Umnutzung 6 Wohnungen in 6 Ferienwohnungen, Schwangauer Straße 1, Fl.Nr. 381, Gmk. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 13.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). Siehe dazu die Beschlüsse unter TOP 2.6.1 und 2.6.2 der Sitzung.
Die Umwandlung von dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen widerspricht den städtebaulichen Zielen der Sicherung der Versorgung mit Wohnungen. Im vorliegenden Fall ist insbesondere der Umfang der Umnutzung nicht vertretbar. Zwar ist die Gaststätte im EG nicht betroffen und soll verbleiben. Jedoch würden alle drei als Wohnungen nutzbare Geschoße geändert und das anteilige Dauerwohnen damit vollständig aufgelöst. Eine Wohnnutzung im 2. DG ist – offensichtlich aus Brandschutzgründen – nicht zulässig. Eine Genehmigung hätte Vorbildwirkung für eine Ausweitung der Ferienwohnnutzung im gesamten Straßenzug.
Mit der beschlossenen Einleitung eines dahingehenden Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes und Veränderungssperre bis zur Rechtskraft der Änderung besteht keine Genehmigungsgrundlage für den Antrag mehr.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, nach welchem die Nutzung nicht mehr zulässig ist und dem Erlass einer Veränderungssperre nicht mehr genehmigungsfähig sein. Die Lage in der mischgebietsartigen Umgebung ist im Verfahren entsprechend zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Begründung: beschlossene Bebauungsplanaufstellung und Veränderungssperre; das Vorhaben widerspricht den Planungszielen und ist demzufolge auch über eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht mehr zulassungsfähig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.10.2024 08:22 Uhr