Errichtung eines teilweise unterkellerten zweigeschossigen Satteldachbaus mit ausgebauten Dachgeschoss, Wolkensteinweg 14, Fl.Nrn. 421/54, 421/55 Gmk. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.11.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
In einer zurückliegenden Entscheidung zur Bauvoranfrage stellte der Ausschuss wegen Abweichungen von Bebauungsplan und Stellplatzsatzung am 02.07.2024 zunächst keine Zustimmung in Aussicht. In der näheren Umgebung befinden sich in ähnlichem Umfang Abweichungen, wenngleich diese überwiegend nicht genehmigt sind.
Ergebnis der Beratung vom 10.09.2024:
Die Planung wurde überarbeitet. Geplant sind weiterhin drei Wohnungen.
Die dafür notwendigen sechs Stellplätze führen zu größeren Zufahrtsbreiten auf das Grundstück als die Vorgabe mit max. 6 m (Schwedenweg ca. 8,6 m und Wolkensteinweg ca. 9 m). Die 6 m gelten dabei lt. Stellplatzsatzung für das Grundstück insgesamt und nicht wie vom Planer angegeben wegen der Lage an zwei Straßen zweifach.
Die Versiegelung im nordöstlichen Eckbereich wurde bis auf notwendige, aber nur gepflasterte Zuwegungen reduziert.
Die Ausführung der Flachdachbegrünung bei den Carports ist zeichnerisch angedeutet, aber nicht konkret beschrieben. Dies ist noch nachzuholen. Die Baugrenze wird nun aber eingehalten.
Im Ergebnis kann die Änderung so eingestuft werden, dass sie dem Beschluss vom 10.09.2024 entspricht. Lediglich die Abweichung von der Höhenlage ist neu: Die Fußbodenhöhe des Gebäudes soll um 22 cm tiefer liegen als die Vorgabe im Bebauungsplan. Begründung: barrierefreie Erreichbarkeit der EG-Wohnung. Dies ist vertretbar.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.11.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Unter Berücksichtigung der Bezugsfälle in der näheren Umgebung beschließt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger legt nahe, dass er einem nicht genehmigten Präzedenzfall nicht zustimmen kann.
Beschluss
Unter Berücksichtigung der Bezugsfälle in der näheren Umgebung beschließt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr