Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 16 – Uferstraße 10; Vorstellung des Entwurfs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.09.2024 ö beschliessend 3.7

Sachverhalt

Der Eigentümer beabsichtigt eine Teilaufstockung des Gebäudes. Der hangseitige Bestandsfirst wird dazu Richtung Straße verlängert. Straßenseitig ergeben sich hier im südlichen Teil des Gebäudes vier Geschoße zzgl. der zurückversetzten Dachgeschoßebene, was nach § 34 BauGB nicht mehr zulässig ist. 

Das Vorhaben beinhaltet zwei zusätzliche Zimmer + Fitnessraum. Allerdings fanden vorher bereits folgende Veränderungen statt:

  • 2013: von 48 auf 43 Zimmer reduziert
  • 2018: auf 41 Zimmer reduziert

Wenn nun wieder auf 43 Zimmer (+ Fitnessraum) erweitert wird liegen somit immer noch 5 Zimmer weniger als 2013 vor.

Eine Abstimmung mit Füssen Tourismus und Marketing (Herrn Fredlmeier) und dem Tourismusverein hat bereits stattgefunden; eine Befürwortung ist erfolgt.

Die nachzuweisenden Stellplätze sind nach vorläufiger Information bereits auf die frühere Zimmerzahl bemessen. Ein zusätzlicher Nachweis ist damit nicht erforderlich. Eine genaue Aufstellung ist mit der Vorhabenplanung vorzulegen.

In seiner Sitzung am 06.02.2024 beschloss der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich der Uferstraße 10 (Flur Nrn. 215/5 und 34/9 Gmkg. Hopfen a. S.). Ziel ist die Sicherung und bauliche Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes.
Auszuschließen sind Zweitwohnungen und Vergnügungsstätten inklusive Wettannahmestellen (im Textteil ergänzt). 

Zu prüfen wird sein, wie sich für den Anschnitt des südwestlichen Giebels in der DG-Ebene mit dem Balkon noch eine harmonischere Lösung erzielen lässt. Auch die südostseitigen und insbesondere die nordwestseitigen sehr breiten Gaubenbänder mit Dachterrassen werden schmäler zu halten bzw. aufzuteilen sein.

Beschlussvorschlag

  1. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist wie im Sachverhalt beschrieben zu überarbeiten und dem Ausschuss vor Einleitung der Auslegung zur Billigung vorzulegen.

Alternativ:

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist wie im Sachverhalt beschrieben während der Auslegung und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zu überarbeiten. 

Diskussionsverlauf

Bastian Schuhwerk stimmt bei der Abstimmung wegen Abwesenheit nicht mit ab. 

Martin Dopfer lässt wissen, bereits in der Februarsitzung wurde das Thema behandelt, dabei entstanden einige Fragen zur Höhenentwicklung und erkundigt sich, ob  sich mit dieser Fragestellung befasst wurde.

Armin Angeringer erläutert im Plan die Bezugshöhen und den Zusammenhang mit den unmittelbaren Gebäuden. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt die Höhen an der Planzeichnung.

Martin Dopfer empfindet die Höhen als wuchtig und spricht sich gegen die Gestaltung aus. Er bittet um eine erneute Vorlage im Ausschuss.

Beschluss

  1. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist wie im Sachverhalt beschrieben zu überarbeiten und dem Ausschuss vor Einleitung der Auslegung zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr