Neubau eines Mehrparteienhauses mit Tiefgarage, Karolingerstraße, Fl.Nr. 808/3 Gmk. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 30.08.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Wie bei der zurück liegenden Beratung beschlossen wurde das Flachdach gegen ein Satteldach ersetzt.
Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB auch hinsichtlich seiner Größe noch in die Umgebung ein.
Es sind 16 Wohnungen geplant, davon vier mit weniger als 30 qm Wohnfläche.
Stellplätze:
- In der Tiefgarage sollen 20 Stellplätze eingerichtet werden.
Oberirdisch sind 8 Stellplätze für Besucher geplant.
Ferien- oder Zweitwohnungen sind nach dem einfachen Bebauungsplan W 81 E nicht zulässig.
Spielplatzflächen werden gemäß Vorgabe der Satzung nachgewiesen. Eine Reduzierung, dass die kleineren Wohnungen nicht berücksichtigt werden sollen ist nicht möglich, da es nach Satzung auf die Art der Wohnungen ankommt und nicht auf deren Größe. Bei Kleinkindern ist es in der Praxis nicht selten so, dass diese bis zu einem bestimmten Alter nicht über ein eigenes Zimmer verfügen.
Die Spielplatzfläche ist von dem daneben liegenden Mülltonnenstandplatz in geeigneter Form abzuschirmen (z. B. Einhausung der Mülltonnen).
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.09.2024: Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Es sind noch Schnittzeichnungen erforderlich, die die geplanten Höhen im Bereich der Stellplätze darstellen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die praktische Anfahrbarkeit der Stellplätze ist über zusätzliche Schnittzeichnungen nachzuweisen. Die Spielplatzfläche ist von dem daneben liegenden Mülltonnenstandplatz in geeigneter Form abzuschirmen.
Diskussionsverlauf
Christoph Weisenbach erkundigt sich zu den Stellplätzen 22, 23 und wo die Tiefgaragenabfahrt verläuft.
Armin Angeringer informiert über die Tiefgaragenabfahrt. Der Planer hat in den Planzeichnungen die Steigungen eingezeichnet. Für die Frage, wie sich die Höhen- und Steigungsverhältnisse verhalten sind noch weitere Schnitte notwendig, um die Steigungsverhältnisse darzustellen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, er gehen davon aus, dass der Stellplatz 22, 23 im 45 Grad Winkel errichtet und schräg angefahren werden.
Christoph Weisenbach hebt hervor der geplante Stellplatz 21 und 26 ist ebenfalls schwer anzufahren.
Armin Angeringer erläutert die Stellplätze.
Christoph Weisenbach findet die Stellplätze schwer anfahrbar.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die praktische Anfahrbarkeit der Stellplätze ist über zusätzliche Schnittzeichnungen nachzuweisen. Die Spielplatzfläche ist von dem daneben liegenden Mülltonnenstandplatz in geeigneter Form abzuschirmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr