Technische Verkehrsüberwachung; Einsatz einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Rahmen kommunaler Verkehrsüberwachung in der Tiroler Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Anstelle der seit Jahren schon im Einsatz befindlichen Semistation in der Tiroler Straße Höhe zwischen Hausnummer 5 und den Parkbuchten soll diese 2025 durch eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage ersetzt werden (so wie bereits in der Uferstraße in Hopfen am See der Fall). 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat den Spielraum der Gemeinden bei der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen gemäß § 88 Abs. 3 Nr. 2 Zuständigkeitsverordnung erweitert. Mit Wirkung zum 1. Mai 2020 wurden die Maßgaben für den Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen durch Gemeinden, Zweckverbände und gemeinsame Kommunalunternehmen weitgehend flexibilisiert. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, entsprechend den örtlichen Verhältnissen, sich sowohl mobiler, teilstationärer als auch erstmals stationärer Einrichtungen der Geschwindigkeitsüberwachung zu bedienen. Soweit eine mobile oder teilstationäre Geschwindigkeitsüberwachung zur Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus nicht ausreichend ist, dürfen – in Abstimmung mit der Polizei – jetzt auch stationäre Messanlagen errichtet werden. Voraussetzung ist, dass signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen (Beanstandungsquote um ca. 10 % oder mehr). Zu beachten ist, dass die Befugnis nur innerorts gilt, nicht aber für die Überwachung von Kraftfahrstraßen.

Die vom Innenministerium geforderten 10 % Beanstandungsquote sind bereits durch die teilstationären Messungen in den Jahren 2022 und 2023 erfüllt. Somit ist eine separate Verkehrszählung nicht mehr nötig.

Im Weiteren wird auf die Ausführungen des als Anlage beigefügten Schreibens des BayStMI vom 15.04.2020 und der Voraussetzungen verwiesen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in diesem Bereich sind demnach gegeben.

In seiner verkehrsrechtlichen Anordnung vom 19.11.2018 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h)  hat das Landratsamt Ostallgäu (Straßenverkehrsbehörde) schon damals in der Begründung aufgeführt, dass in der Nähe der Schiffwirtschaft die Verkehrsteilnehmer in beiden Fahrtrichtungen zu schnell vor der Kurve und auch noch zu schnell in der unübersichtlichen Kurve fahren.

Da die Polizei im Jahr 2018 eine auffällige Häufung von Unfällen in dem genannten Bereich registriert hat und dazu noch andere gefährliche Situationen bei ihr gemeldet wurden, hat die Unfallkommission in einer Verkehrsbewertung beschlossen, dass der Verkehr aufgrund der Problematik (Unfälle, gefährliche Situationen) in diesem benannten Bereich beidseitig auf 30 km/h begrenzt wird.

Die Geschwindigkeit wird dort seit diesem Zeitpunkt in unregelmäßigen Abständen mittels einer Semistation durch den für die Überwachung des fließenden Verkehrs in Füssen zuständigen Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, Bad Tölz, jeweils für die Dauer von 7 Tagen 24/7 gemessen. Die letzten Messungen im Zeitraum vom 24.09. – 30.09.2024 haben 1.849 Überschreitungen in 7 Tagen ergeben = 264 Überschreitungen pro Tag bzw. 11 pro Stunde.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss stimmt der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in der Tiroler Straße Höhe zwischen Hausnummer 3 und 5 zu. Die Integration des Mini-Towers auf der Südseite am Magnusblick wird dem Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses nach Planung erneut vorgelegt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland weitere Schritte für die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung für 2025 einzuleiten und die hierfür benötigten Haushaltsmittel in den Haushalt 2025 einzustellen.

Diskussionsverlauf:


Christine Fröhlich möchte wissen, ob die gleiche Anlage wie in Hopfen am See entsteht. Zusätzlich regt Christine Fröhlich an, eine Darstellung mit den EDV-Kosten für die Anlage in Hopfen am See aufzuzeigen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bestätigt die Kosten sind gedeckt und die Zahlen werden dem Ausschuss noch vorgelegt.

Martin Dopfer erkundigt sich nach der Größe des Mini-Towers im Vergleich zu dem bestehenden in Hopfen am See.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, der Mini-Tower ist nur halb so groß.

Martin Dopfer stellt den Standort der Mini-Tower infrage. Weiter ob ein großer Tower für beide Seiten ebenfalls ausreicht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, der Mini-Tower soll neben dem Stromkasten eingefügt werden. Der genaue Standort muss jedoch noch definiert werden. Bei nur einem Tower kann das nur ein großer sein.

Thomas Scheibel nimmt Bezug auf den bestehenden Stromkasten und möchte wissen, ob die darauf bestehende Werbung entfernt wurde.

Martin Dopfer stellt dar, eine große Säule auf der gegenüberliegenden Seite ist optisch ansprechender.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, das ist nicht zulässig aufgrund der Sichtachsenwahrung.
Martin Dopfer gibt wieder bergab werden im Vergleich zu Bergauf mehr Verstöße bestehen und empfindet den Tower als sehr störend auf der Seite des Magnusblickes.

Markus Gmeiner zeigt auf, wird nur ein Mini-Tower errichtet, kann nur auf einer Seite gemessen werden. Schlussendlich ist das Ziel eine beidseitige Messung.

Thomas Meiler bemängelt den Standort auf der Seite des Magnusblickes und unterstreicht, dass ein großer Tower auf der gegenüberliegenden Seite möglich sein sollte.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt auf, dass die Entfernung auf der gegenüberliegenden Seite für eine beidseitige Messung zu kurz ist. Weiter regt rer an, den Mini-Tower zuerst auf der eine Seite und danach erst auf der anderen Seite zu integrieren.

Magnus Peresson teilt mit, durchschnittlich wird an dieser Stelle langsamer gefahren wie an den weiter oben liegenden Kaminkurven. Nach den Kurven wird beschleunigt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bezieht sich auf die vorliegende Auswertungen, mit dem Ergebnis an dieser Stelle wird eine Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h gefahren. Vergleichend zeigt die Geschwindigkeitsmessanlage in Hopfen eine deutliche Reduzierung.

Andreas Eggensberger erkundigt sich, ob eine Verbauung möglich ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verneint das.

Markus Gmeiner schildert die vorliegenden Messergebnisse aus dem September 2024.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, der mobile Kasten kann nur für sieben Tage mit einem Abstand von sechs Wochen aufgestellt werden.



Beschluss 1:


Der Ausschuss stimmt der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in der Tiroler Straße Höhe zwischen Hausnummer 3 und 5 zu. Die Integration des Mini-Towers auf der Südseite am Magnusblick wird dem Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses nach Planung erneut vorgelegt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland weitere Schritte für die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung für 2025 einzuleiten und die hierfür benötigten Haushaltsmittel in den Haushalt 2025 einzustellen.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich möchte wissen, ob die gleiche Anlage wie in Hopfen am See entsteht. Zusätzlich regt Christine Fröhlich an, eine Darstellung mit den EDV-Kosten für die Anlage in Hopfen am See aufzuzeigen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bestätigt die Kosten sind gedeckt und die Zahlen werden dem Ausschuss noch vorgelegt.

Martin Dopfer erkundigt sich nach der Größe des Mini-Towers im Vergleich zu dem bestehenden in Hopfen am See.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, der Mini-Tower ist nur halb so groß.

Martin Dopfer stellt den Standort der Mini-Tower infrage. Weiter ob ein großer Tower für beide Seiten ebenfalls ausreicht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, der Mini-Tower soll neben dem Stromkasten eingefügt werden. Der genaue Standort muss jedoch noch definiert werden. Bei nur einem Tower kann das nur ein großer sein.

Thomas Scheibel nimmt Bezug auf den bestehenden Stromkasten und möchte wissen, ob die darauf bestehende Werbung entfernt wurde.

Martin Dopfer stellt dar, eine große Säule auf der gegenüberliegenden Seite ist optisch ansprechender.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, das ist nicht zulässig aufgrund der Sichtachsenwahrung.
Martin Dopfer gibt wieder bergab werden im Vergleich zu Bergauf mehr Verstöße bestehen und empfindet den Tower als sehr störend auf der Seite des Magnusblickes.

Markus Gmeiner zeigt auf, wird nur ein Mini-Tower errichtet, kann nur auf einer Seite gemessen werden. Schlussendlich ist das Ziel eine beidseitige Messung.

Thomas Meiler bemängelt den Standort auf der Seite des Magnusblickes und unterstreicht, dass ein großer Tower auf der gegenüberliegenden Seite möglich sein sollte.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt auf, dass die Entfernung auf der gegenüberliegenden Seite für eine beidseitige Messung zu kurz ist. Weiter regt rer an, den Mini-Tower zuerst auf der eine Seite und danach erst auf der anderen Seite zu integrieren.

Magnus Peresson teilt mit, durchschnittlich wird an dieser Stelle langsamer gefahren wie an den weiter oben liegenden Kaminkurven. Nach den Kurven wird beschleunigt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bezieht sich auf die vorliegende Auswertungen, mit dem Ergebnis an dieser Stelle wird eine Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h gefahren. Vergleichend zeigt die Geschwindigkeitsmessanlage in Hopfen eine deutliche Reduzierung.

Andreas Eggensberger erkundigt sich, ob eine Verbauung möglich ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verneint das.

Markus Gmeiner schildert die vorliegenden Messergebnisse aus dem September 2024.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, der mobile Kasten kann nur für sieben Tage mit einem Abstand von sechs Wochen aufgestellt werden.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in der Tiroler Straße Höhe zwischen Hausnummer 3 und 5 zu. Die Integration des Mini-Towers auf der Südseite am Magnusblick wird dem Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses nach Planung erneut vorgelegt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland weitere Schritte für die Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung für 2025 einzuleiten und die hierfür benötigten Haushaltsmittel in den Haushalt 2025 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr