Datum: 15.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:28 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung
2 Kulturarbeit der Stadt Füssen
2.1 Sachstand zur Depotplanung (einschl. der künftigen Unterbringung) und der Inventarisierung
2.2 Änderung der Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen Erhöhung der Einnahmen durch die Reduzierung von Ermäßigungen gemäß Beschluss zur Haushaltskonsolidierung vom 06.12.2021
2.3 4. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung der Stadt Füssen
2.4 Gebührenerhebung für die Stadtbibliothek; Anpassung der Benutzungsgebühren gemäß Beschluss zur Haushaltskonsolidierung vom 06.12.2021 und Empfehlungsbeschluss zum Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbibliothek
3 Vorberatung des Haushalts 2022 der Stadt Füssen
3.1 Finanzplanung, insbesondere Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2025
3.2 Haushaltsplan der Stadt und der mitverwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022
4 Städtische Beteiligung an den Kosten der Volkshochschule Füssen
5 Städtische Beteiligung an den Kosten der Sing- und Musikschule Füssen
6 Gewährung von Zuschüssen an die Musikvereine der Stadt Füssen (allgemeine Vereins-/Musikförderung, Dirigentenzuschüsse usw.).
7 Bekanntgaben & Informationen
8 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30. November 2021
9 Anträge, Anfragen
9.1 Modelleisenbahn

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter griff die Anfrage von Ilona Deckwerth auf, wonach die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung verlegt werden sollen und ließ über diese Änderung der Tagesordnung abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt zu, die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verlegen. Sie werden nach der Vorberatung des Haushalts behandelt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt zu, die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verlegen. Sie werden nach der Vorberatung des Haushalts behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Kulturarbeit der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 2
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2.1. Sachstand zur Depotplanung (einschl. der künftigen Unterbringung) und der Inventarisierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Beschluss des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss vom 10.12.2021:

Der Beauftragung der Planungen für das künftige Depot für das Museum der Stadt Füssen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, dazu den konkreten Bedarf zu prüfen und in Abstimmung mit der Bayer. Landesstelle für nichtstaatliche Museen Angebote für diese Planung einzuholen und dem Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Ebenfalls zugestimmt wird der für die Depotplanu'ng notwendigen vollumfänglichen lnventarisierung des Sammlungsbestandes. 

Für die Depotplanung sind die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 20.000,00 Euro und für die lnventarisierung des Sammlungsbestandes weitere Haushaltsmittel in Höhe von rund 30.000,00 Euro einzuplanen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsanträge bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen bzw. weiteren Fördergebern.zu stellen. 

Nach Vorliegen des Mengengerüsts für das künftige Depot wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Immobilien bzw. einen Neubau hierfür zu prüfen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Beschluss vom 09.02.2021:

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Vergabe des Folgeauftrags „Depotplanung des Museums der Stadt Füssen“ gemäß des Nachtragsangebots vom 07.12.2020 i. H. von bis zu 25.000,00 Euro an die Fa. RT-CulturalConcepts, Herrn Dr. Tredt“.

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Vergabe des Folgeauftrags „Kurzinventarisierung der unverzeichneten Objekte in den Depots des Museums der Stadt Füssen“ gemäß des Nachtragsangebots vom 17.12.2020, Nr. 2, i. H. v. bis zu 30.000,00 Euro an Frau Dr. Wiesemann. Die Ausführung soll 2021 erfolgen.

Der Ausschuss beschließt darüber hinaus die Vervollständigung des Inventarverzeichnisses VINO entsprechend des Angebots vom 17.12.2020, Nr. 3 an Frau Dr. Wiesemann. Diese Maßnahme soll auf die Jahr 2022, 2023 und 2024 verteilt werden. Hierfür sind jährlich 25.000,00 Euro in den Haushalt einzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel einzuplanen und die entsprechenden Zuwendungsanträge bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen bzw. weiteren Fördergebern zu stellen. 

Herr Dr. Rainer Tredt erläutert den Sachstand der Inventarisierung und der Depotplanung Dazu wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen. 

Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Räume der Spitalgasse 8, 1. und 2. OG klimatisch, konservatorisch, organisatorisch und aufgrund der Größe der Flächen für die dauerhafte Unterbringung des Museumsdepots eignen würden. Die eingehende Suche und Prüfung hat ergeben, dass keine alternativen Immobilien infrage kommen und ein Neubau nicht realisierbar ist.

  1. Eine Möglichkeit ist die Einrichtung des Depots mithilfe einer LEADER Förderung, die regelmäßige museumspädagogische Angebote und den Abschluss der Maßnahme bis Ende 2024 voraussetzt.
  2. Die zweite Möglichkeit ist die sukzessive Einrichtung des Depots in der Spitalgasse 8 nach den finanziellen Möglichkeiten.

