Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.09.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan Weißensee - See Süd aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern.
Der Aufstellungsbeschluss vom 06.09.2022 enthält die Zielvorgabe „Zu prüfen ist eine Zulassung von bis zu einem Drittel der Fläche in einem Gebäude.“ Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) werden deshalb im Entwurf auf ein Drittel der Fläche in einem Gebäude beschränkt.
Zu regeln ist auch die Nutzung als Nebenwohnsitz. Dies wird durch die Festsetzung erreicht, dass zwei Drittel der Fläche des Gebäudes ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben, zulässig sind.
Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20) ist nun davon auszugehen, dass der teilweise Ausschluss von Zweitwohnungen nun im Bebauungsplan möglich ist. Da dies ebenfalls der Sicherung dauergenutzter Wohnungen dient, wurde dies bei den Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung und als Planungsziel ergänzt.
Aufgrund der Bestandssituation erfolgt eine Aufteilung in die beiden Gebietsarten Allgemeines Wohngebiet im Osten und Dorfgebiet im Westen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 02.07.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Diskussionsverlauf
Matthias Friedl bittet, das gesamte Gebiet als Dorfgebiet festzulegen, aufgrund der sonst entstehenden Einschränkungen für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb. Zusätzlich sei die Bebauung von landwirtschaftlichen Flächen eingebettet.
Armin Angeringer erläutert die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes und zeigt auf, welche davon gestrichen werden können.
Matthias Friedl erkundigt sich, ob ein Beschluss gefasst werden kann.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, der Beschluss wird entsprechend angepasst.
Armin Angeringer führt weiter aus, wir arbeiten das bis zur nächsten Sitzung aus und legen es zur Billigung vor.
Christine Fröhlich fragt, was für einen Sinn die ein Drittel, zwei Drittel Lösung besitzt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, das haben wir in weiteren Stadtgebieten ebenfalls angewendet.
Armin Angeringer zeigt auf, dass das Beherbergungskonzept Weißensee als ein sogenanntes Eignungsgebiet darstellt und in gewisser Weise Ferienwohnungen zugelassen werden soll.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht das an verschiedenen Beispielen.
Armin Angeringer teilt mit, die Struktur der bestehenden Bebauung im jeweiligen Gebiet ist ebenfalls einschlägig. Dort wo eine Prägung als reines Wohngebiet und insbesondere durch Mehrfamilienhausbebauung besteht, kommt eine solche Zulassung eher nicht in Frage.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Verwaltung zu beauftragen die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes so zu gestalten, dass die Art der baulichen Nutzung für das gesamte Gebiet als Dorfgebiet festzusetzen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Satzung und Begründung 20240702 (.pdf)
Datenstand vom 19.12.2024 08:21 Uhr