Die geplante Gaube soll an das Ergebnis der Baukontrolle angepasst werden. Ein einheitliches Bild ist zu bevorzugen.