Für beide Varianten werden weitere Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft (Landesstelle für nichtstaatliche Museen u. a.)

Nach der vollständigen Ermittlung der Kosten und Fördermöglichkeiten für beide Varianten werden diese zur Beschlussfassung dem zuständigen Ausschuss, bzw. dem Stadtrat vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Dr. Tredt beantwortet nach seinem Vortrag die gestellten Fragen. Er bittet abschließend, sich noch nicht auf eine spezielle Variante A oder B festzulegen, sondern erst die Klärung der Finanzierung abzuwarten. 

Dokumente
Download Museum der Stadt Füssen Bericht III22.pdf

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2.2. Änderung der Gebührensatzung für die Museen der Stadt Füssen Erhöhung der Einnahmen durch die Reduzierung von Ermäßigungen gemäß Beschluss zur Haushaltskonsolidierung vom 06.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 06.12.2021 wurde die Verwaltung im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse beauftragt, Vorschläge zur Erhöhung der Einnahmen und zur Reduzierung des Zuschussbedarfs vorzulegen.

Da ein großer Anteil der Museumsbesucher laut Gebührensatzung den ermäßigten Eintritt bezahlt, soll dieser von 4,00 Euro auf 5,00 Euro erhöht und damit die Einnahmemöglichkeiten erhöht werden.

Gleichzeitig bietet sich aus denselben Gründen eine Preiserhöhung für die gut angenommene Kombikarte (Museum der Stadt Füssen und Galerien im Hohen Schloss) von 7,00 Euro auf 9,00 Euro an.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der Erste Bürgermeister soll in diesem Zusammenhang ermächtigt werden, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Museen der Stadt Füssen. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Gebührensatzung für die Benutzung der Museen in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. Änderung der Gebührensatzung Museen.pdf
Download 2022 Gebührensatzung Museen.pdf

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2.3. 4. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Die derzeit gültige Bibliothekssatzung wird den aktuellen Anforderungen entsprechend beigefügter Anlage angepasst.

Beschlussvorschlag

Dem Stadtrat der Stadt Füssen wird die beiliegende 4. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung zur Beschlussfassung empfohlen. Der Erste Bürgermeister soll in diesem Zusammenhang ermächtigt werden, die Bibliothekssatzung in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Beschluss

Dem Stadtrat der Stadt Füssen wird die beiliegende 4. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung zur Beschlussfassung empfohlen. Der Erste Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang ermächtigt, die Bibliothekssatzung in der dann aktuellen Fassung insgesamt neu bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Bibliothekssatzung 4. Änderung 15.03.2022.pdf
Download Bibliothekssatzung_Fassung der Neubekanntmachung.pdf

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2.4. Gebührenerhebung für die Stadtbibliothek; Anpassung der Benutzungsgebühren gemäß Beschluss zur Haushaltskonsolidierung vom 06.12.2021 und Empfehlungsbeschluss zum Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbibliothek

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt

Laut Beschluss zur Haushaltskonsolidierung vom 06.12.2021 soll eine Erhöhung der Jahresgebühren zur Bibliotheksnutzung in Erwägung gezogen werden. Die Verwaltung legt zwei Gebührenmodelle vor und erläutert die zu erwartenden Auswirkungen.

Die  Bibliotheksgebühren sollen künftig in einer eigenen Gebührensatzung und nicht wie bisher in der Kostensatzung der Stadt Füssen geregelt werden.

Lösungsvorschläge:

  1. Erhöhung der Jahresgebühren für Erwachsene von derzeit 20 auf 25 Euro
    und für Familien von derzeit 30 auf 37 Euro.

  1. Erhöhung der Jahresgebühren für Erwachsene von derzeit 20 auf 29 Euro
    und für Familien von derzeit 30 auf 40 Euro.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Erhöhung der Jahresgebühren der Stadtbibliothek für Erwachsene auf 25,00 Euro und für Familien auf 37,00 Euro. Dem Stadtrat der Stadt Füssen wird die beiliegende Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek zur Beschlussfassung empfohlen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechende Änderung der Kostensatzung der Stadt Füssen vorzubereiten.

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Stadtrates wird eine Öffnungszeitenerweiterung angesprochen. Könnte nicht Samstags geöffnet werden oder über 17.30 Uhr hinaus. Außerdem müsse überlegt werden, ob Familienkarten nicht auf 30,00 € gelassen werden im Hinblick auf Alleinerziehende. 
Sabine Frey antwortet, dass es schon viele versteckte Öffnungszeiten gebe, z.B. Vormittags, wenn Schulklassen die Bibliothek besuchen. Alleinerziehende müssen nur eine Einzelkarte kaufen. 
Weiter wird vorgeschlagen, die Mahngebühren für Überziehungen anzuheben oder etwas moderatere Schritte, z.B. 2,00 € Erhöhung, zu gehen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt die Erhöhung der Jahresgebühren der Stadtbibliothek für Erwachsene auf 25,00 Euro und für Familien auf 37,00 Euro. Dem Stadtrat der Stadt Füssen wird die beiliegende Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek zur Beschlussfassung empfohlen. Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechende Änderung der Kostensatzung der Stadt Füssen vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download Gebührensatzung zur Bibliothekssatzung.pdf

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3. Vorberatung des Haushalts 2022 der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 3
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3.1. Finanzplanung, insbesondere Investitionsprogramm für die Jahre 2021-2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

In den Sitzungsunterlagen hinterlegt ist der seit der letzten Stadtratssitzung am 23. Februar 2022 fortgeschriebene Entwurf des Investitionsprogramms. Die Änderungen gegenüber der letzten Sitzung sind darin markiert.

Ähnlich wie der Verwaltungshaushaltsplan wird auch das Investitionsprogramm nahezu täglich fortgeschrieben und aktualisiert. Insofern werden sich auch hier noch Änderungen ergeben bis zur Beratung in der Sitzung. 

Unabhängig davon wird es enorm wichtig sein, gerade in diesem Jahr aber auch die nächsten Jahre die Neuverschuldung so niedrig wie möglich zu halten und wirklich nur unaufschiebbare und zwingend nötige Maßnahmen durchzuführen.

Peter Hartl erläutert den Haushalt bzw. den Vorbericht im Einzelnen.

Diskussionsverlauf

 

Dokumente
Download Investitionsprogramm_Entwurf 15032022.pdf

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3.2. Haushaltsplan der Stadt und der mitverwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

In den Sitzungsunterlagen sind die Entwürfe der Haushaltspläne für die Kinder- und Waisenhort-Stiftung und die Hl.-Geist-Spitalstiftung sowie der aktualisierte Entwurf des Verwaltungshaushalts der Stadt Füssen hinterlegt. Es handelt sich um die aktuellen Entwürfe, die derzeit praktisch wöchentlich noch fortgeschrieben bzw. angepasst werden. Insofern werden sich diese ggf. bis zur Sitzung nochmals ändern.

Rechtzeitig vor der Sitzung wird in dieser Sitzungsvorlage noch eine textliche Zusammenfassung zum Haushaltsplan der Stadt Füssen für 2022 einschl. der Finanzplanung erfolgen, in der auf die wesentlichen Inhalte und Themen hingewiesen bzw. diese entsprechend erläutert werden:

  • Besonderheiten bzw. Abweichungen zu den Vorjahren
  • Auswirkungen der Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse vom 6. Dezember 2021
  • Einnahmen- und Ausgabenschwerpunkte
  • Entwicklung der Steuer- und Finanzkraft
  • Künftige Reduzierung der Ausgaben
  • Verbesserung der Einnahmesituation 
  • Defizite bei den (kostenrechnenden) Einrichtungen der Stadt und künftige Möglichkeiten bzw. Entscheidungen
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 
  • Freie Finanzspanne?
  • Dauernde Leistungsfähigkeit
  • Künftige Potenziale zur Verbesserung der dauernden Leistungsfähigkeit
  • Zinslast und künftiger Schuldendienst 
  • Usw.

Darauf wird schon mal verwiesen.

Peter Hartl erläutert den Haushaltsplan bzw. Vorbericht zum Haushaltsplan im Einzelnen.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte bemängelt, dass dem Gremium zu vielen Themen die näheren Hintergründe fehlen. Beispielhaft nannte er hierfür die Notwendigkeit der Lärmschutzwand beim Skaterplatz oder verschiedene Dinge beim Obersee. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärt, dass die Lärmschutzwand verschoben sei, die Parkplätze jedoch eine Auflage für den Skatepark darstellen. Im Obersee gehe es bei dem Ansatz für 2022 um die Restkosten, insbesondere das Lehrschwimmbecken, welches schon beauftragt sei. Für Nikolaus Schulte ergänzte, das Haushaltsproblem sei weniger im Vermögenshaushalt, sondern vielmehr im Verwaltungshaushalt begründet.

Christine Fröhlich dankt Herrn Hartl und Herrn Klöpf. Es sei sehr umfangreich, jedoch das stündliche Ändern von Zahlen sei schlecht. So könne man kein Meinungsbild in der Fraktion bekommen. Auch die Finanzplanung sei heute erst eingegangen. Sie befürchtet, dass die Grund- und Mittelschule zu teuer sind. Man müsse sich Gedanken machen, ob nicht manche Projekte zu aufgebläht sind und sie besser aufgegeben werden sollten. 

Sie könne heute keinen Empfehlungsbeschluss abgeben, da die Unterlagen zu spät eingegangen sind. Mit dem Konsolidierungskonzept habe man sich viel Zeit gelassen. 

Peter Hartung hört aus den Vorträgen des Stadtrates heraus, dass die Lage der Stadt anders sein könnte. Die getroffenen Entscheidungen müssen ernst genommen werden. Ab heute könne an einer Verbesserung der Situation gearbeitet werden. Die CSU-Fraktion werde den Haushalt unterstützen. 

Ilona Deckwerth hat Probleme den Haushalt so mitzutragen. Vielleicht könnte noch etwas geändert werden. In den letzten Jahren habe sich die Stadt Luxusaufgaben aufgebürdet. Wichtig sei es die Pflichtaufgaben zu erfüllen, alles andere müsse gekürzt werden. 

Thomas Klöpf führt aus, dass momentan aus dem Verwaltungshaushalt nur in etwa die Hälfte der gesetzlichen Mindestzuführung erwirtschaftet werden kann. Im Jahr 2025 möchte er diese bis auf 4 Millionen Euro erhöhen. Das Potenzial dazu sei in seinen Augen da. Diese möchte er aus Verwaltungskostenbeiträgen, Abschreibungen und Gebühren und sonstigen besonderen Entgelten einerseits und Einsparungen auf der Ausgabenseite andererseits erwirtschaften. Weiter spricht er die Kredite und die damit verbundenen Zinssteigerungen und das steigende Zinsniveau an. Daraus ergebe sich ein Teufelskreis, aufgrund der steigenden Zinsen wird von den Mehreinnahmen nicht viel übrig bleiben für Investitionen. Außerdem sei Eile geboten bei dem Beschluss des Haushalts. Die letzten Mittwoche habe er damit verbracht, manche Einrichtungen der Stadt zahlungsfähig zu halten. Deshalb sei Eile geboten, um wieder handlungsfähig zu bleiben.

Nikolaus Schulte spricht die Pflichtaufgaben an. Diese könnten nicht um jeden Preis erfüllt werden. Er erwarte vom neuen Kämmerer, dass er auch mal nein sage. Jetzt sei Eile geboten und das wichtigste sei der Verwaltungshaushalt. 

Dokumente
Download 2021_Verw.HH Hl.Geist.St.pdf
Download 2022_Finanzplan VermHH 2021-2025.pdf
Download 2022_Finanzplan VerwHH2021-2025.pdf
Download 2022_Verm.HH.Waisen-& Kinderh.St.pdf
Download 2022_VermHH.Hl.Geist.pdf
Download 2022_Verw.HH.Waisen-& Kinderh.St..pdf
Download Haushaltssatzung-Entwurf.pdf
Download Vorbericht-Entwurf 15032022.pdf

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4. Städtische Beteiligung an den Kosten der Volkshochschule Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In der Sitzung am 28. September 2021 hat der Stadtrat beschlossen, die Kostenbeteiligung der Stadt Füssen auf 0,96 € pro Einwohner zu erhöhen. Voraussetzung für diese Erhöhung ist, dass sich alle übrigen Kommunen diesem Beschluss anschließen. Bisher betrug diese Kostenbeteiligung 0,80 € pro Einwohner (seit 2013). Bei knapp 16.000 Einwohnern beträgt die Mehrbelastung der Stadt Füssen rund 2.500 Euro pro Jahr. 

Grundlage für die Anhebung bildete die Neuregelung des Mietverhältnisses der Volkshochschule für die Räume in der Tourist-Info am Kaiser-Maximilians-Platz in Füssen. In der Sitzungsvorlage war von einer Kaltmiete in Höhe von 4.942 € pro Quadratmeter ausgegangen worden.

Zwischenzeitlich wurde der Mietvertrag mit der Volkshochschule Füssen neu abgeschlossen. Für die angemieteten Räume in einer Größe von 147 qm wurde ein Mietzins in Höhe von 6,80 € pro Quadratmeter vereinbart. Dies entspricht einer monatlichen Grundmiete in Höhe von 999,60 € und somit einer Jahresmiete in Höhe von 11.995,20 € zzgl. der Mietnebenkosten. In diesem Mietvertrag sind nun auch die bisher über den Mitbenutzungsvertrag mietfrei überlassenen Flächen enthalten (= 83,14 qm).

