Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 45 - Kemptener Straße; Einleitung einer ersten Änderung zur Erweiterung des Betriebs; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö beschliessend 5.3

Sachverhalt

Das Mercedes-Autohaus an der Kemptener Straße 131 plant eine Erweiterung. Das Konzept wird wie folgt beschrieben:

• Erhalt des bestehenden Gebäudes und dieses erweitern und modernisieren
• Erweiterung der Werkstatt- und Sozialraumflächen
• Erweiterung ist notwendig für elektrische Busse > Reichweiteproblematik

• CO²-neutrales Gebäude durch:
• Grundwasserwärmepumpe & modernste Technik
• PV-Anlage auf Bestandsdach
• Begrünte Dächer für den Neubau

• großzügiger Grüngürtel mit Baumpflanzungen an den Grundstücksgrenzen
• größtmögliche versickerungsfähige Flächen auf dem Gelände
• mehr Bäume und Sträucher als vor der Erweiterung

Die Erweiterung ist nur nach Westen möglich. 

Um die entsprechende planungsrechtliche Grundlage zu schaffen ist der Bebauungsplan zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplans. Anders als in allen übrigen Fällen forderte das Landratsamt Ostallgäu hier im Vorfeld nicht nur ein bereichsspezifische Teiländerung, sondern die Gesamtüberarbeitung, da hier in das Landschaftsschutzgebiet eingegriffen wird und aller Voraussicht nach die Schutzgebietsverordnung mit geändert werden muss. 

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist aufgrund seines Alters ohnehin für die Jahre 2025 ff. angesetzt. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer ersten Änderung des Bebauungsplans W 45 – Kemptener Straße (Geltungsbereich gemäß dem beigefügten Lageplan). Ziel ist die Erweiterung des dortigen Betriebes in insbesondere westlicher Richtung. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth möchte wissen, welcher Abstand zum Landschaftsschutzgebiet besteht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen im Zuge der anstehenden Flächennutzungsplanänderung wird das angepasst.

Ilona Deckwerth erkundigt sich, ob die betroffene Fläche aktuell im Landschaftsschutzgebiet liegt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, laut Kartierung ist die Fläche derzeit im Landschaftsschutzgebiet.

Ilona Deckwerth betont, die Erweiterung des Betriebes hat seine Gründe und erwähnt es ist wichtig sorgfältig mit den Flächen umzugehen sowie diese zu schützen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor, die Flächen müssen entsprechend ausgeglichen werden.

Dr. Martin Metzger bringt ein, wir haben schon einmal darüber gesprochen und bittet um Auskunft, ob dies das letzte Grundstück ist, welches noch bebaut werden kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bejaht, das ist das letzte Grundstück, was noch bebaut werden darf. Ferner ist zu überlegen im Zuge der Flächennutzungsplanänderung die weiter angrenzenden Flächen für PV-Anlagen zu definieren.

Dr. Christoph Böhm wendet ein, er könne sich anders besinnen, da das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt.

Armin Angeringer blendet die Flächen in der Bildschirmpräsentation ein.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter legt nahe, die Flächen wurden mit der Auflage verkauft, dass das Grundstück noch bebaut werden kann.

Dr. Christoph Böhm ist der Auffassung, eine Umstrukturierung auf dem bestehenden Grundstück sei ausreichend.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem nicht zu.

Andreas Eggensberger informiert über die damalige Diskussion der privilegierten Bauvorhaben, welche mit dem Abstand von 200 m zu Autobahn entstehen können.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt die Entwicklung von Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen ist zu befürworten. 

Dr. Martin Metzger bittet um Auskunft, ob bei der Änderung des Flächennutzungsplanes die PV-Anlagen ausgeschlossen werden können.

Armin Angeringer führt aus, das ist näher zu überprüfen.

Christine Fröhlich erinnert ebenfalls an die vergangene Diskussion, dass die ansässigen Unternehmen ganz bewusst unterstützt werden müssen.

Christoph Weisenbach zeigt kein Verständnis für die Diskussion, da im Jahr 2020 bereits darüber beschlossen wurde.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung einer ersten Änderung des Bebauungsplans W 45 – Kemptener Straße (Geltungsbereich gemäß dem beigefügten Lageplan). Ziel ist die Erweiterung des dortigen Betriebes in insbesondere westlicher Richtung. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr