Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Zeichen 274) im Moosangerweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.09.2024 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Aus Sicht der Verwaltung ist die jetzige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Zeichen 274) im Moosangerweg nicht verhältnismäßig. Aus diesem Grund wurde für den Zeitraum vom 21.05. bis 28.05.2024 der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland beauftragt, anhand einer Verkehrserfassung mit dem System TOPO der Firma RTB die Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge zu ermitteln (ohne dass die Verstöße geahndet wurden).

Bei der Auswertung wurden alle Fahrzeuge als Verstoß gewertet, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um mehr als 9 km/h überschritten haben. Die Toleranzwerte wurden bereits berücksichtigt.

Auszug aus der Ergänzenden Weisung zur Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung:
„Verbleibt nach Abzug der Verkehrsfehlergrenze (3 km/h) eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, so ist sie als unbedeutender Verstoß zu werten. Von der Verfolgung ist in der Regel abzusehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis einschließlich 10 km/h als unbedeutend gewertet werden.“

Messergebnisse 
(21.05. – 28.05.2024):
Gesamtzahl                        14.276 Fahrzeuge
Beanstandungsquote        60,99 %
Fahrzeuge/h                        85,03
Verstöße/h                        51,86

Potentielle Verstöße:
06 – 10 km/h                        3.761 
11 – 15 km/h                        2.847
16 – 20 km/h                        1.323
21 – 25 km/h                        487
26 – 30 km/h                        204
31 – 40 km/h                        73
41 – 50 km/h                        6
51 – 60 km/h                        1
Mehr als 60 km/h                5
Gesamtergebnis                8.707

Über 60 % der Fahrzeuge überschreiten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit teils deutlich!!! 

Gründe, die für die Beibehaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung sprechen, sind nicht erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit können z.B. vor Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen etc.) Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden (§ 45 StVO); dies ist beim Moosangerweg nicht der Fall.



Nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt dann für alle Kraftfahrzeuge für den Moosangerweg die nach der StVO innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die Polizeiinspektion Füssen nimmt mit Mail vom 06.08.2024 wie folgt Stellung:

„Sehr geehrter Herr Gmeiner.
Sehr geehrte Damen und Herren.

Der Unterzeichner wurde gebeten Stellung zum o. g. Vorhaben der Stadt Füssen zu nehmen. Aktuell ist die Geschwindigkeit in dieser Straße auf 30 km/h beschränkt. Geplant ist eine Aufhebung – sprich eine Anhebung auf 50 km/h – auf die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung gedacht.

Eine gänzliche Aufhebung der 30 km/h ist aus Sicht der Polizei nicht zu bejahen. Es wird empfohlen nach dem Anwesen Moosangerweg 44 in westlicher Fahrtrichtung bis zur Froschenseestraße und umgekehrt mit 30 km/h – evtl. mit Zusatzzeichen „Straßenschäden“ – zu beschränken. Ab etwa dem Anwesen Moosangerweg 44 bis zur Hopfener Straße und umgekehrt kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung entfallen. Gleichzeitig wird auf Höhe Moosangerweg 12 (Fa. Expert) in Fahrtrichtung Hopfener Straße das Verkehrszeichen 103-20 (Kurve rechts) und auf Höhe Moosangerweg 2 in Fahrtrichtung Froschenseestraße das Verkehrszeichen 103-10 (Kurve links) empfohlen. Zumindest wäre dann ca. die Hälfte des Moosangerweges auf 30 km/h und die andere Hälfte 50 km/h beschränkt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Jeffrey Feigl
Polizeihauptmeister“

Polizeiinspektion Füssen
Mitarbeiter Verkehr



Vorschlag aus dem Antrag der CSU Fraktion:
30 km/ bis Hausnummer 44 (Autotechnik Fischer). Von Hausnummer 44 bis Einmündung Forschenseestr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h setzen. 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss stimmt dem Antrag der CSU Fraktion zu der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Zeichen 274) ab dem Anwesen Moosangerweg 44 bis zur Froschenseestraße und umgekehrt zu.

Diskussionsverlauf

Thomas Meiler nimmt ab 17.04 Uhr an der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung teil. 

Matthias Friedl teilt mit, die Polizei empfiehlt im unbebauten Bereich die Geschwindigkeit bei 30 km/h zu belassen und im bebauten Bereich die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu erhöhen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter kann die Empfehlung der Polizei nicht nachvollziehen, da im bebauten Bereich gefährliche Ein-/Ausfahrten bestehen. Er begrüßt die Geschwindigkeit im unbebauten Bereich auf 50 km/h anzuheben und im bebauten Bereich die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert zu belassen.   

Thomas Meiler befürwortet die Erhöhung auf 50 km/h im unbebauten Bereich, da keine rechtliche Würdigung vorhanden ist. In der Vergangenheit wurde hier aufgrund zahlreicher Wildunfälle die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Inzwischen ist das jedoch kein Thema mehr. Im bebauten Bereich mit den gefährlichen Ausfahrten zum Beispiel an der RVA, dem Fressnapf sollte die Geschwindigkeit nicht auf 50 km/h angehoben werden. 

Ilona Deckwerth legt nahe, aus dem Blickwinkel von Autofahrern ist die Erhöhung nachvollziehbar, jedoch für Radfahrer und Fußgänger stellt die kurvige, enge und unübersichtliche Straße eine Gefahr dar.  Aus diesem Grund, soll das Tempo 30 km/h für die gesamte Strecke beibehalten werden. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, für diesen Bereich gibt es keine verkehrsrechtliche Würdigung von Tempo 30 km/h. 

Dr. Christoph Böhm stellt dar, alternativ zum Moosangerweg können Fußgänger und Radfahrer den Feldweg neben der Bundesstraße nutzen. 

Matthias Friedl erkundigt sich, ob der Schilderwald wieder zunehmen wird, wenn die gefährlichen Kurven ausgeschildert werden müssen. 

Christoph Weisenbach lässt wissen, dass aus der Historie heraus die Geschwindigkeit reduziert wurde. Derzeit gibt es jedoch keine rechtliche Würdigung auf die reduzierte Geschwindigkeit von 30 km/h. Darüber hinaus nutzen nur wenige Radfahrer und Fußgänger die Straße.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vom Ottokreisel zum Rewe in Füssen West ist aufgrund der gefährlichen Ausfahrten mehr als sinnvoll und wird im November vorgelegt.

Ilona Deckwerth betont, es sind auch andere Verkehrsteilnehmer als Autofahrer auf der Straße vorhanden und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt dem Antrag der CSU Fraktion zu der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Zeichen 274) ab dem Anwesen Moosangerweg 44 bis zur Froschenseestraße und umgekehrt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Dokumente
Antrag CSU_50er Moosangerweg (.pdf)

Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr