Aus Sicht der Verwaltung ist die jetzige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (Zeichen 274) im Moosangerweg nicht verhältnismäßig. Aus diesem Grund wurde für den Zeitraum vom 21.05. bis 28.05.2024 der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland beauftragt, anhand einer Verkehrserfassung mit dem System TOPO der Firma RTB die Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge zu ermitteln (ohne dass die Verstöße geahndet wurden).
Bei der Auswertung wurden alle Fahrzeuge als Verstoß gewertet, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um mehr als 9 km/h überschritten haben. Die Toleranzwerte wurden bereits berücksichtigt.
Auszug aus der Ergänzenden Weisung zur Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung:
„Verbleibt nach Abzug der Verkehrsfehlergrenze (3 km/h) eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h, so ist sie als unbedeutender Verstoß zu werten. Von der Verfolgung ist in der Regel abzusehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis einschließlich 10 km/h als unbedeutend gewertet werden.“
Messergebnisse
(21.05. – 28.05.2024):
Gesamtzahl 14.276 Fahrzeuge
Beanstandungsquote 60,99 %
Fahrzeuge/h 85,03
Verstöße/h 51,86
Potentielle Verstöße:
06 – 10 km/h 3.761
11 – 15 km/h 2.847
16 – 20 km/h 1.323
21 – 25 km/h 487
26 – 30 km/h 204
31 – 40 km/h 73
41 – 50 km/h 6
51 – 60 km/h 1
Mehr als 60 km/h 5
Gesamtergebnis 8.707
Über 60 % der Fahrzeuge überschreiten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit teils deutlich!!!
Gründe, die für die Beibehaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung sprechen, sind nicht erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit können z.B. vor Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen etc.) Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden (§ 45 StVO); dies ist beim Moosangerweg nicht der Fall.
Nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt dann für alle Kraftfahrzeuge für den Moosangerweg die nach der StVO innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die Polizeiinspektion Füssen nimmt mit Mail vom 06.08.2024 wie folgt Stellung:
„Sehr geehrter Herr Gmeiner.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Der Unterzeichner wurde gebeten Stellung zum o. g. Vorhaben der Stadt Füssen zu nehmen. Aktuell ist die Geschwindigkeit in dieser Straße auf 30 km/h beschränkt. Geplant ist eine Aufhebung – sprich eine Anhebung auf 50 km/h – auf die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung gedacht.
Eine gänzliche Aufhebung der 30 km/h ist aus Sicht der Polizei nicht zu bejahen. Es wird empfohlen nach dem Anwesen Moosangerweg 44 in westlicher Fahrtrichtung bis zur Froschenseestraße und umgekehrt mit 30 km/h – evtl. mit Zusatzzeichen „Straßenschäden“ – zu beschränken. Ab etwa dem Anwesen Moosangerweg 44 bis zur Hopfener Straße und umgekehrt kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung entfallen. Gleichzeitig wird auf Höhe Moosangerweg 12 (Fa. Expert) in Fahrtrichtung Hopfener Straße das Verkehrszeichen 103-20 (Kurve rechts) und auf Höhe Moosangerweg 2 in Fahrtrichtung Froschenseestraße das Verkehrszeichen 103-10 (Kurve links) empfohlen. Zumindest wäre dann ca. die Hälfte des Moosangerweges auf 30 km/h und die andere Hälfte 50 km/h beschränkt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jeffrey Feigl
Polizeihauptmeister“
Polizeiinspektion Füssen
Mitarbeiter Verkehr
Vorschlag aus dem Antrag der CSU Fraktion:
30 km/ bis Hausnummer 44 (Autotechnik Fischer). Von Hausnummer 44 bis Einmündung Forschenseestr. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h setzen.