Bezüglich der Kostenbeteiligung der übrigen Kommunen bzw. der Kostensituation der Volkshochschule fand am 21. Februar 2022 mit den beteiligten Kommunen ein Gespräch statt. Die Gemeinde Schwangau hat sich dem Beschluss der Stadt Füssen bereits angeschlossen und ebenfalls eine Beteiligung in Höhe von 0,96 Euro pro Einwohner beschlossen. Die übrigen Kommunen sollten die entsprechenden Beschlüsse in den kommenden Wochen fassen. Der Landkreis hat seine Kostenbeteiligung von 12.000 Euro auf 20.000 Euro pro Jahr erhöht.

Nähere Informationen erfolgen ggf. im Rahmen der Beratung. Eine Beschlussfassung dazu ist nicht nötig – diese Sitzungsvorlage dient der abschließenden Information des Gremiums.

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5. Städtische Beteiligung an den Kosten der Sing- und Musikschule Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2004 – 2009 hat sich der Bayer. Kommunale Prüfungsverband mit der Kostenbeteiligung der Stadt Füssen an den laufenden Kosten der Sing- und Musikschule Füssen beschäftigt. Seither wurde bei jeder weiteren Prüfung (2010 – 2013) an dieses Thema erinnert. Bei der letzten Prüfung im Jahre 2019/20 mahnte der BKPV diesen „Missstand“ erneut an („TZ 1 (bzw. 38 alt - Prüfung der Höhe des städtischen Anteils an den Kosten der Sing- und Musikschule Füssen“). Mit Stellungnahme vom 24. Mai 2020 wurde eine Neukalkulation noch im Jahr 2020 in Aussicht gestellt, die dann dem Stadtrat bzw. zuständigen Gremium zur Entscheidung vorgelegt werden sollte. Außer dem Hinweis im Rahmen der Haushaltskonsolidierung am 6. Dezember 2021 ist diese bisher nicht erfolgt. 

Der BKPV stellte dazu im Rahmen der Prüfung der Jahre 2004 – 2009 folgendes fest:

„Die Stadt stellt der Sing- und Musikschule e.V. im Anwesen Kaiser-Maximilian-Platz 1 Räumlichkeiten zur Nutzung kostenlos im Wege der inneren Verrechnungen (z.B. 2009 rd. 17 T€) zur Verfügung. Darüber hinaus trägt sie 8/14 der jährlichen Bezüge des Schulleiters (städtischer Anteil Schuljahr 2008/2009 rd. 10 T€) sowie aufgrund der Füssener Schülerzahlen i.d.R. mindestens die Hälfte des ungedeckten Schulaufwands (Schuljahr 2008/2009 Stadtanteil rd. 34 T€). Wir halten es aufgrund der äußerst angespannten Finanzlage der Stadt für angezeigt, sich mit der Höhe der städtischen Kostenbeteiligung kritisch auseinander zu setzen. So sollten u.E. beispielsweise auch die anderen Mitgliedsgemeinden an den Raumkosten beteiligt werden.“

Die Beteiligung an den Raumkosten der Musikschule wurde durch aktuellen Mietvertrag mit Wirkung vom 1. Februar 2022 geändert. Mit der Musikschule wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen, in dem die bisherige kostenfreie Vermietung beendet wurde. Aktuell, d.h. seit 1. Februar 2022 gelten folgende Konditionen:

  • Mietgröße 121 qm x 6,80 EUR/qm = 828,80 EUR Grundmiete

Zur Informationen:
Ähnlich verhält es sich bei der Volkshochschule Füssen: Mietgröße 147 qm x Mietzins/qm 6,80 EUR = 999,60 EUR Grundmiete

Ungeachtet dieser Regelung bedarf es bezüglich der weiteren Kosten, an denen die Stadt beteiligt ist, einer Überarbeitung bzw. Neuregelung. Der Sachverhalt stellt sich dort aktuell wie folgt dar:

Die Stadt Füssen gewährt einen jährlichen Zuschuss für nicht gedeckte Kosten nach dem Verhältnis der Schülerzahlen in den acht Mitgliedsgemeinden.  Mitgliedsgemeinden sind neben der Stadt Füssen die Gemeinden Halblech, Hopferau, Lechbruck, Roßhaupten, Schwangau, Rückholz und Seeg.

In den vergangenen Jahren ergaben sich so folgende Beträge für die Stadt Füssen:                                
Schuljahr 2019/2020:
                       
1. Rate        38.200,00 €                
2. Rate        38.200,00 €                        
S-Rate                12.372,26 €
Gesamt        88.772,26 €

Zzgl. dieser Zahlungen beteiligt sich die Stadt mit 8/14 an den Personalkosten für den Musikschulleiter. Daraus errechnet sich nochmals ein Anteil in Höhe von 13.471 €. Insgesamt entrichtete die Stadt damit rund 102.243 Euro an die Sing- und Musikschüler. 

Durchschnittlich haben in dem Schuljahr 163 Schülerinnen und Schüler aus Füssen die Sing- und Musikschule besucht. Die Gesamtschülerzahl betrug 344. Die Gesamtkosten der Musikschule betrugen in 2019/20 insgesamt 467.052 €. Die Einnahmen aus den Schüler-/Elternbeiträgen betrugen 244.172 €, Zuschüsse bzw. anderweitige Finanzierungsmittel gingen in Höhe von 239.254 € ein.

Die weiteren Mitgliedsgemeinden haben sich 2019/2020 wie folgt an den Kosten beteiligt:

Gemeinde
SchülerInnen
Anteil in %
Zuschuss in Euro
Halblech
14
4,41
7.169 € 
Hopferau
20
7,86
12.790,00 Euro
Lechbruck
4
1,13
1.840,00 Euro
Roßhaupten
25
8,28
13.473,00 Euro
Schwangau
51
17,33
28.188,00 Euro
Rückholz
2
0,68
1.102,00 Euro
Seeg
17
5,76
9.346,00 Euro
Füssen
163
54,56
88.772,00 Euro

Darüber hinaus noch 34 auswärtige SchülerInnen und 14 Erwachsene (Schulgebühren insgesamt 57.692 €).        
               
Im vergangenen Schuljahr 2020/2021 stellte sich die Situation wie folgt dar:
                       
1. Rate        38.200,00 €        
2. Rate        38.200,00 €                        
S-Rate                  4.739,09 €
Gesamt        81.139,09 €
                                                               
Der jährliche Anteil in Höhe von 8/14 für die Schulleitertätigkeit betrug im vergangenen Jahr 13.548 €. Der städtische Anteil betrug somit insgesamt 94.687 €.

SchülerInnen aus Füssen                        139
SchülerInnen gesamt                                314
Gesamtkosten der Musikschule                425.929 €
davon Elternbeiträge                                211.586 € 
Zuschüsse, anderweitige Finanzierungen        243.077 €

Die weiteren Mitgliedsgemeinden haben sich 2020/2021 wie folgt an den Kosten beteiligt:

Gemeinde
SchülerInnen
Anteil in %
Zuschuss in Euro
Halblech
18
6,51
10.275 Euro
Hopferau
19
7,25
11.687 Euro
Lechbruck
8
2,34
3.770 Euro
Roßhaupten
21
7,94
12.808 Euro
Schwangau
39
13,46
21.705 Euro
Rückholz
1
0,17
272 Euro
Seeg
11
4,31
6.403 Euro
Füssen
139
50,32
81.139 Euro

Darüber hinaus noch 12 auswärtige SchülerInnen und 26 Erwachsene (Schulgebühren insgesamt 28.425 €).

Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 werden die Unterrichtsentgelte um ca. 2 Prozent angehoben. Die auswärtigen Schülerinnen und Schüler sowie die Erwachsenen zahlen dann kostendeckende Gebühren. Auch ist eine weitere Steigerung des Staatszuschusses zu erwarten.
Eine Kooperation mit der Grundschule (Chorklassen und Instrumentalkarussell), der Mittelschule (Bläserklasse) und dem Sonderpädagogischen Förderzentrum (zwei inklusive Projekte) sind seit längerem in Planung und Vorbereitung und können jetzt aufgrund der zu erwartenden Lockerungen der Coronabestimmungen endlich ab dem nächsten Schuljahr umgesetzt werden.

Informativ zur Kostenbeteiligung der Stadt an der Sing- und Musikschule Pfronten: Hier hat der HFSK in der Sitzung am 30. November 2021 folgenden Beschluss gefasst:

Für das Jahr 2020 gewährt die Stadt Füssen der Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.600,- € (Anteil ungedeckte Kosten).

Eine letztmalige finanzielle Zuwendung für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) wird in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein weiterer Antrag der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der dem Ausschuss wieder zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

Diese Sitzungsvorlage dient der Information, wie mit der eingangs genannten Prüfungsfeststellung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes umgegangen worden ist. Eine Beschlussfassung ist dazu nicht notwendig.

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6. Gewährung von Zuschüssen an die Musikvereine der Stadt Füssen (allgemeine Vereins-/Musikförderung, Dirigentenzuschüsse usw.).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Stadt Füssen beteiligt sich seit Jahrzehnten mit jährlichen Zuschüssen an den Kosten für die Dirigenten der Musikvereine. So erhält der Musikverein Harmonie Füssen jährlich einen Dirigentenzuschuss in Höhe von 9.600 €, der Musikverein Burg Hopfen und die Musikkapelle Weißensee erhalten jeweils 3.680 €. Grundlage dafür ist unter anderem ein Beschluss aus dem Jahr 2000 des HFP-Ausschusses. Insbesondere die Harmoniemusik Füssen erhält über kostenfreie Raumüberlassung, kostenfreie Parkkarten, Standkonzerte und Alphornauftritte bisher rund 24.000 € mittelbar von der Stadt!

Aufstellung Musikverein Harmonie Füssen
Kosten 2021
Miete 2021
(Kaltmiete noch nie bezahlt, nur Nebenkosten 135€)
Seit 1994 = zirka 140.000€ erlassen!
5.832 €
5 x Parkkarten kostenlos (5 x 360€)
(Nur Bearbeitungsgebühr 5x15€)
Bis 2020 = 25 Parkkarten = 0€
1.800€
Vereinszuschuss 2021
2.000 €
Dirigentenzuschuss 2021
9.200 €
58 Standkonzerte 2021 = 7
(max. 11 / 4.400€ pro Jahr durch FTM bezahlt)
2.800 €
(max. 4.400 €)
Alphorn 2021 = 26
(Max. 4.250€ pro Jahr durch FTM bezahlt)
2.800 €
(max. 4.250 €)
Gesamtkosten in 2021
24.432 €
(Max. 25.680 €)

Zu den oben genannten Zuschüssen weist die Harmoniemusik auf Folgendes hin:

„Lassen Sie mich kurz Stellung nehmen zu den jährlichen Zuwendungen in Höhe von mehr als 24.000,-€, die in den Unterlagen zur Stadtratssitzung aufgeführt werden.
 
  1. Mietkosten: die Harmoniemusik nutzt die Räumlichkeiten in den Dachschrägen (großteils ohne ausreichend Tageslicht), die westlich an den Musiksaal im DG Kaiser-Maximilian-Platz 1 anschließen. Wie sich die Quadratmeterberechnung zusammensetzt erschließt sich mir nicht, da bei der Musikschule zwei Stockwerke tiefer auf gleichem Grundriss insgesamt 150qm angesetzt werden, der Musiksaal lt. Homepage der Stadt Füssen alleine aber bereits 150qm hat. Natürlich könnten wir auf Vereinsstüble und Küche (wird auch für externe Veranstaltungen genutzt) verzichten. Fraglich ist dann allerdings, wer sich - nach Wegfall unseres Vereinsstübles nebst zugehörigem Zeugwart - dann um das Dachgeschoss incl. Musiksaal kümmert. Für Fragen, um was er sich da alles kümmert, steht unser Kümmerer Walter Schmid gerne zur Verfügung. Für uns war das nie eine Frage, uns um alle anstehenden Arbeiten im gesamten Dachgeschoss zu kümmern, nachdem die Putzfrau und der Hausmeister ihre Arbeit getan hatten.

  1. Kostenlose Parkkarten: es handelt sich dabei nur um vier Parkplätze (nicht fünf), die gemeinsam mit der Musikschule genutzt werden und uns daher tagsüber nicht zur Verfügung stehen. Sollten diese Parkflächen anderweitig gegen Entgelt vermietbar sein, wäre ein Wegfall zu verschmerzen, da bei 25 bis 30 Musikern pro Gesamtprobe die Vier im Hof ohnehin nie ausreichen. Für Vorstandschaft, Dirigenten und Notenwarte, die abends in ihrer Freizeit manchmal einige Stunden dort zubringen, wäre die Suche nach einem Parkplatz ein zusätzliches Erschwernis, aber sicherlich machbar.

  1. Vereinszuschuss: hier wird in 2021 ein Zuschuss in Höhe von 2.000,-€ angesetzt - solch ein Betrag von der Stadt Füssen ist aber Stand 06.12.21 nicht auf dem Konto der Harmoniemusik eingegangen!

  1. Auftritte für FTM: hierbei handelt es sich um vertraglich vereinbarte Auftritte mit Gesamtbesetzung und Alphorngruppe für FTM. Somit handelt es sich definitiv nicht um einen "mittelbaren Zuschuss" ohne Gegenleistung. Diese Leistungen erhalten übrigens alle drei Füssener Kapellen.

Wenn man nun obige Darstellung zugrunde legt, bleibt eine Zuwendung der Stadt Füssen in Höhe von 15.032,-€ für Raummiete und Dirigentenzuschuss übrig. Letzteren kann die Harmoniemusik in Form von eingegangenen Dirigentenrechnungen in Höhe von 8.820,-€ für 2020 belegen (einige Proben und Auftritte mussten wegen Corona entfallen).“

Zusammenfassend wird zu dieser Kostenbeteiligung der Stadt noch auf Folgendes hingewiesen:

  • Musikverein Harmonie Füssen:

Seit 1. Dezember 1993 ist in der Tourist-Info am Kaiser-Max-Platz 1 eine Fläche von 75,23 qm an den Musikverein zum Quadratmeterpreis von 8 Euro vermietet (= .601,84 DM). Zum Mietzins wurde eine Preis-Indexierung vereinbart. Neben der Grundmiete wurde eine  Nebenkostenpauschale in Höhe von 4,50 € pro Quadratmeter vereinbart (= 338,54 DM). Die Gesamtmiete wurde damals mit 940,38 DM vereinbart.

Zusätzlich wurde die Mitbenutzung des Mehrzwecksaals mit 177,84 qm, eines Stuhllagers mit 15,37 qm und einer Küche mit 11,98 qm vereinbart. Die Nutzungsentschädigung wurde in Höhe von 2,05 € pro Unterrichtsstunde geregelt.

In einem Aktenvermerk vom 23. Dezember 1993 wurde dem Musikverein damals zugesagt, dass
  • die Grundmiete nicht zu zahlen ist, sondern als Mietzuschuss gewährt wird,
  • die Nebenkosten nur zur Hälfte zu bezahlen sind (= 135,00 Euro pro Monat einschl. der jährlichen Nebenkostenabrechnung)
  • und dass die Nutzungsentschädigung auf der Basis von 160 Stunden jährlich erfolgen soll.

Unter Anwendung der mietvertraglichen Regelung zur Preisindexierung wurde dem Musikverein im September 2021 mitgeteilt, dass sich die Miete ab 1. November 2021 von bisher 426,00 Euro auf 486,07 Euro erhöht. Dieser Erhöhung hat der Verein auch „zugestimmt“, allerdings ohne dass diese berechnet bzw. bezahlt wird (siehe oben).

Ähnlich wie bei der Sing- und Musikschule Füssen und der Volkshochschule Füssen gilt es hier nun auch, eine ordentliche, der Haushaltslage angepasste Mietvertragsregelung mit dem Musikverein zu treffen.

  • Musikverein Hopfen am See

Der Musikverein Hopfen am See nutz den Vereinsstadel in Hopfen am See. Für diesen Stadel gibt es aktuell nach Auskunft aus dem Liegenschaftsamt bzw. dem Gebäudemanagement keine vertraglichen Regelungen über diese Nutzung. Errichtet wurde dieser Stadel durch die Vereine. Hier wurde das Gebäudemanagement/Liegenschaftsamt angewiesen, vertragliche Grundlagen für diese Nutzung einschl. der Kostentragung (z.B. laufende Betriebskosten usw.) zu schaffen und mit den Vereinen zu besprechen. Anschließend wird diese zur Genehmigung im HFSK-Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

  • Musikverein Weißensee

Der Musikverein ist (Mit-)Eigentümer des Schützenheims in Weißensee, sodass sich hier die Frage der Vermietung/Verpachtung/Kostenbeteiligung nicht stellt.

Weiteres Vorgehen:

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Dirigentenzuschüsse um 50 % zu reduzieren. Eine Entscheidung wurde damals nicht getroffen, da zunächst noch Gespräche mit den Vereinen geführt werden sollten.

Hinsichtlich des Mietvertrages des Musikvereins Harmonie Füssen wird zudem vorgeschlagen, auf die Verrechnung der Miete als Mietzuschuss zu verzichten und die Miete zu erheben.

  

Beschlussvorschlag

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und angesichts der typisch freiwilligen Leistungen beschließt der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss, die Zuschüsse für die drei Musikvereine um 10 % gegenüber der bisherigen Höhe zu reduzieren.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Musikverein HarmonieFüssen wird künftig eine monatliche Miete in Höhe von 150,00 Euro  zzgl. der Nebenkosten erhoben.

Beschluss

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und angesichts der typisch freiwilligen Leistungen beschließt der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss, die Zuschüsse für die drei Musikvereine um 10 % gegenüber der bisherigen Höhe zu reduzieren.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Musikverein HarmonieFüssen wird künftig eine monatliche Miete in Höhe von 150 Euro zzgl. der Nebenkosten erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bekanntgaben liegen derzeit nicht vor.

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8. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30. November 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 30. November 2021 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 30. November 2021 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses am 30. November 2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 9
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9.1. Modelleisenbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 15.03.2022 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Christine Fröhlich bemerkt, dass im Haushalt der „Verkauf der Modelleisenbahn“ aufgeführt ist. Gebe es hier keine Bedingungen wie eine Ausstellungspflicht oder dass sie nicht verkauft werden dürfe. Sind die eingetragenen 50.000,00 € ein angemessener Preis?

Laut Peter Hartl ist dies ein angemessener Preis. Das andere wurde mit den Erben im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung geklärt. 

Datenstand vom 20.05.2022 10:22 Uhr