Umbauarbeiten in bestehendem Zweifamilienhaus; Errichtung einer Dachterrasse, Ritterstr. 13, Fl.Nr. 24 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 03.12.2024 ö beschliessend 6.3.8

Sachverhalt

Im Rahmen der letzten Beratung in der Sitzung am 08.10.2024 wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass trotz der vielen Zimmer im Gebäude die Pläne zum Altbestand nicht von zwei Bädern und zwei Küchen ausgehen lassen. 

Ein räumlicher Stellplatznachweis ist im Gebäude nicht sinnvoll, auch wenn sich vor der ehemaligen Werkstatt bereits ein Garagentor befindet. Eine Ausfahrt zur Ritterstraße an dieser Stelle wäre wegen der fehlenden Einsehbarkeit in den öffentlichen Verkehrsraum, der zeitweise erheblich frequentiert ist und dem zeitweisen Ausschluss der Anfahrbarkeit nicht wünschenswert.

Mit Schreiben des Planers vom 14.11.2024 wurde daher nun ein Antrag auf Ablösung der beiden Stellplätze für die rechtlich entstehende zweite Wohnung gestellt. 

Dies ist als Lösung zu befürworten. 

Auszug Stellplatzsatzung (§ 8):

(4) Der Ablösungsbetrag wird für Vorhaben je oberirdischem Stellplatz pauschal festgesetzt auf
  1. 10.000 Euro, soweit nicht nach Bst. b anders geregelt;
  2.  1.000 Euro in einem Sanierungsgebiet 
    • im Falle des nachträglichen Umbaus eines Gebäudes im Bestand 
    • oder Dachgeschossausbaus,
soweit durch den Um- oder Ausbau zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

Der Antrag legt dar, dass die Voraussetzungen der Stellplatzsatzung für den reduzierten Betrag in Höhe von 1.000 Euro je Stellplatz erfüllt sind:

  • Lage im Sanierungsgebiet: hier Altstadt

  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum 

Im Antrag sind dazu zwei Innenräume angegeben:
a) ein Abstellraum nach Plänen von 1962 wird Büro
b) ein ehemaliger Luftraum über der Treppe nach Plänen von 1962 dient der Erweiterung 
    des Wohn-/Schlafraums im 1. OG
  1. auf dem Flachdach des westlichen Anbaus entsteht eine Dachterrasse.

Nicht stichhaltig ist a), weil auch ein Abstellraum notwendiger Bestandteil eine Wohnung ist. Zu c) könnte die Auffassung vertreten werden, dass der Begriff des Wohnraums nach Satzung eng auszulegen ist und mit „Raum“ nur innerhalb des Gebäudes liegende Bereiche gemeint sein sollen. Für eine andere Auslegung spricht, dass Terrassen wie Balkone offiziell als Wohnflächen gelten und angerechnet werden. Zudem ist Ziel der Satzung hier die Förderung von Wohnraum in der Altstadt einschließlich ihrer Attraktivität. Dem entspricht eine Terrasse in eindeutiger Form.
Letztlich kann dies kann aber dahingestellt bleiben, da mit dem zusätzlichen Raumbereich im bisherigen Luftraumbereich der Treppe zusätzlicher Wohnraum innerhalb des Gebäudes geschaffen wird. Auf eine Mindestgröße im qm stellt die Satzung insoweit nicht ab. 
Zusammenfassend werden damit aus Sicht der Verwaltung die Anforderungen erfüllt.

Die Bauherren weisen noch ergänzend darauf hin, dass „beiden Wohnungen ein Abstellraum/Kellerraum zugeordnet wird und innerhalb des Gebäudes vorhanden sein wird. Die jeweiligen Abstellräume/Kellerräume werden in der Werkstatt untergebracht“.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.11.2024:
Das Vorhaben wird damit nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, der beantragten Ablösung von zwei Stellplätzen zu je 1.000 Euro = Gesamtbetrag 2.000 Euro zuzustimmen. Die Verwaltung wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob bereits ein Zweifamilienhaus besteht.

Armin Angeringer informiert, rechtlich nicht und erklärt nach den neuen Plandarstellungen ergibt sich einen Mehrbedarf an Stellplätzen sowie Wohnraum. Der Mehrbedarf an Stellplätzen wird mit  dem reduzierten Betrag abgelöst, da neuer Wohnraum geschaffen wird. 

Dr. Christoph Böhm betont, dass keine Sprossenfenster im Gebäude eingebaut sind und möchte wissen, ob diese Fenster neu sind. 

Armin Angeringer teilt mit, Informationen über einen Einbau von neuen Fenstern liegen nicht vor. Ebenfalls seien keine Änderungen bekannt. 

Magnus Peresson gibt wieder, der Bauherr sei Opfer der Bürokratie.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, der beantragten Ablösung von zwei Stellplätzen zu je 1.000 Euro = Gesamtbetrag 2.000 Euro zuzustimmen. Die Verwaltung wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2025 08:50 Uhr