Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 18.11.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 20, der die betroffenen Flächen als Gewerbegebiet festsetzt. In § 246 des Baugesetzbuches wurde zur Zulassung eine entsprechende Ausnahme- bzw. Befreiungsmöglichkeit aufgenommen.
Entsprechend der vorhandenen Räumlichkeiten sollen Schlafräume mit folgenden Größen bzw. Belegungen entstehen:
2 Räume für 2 Personen (13 und 15 qm); Summe: 4 Personen
12 Räume für 4 Personen (14 bis 21 qm); Summe: 48 Personen
3 Räume für 8 Personen (32 bis 48 qm); Summe: 24 Personen
1 Raum für 24 Personen (185 qm) und
1 Raum für 34 Personen (178 qm)
Gesamtsumme: 134 Personen
Die geplante Personenzahl ist in der dezentralen Lage städtebaulich nachteilig. Die im Stadtgebiet zu wenig vorhandenen Flächen für gewerbliche Nutzungen werden hierdurch weiter reduziert.
Ob sich diese Fehlentwicklung über Maßnahmen der Bauleitplanung steuern lässt wäre ggf. zu prüfen. Zur zumindest vorläufigen Absicherung müsste ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans gefasst und eine Veränderungssperre beschlossen werden.
Aufgrund der gesetzten Frist zur Stellungnahme bis zum 07.01.2025 müsste dies ggf. in der Stadtratssitzung am 17.12.2024 beschlossen werden, alternativ nach Eingang der Anhörung durch das Landratsamt Ostallgäu, wenn die Nichterteilung des kommunalen Einvernehmens als nicht ausreichend begründet eingestuft werden sollte.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.11.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der erforderlichen Befreiung grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1: Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Zur Sicherung der gewerblichen Nutzung wird eine achte Änderung des Bebauungsplans W 20 beschlossen (Geltungsbereich siehe Anlage im RIS: Geltungsbereich des ergänzenden Verfahrens zur zweiten Änderung, ausgenommen die Bereiche der fünften und siebten Änderung).
Beschluss 2: Zur Sicherung der Planung wird die beigefügte Veränderungssperre erlassen und der Entwurf als Satzung beschlossen.
Diskussionsverlauf
Christine Fröhlich erkundigt sich nach dem Bestehen von Richtzahlen für die Aufnahmekapazitäten.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, es bestehen Statistiken für jeden einzelnen Ort im Ostallgäu mit aufgenommenen Flüchtlingen.
Christine Fröhlich möchte letztendlich wissen, wie hoch die Aufnahmekapazitäten sind, nicht wie viele Flüchtlinge bereits untergebracht wurden.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert ein Vergleich mit anderen Städten ist, durch unterschiedliche Infrastruktur, Gewerbeorientierungen, Tourismus nicht möglich. Dennoch ist die Aufnahmeanzahl der Flüchtlinge im Ostallgäu vergleichbar, bei dieser Füssen ganz vorne mit dabei ist. Als Nächstes schildert Vorsitzender Maximilian Eichstetter, das Leid ist uns bekannt. Bereits 400 Flüchtlinge hat Füssen erfolgreich mit viel ehrenamtlichen Engagement in dezentralen Unterkünften aufgenommen. Daraufhin dankt Vorsitzender Maximilian Eichstetter den ehrenamtlichen Helfern und der Stadtverwaltung für die tatkräftige Unterstützung. Letztendlich zeigt Vorsitzender Maximilian Eichstetter auf, dass die Aufnahmegrenze erreicht ist und die Flüchtlingsunterkunft in der Hiebelerstraße mit allen Mitteln verhindert, werden soll, wenn auch notwendig mit rechtlichen Mitteln.
Christine Fröhlich kritisiert die Planung mit 34 Personen in einem Raum.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, die Konsequenz durch das Landratsamt wird sein, das die Turnhallen dicht gemacht werden und zeigt vergleiche mit der Stadt Marktoberdorf auf. Ferner hebt Vorsitzender Maximilian Eichstetter hervor, es bestehe im Moment kein so großer Druck. Darüber hinaus ist eine zentrale Unterbringung höchst schwierig.
Ilona Deckwerth bringt vor eine dezentrale Unterbringung ist wünschenswert und gibt wieder, den Bedarf mit dem Beigeschmack eines Geschäftsmodells zu decken kann nicht unterstützt werden.
Beschluss
Beschluss 1: Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Zur Sicherung der gewerblichen Nutzung wird eine achte Änderung des Bebauungsplans W 20 beschlossen (Geltungsbereich siehe Anlage im RIS: Geltungsbereich des ergänzenden Verfahrens zur zweiten Änderung, ausgenommen die Bereiche der fünften und siebten Änderung).
Beschluss 2: Zur Sicherung der Planung wird die beigefügte Veränderungssperre erlassen und der Entwurf als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Dokumente
BPlan W 20, Geltungsbereich achte Änderung (.pdf)
Satzung Veränderungssperre zur achten Änderung des B-Plans W 20 (.pdf)
Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr