Datum: 22.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßenreinigungsgebühr; Beratung über den Neuerlass der Satzung über die Straßenreinigungsgebühr sowie Neukalkulation der Gebühren - Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
2 Jahresbericht Jugendtreff Füssen
3 Haushalt Stadt Füssen 2023; Vorberatung Investitionsprogramm 2023 - 2026
4 Grundsteuer B; Beratung über die Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer B mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
5 Gewerbesteuer; Beratung über die Erhöhung des Hebesatzes zur Gewerbesteuer mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
6 Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung/verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen - vorberatend
7 Fremdenverkehrsbeitrag; Beratung über die Neukalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
8 Provisorischer Mobilfunk-Ersatzstandort an der A7: Suchkreisanfrage Bereich Unterer Alatsee-Parkplatz
9 Bekanntgaben & Informationen
10 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2022
11 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Straßenreinigungsgebühr; Beratung über den Neuerlass der Satzung über die Straßenreinigungsgebühr sowie Neukalkulation der Gebühren - Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Bei den Straßenreinigungsgebühren ist eine Neukalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2026 notwendig, da der aktuelle vierjährige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. Die Kalkulation wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Jahr 2022 durchgeführt.

Aus der Kalkulation ergeben sich die folgenden Gebührenerhöhungen:

Die vollständige Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren ist als Anlage beigefügt. Sie wurde im Rahmen der Beratung von Herrn Micheler vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorgestellt und erläutert.

Für die Straßenreinigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG).

Das Straßenverzeichnis der Stadt Füssen wurde als Anlage zu § 2 Abs. 2 zur Satzung über die Straßenreinigung nach umfangreicher Überprüfung der Eingruppierungen in die zutreffenden Reinigungsklassen erneuert. Das Straßenverzeichnis, sowie die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr Stadt Füssen (Straßenreinigungsgebührensatzung) treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Das bisherige Straßenverzeichnis vom 15.05.2019, sowie die erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vom 26.02.2019 tritt damit gleichzeitig außer Kraft. Das erneuerte Straßenverzeichnis und der Entwurf für die neue Straßenreinigungsgebührensatzung sind als Anlage beigefügt. Vorgenommene Veränderungen im Straßenverzeichnis wurden rot markiert. 

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung:

1.        Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2026 wird gebilligt. Die darin ermittelten Reinigungsgebühren werden ab 2023 entsprechend festgesetzt. Rechtzeitig vor Ablauf des Kalkulationszeitraumes zum 31.12.2026 ist eine neue Gebührenbedarfsberechnung zu erstellen.

2.        Die Stadt Füssen erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung wie im Entwurf (s. Anlage) vorgelegt (= Änderung der Reinigungsklassen der Anlage zu § 2 Abs. 2).

3.        Die Stadt Füssen erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) wie im Entwurf (s. Anlage) vorgelegt. 

Beschluss 1

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Straßenreinigungssatzung:

Die Stadt Füssen erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung wie im Entwurf (s. Anlage) vorgelegt (= Änderung der Reinigungsklassen der Anlage zu § 2 Abs. 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes für den Kalkulationszeitraum 2023 – 2026 wird gebilligt. Die darin ermittelten Reinigungsgebühren werden ab 2023 entsprechend festgesetzt. Rechtzeitig vor Ablauf des Kalkulationszeitraumes zum 31.12.2026 ist eine neue Gebührenbedarfsberechnung zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung:

Die Stadt Füssen erlässt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) wie im Entwurf (s. Anlage) vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Dokumente
Download 2. Änderung Straßenreinigungssatzung_Straßenklassen.pdf
Download Kalkulation_Straßenreinigung_Füssen-ST.pdf
Download Straßenreinigungsgebühren_2. Änderungssatzung zum 01.01.2023.pdf
Download Straßenverzeichnis Anlage Straßenreinigungssatzung Stand 10.2022.pdf

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2. Jahresbericht Jugendtreff Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

  1. Jugendtreff Füssen

    1. Unsere Besucher

Nach Corona bedingter Schließung, Wiedereröffnung des regulären Betriebs im Jugendtreff im Juli 2021: „Alte Generation“ hat sich vom Jugendtreff verabschiedet
Nach Aktionen, wie Canyoning-Ausflug und Action Woche am Obersee sind viele neue und junge Jugendliche in den Jugendtreff gekommen.

      1. Statistik:

Im Jahr 2022 kommen 
Ø Besucher/Monat: 371 
Ø Besucher/Tag: 24,4
dabei gibt es Tage, an denen nur 10-15 Jugendliche kommen und es gibt Tage, an denen bis zu 50-60 Besucher kommen. Eine Regelmäßigkeit gibt es dabei nicht.
Von unseren Besuchern sind 44% weiblich und 55% männlich. Die Jugendlichen sind hauptsächlich im Alter zwischen 11 und 18 Jahre. Das Durchschnittsalter liegt bei 14 Jahren.

      1. Einzugsgebiet:

Unsere Jugendliche kommen großteils aus Füssen inklusive Hopfen und Weißensee, aber auch aus den umliegenden Gemeinden, wie Pfronten, Seeg, Nesselwang, Schwangau, Hopferau, Lengenwang, Halblech, Eisenberg, Roßhaupten…
Ebenso sind unsere Besucher aus allen Schulen des Einzugsgebiets: Gymnasium Füssen und Ho’gau, Mittelschule Füssen, Realschule Füssen, Förderschule Füssen, sowie einige Auszubildende.

    1. Programm / Aktionen 2021/22

      1. Vorstellung des Programm-Angebots 2021
  • Action am Obersee
  • Canyoning-Ausflug
  • SMV-Treffen Gymnasium Füssen
  • Qualifying OJOA-Turnier
  • Parcours-Bau-Workshop
  • Adventskalender-Spiele
  • Weihnachtsfeier 

      1. Vorstellung des Programm-Angebots 2022
  • Coronamaßnahmenbedingte Öffnung nur für Jugendliche 
    • unter 14 Jahre 
    • geimpft
    • musikalische Veranstaltungen (Gitarre, Schlagzeug)
    • sportliche Veranstaltungen (Parcours-Training)
    • Theater-Workshops (Impro-Theater)
  • Aktion Bandprobe-Raum
Spende von Instrumenten der Fa. Thomann
Jugendlichen können Ausprobieren; Raum steht für Bands zur Verfügung
  • Suchtprävention (verschoben auf Juli)
vgl. Punkt 1.3.1
  • Faschings-Feier
    „Maskenball“ im Jugendtreff fand bei den Jugendlichen großen Anklang
  • Schafkopfkurs
  • Bring-Deine-Freunde-Tag
    Alle Stammbesucher bringen mindestens eine/n KlassenkameradIn oder FreundIn mit
  • Respekt-Workshop (Aufklärung)
Aus aktuellem Anlass haben wir für unsere Jugendlichen eine Workshop zum Thema „respektvollen Umgang untereinander“ angeboten.
  • Ausflug Laser Tag
Der Ausflug ins Laser Tag wurde von Jugendlichen im C2T gewünscht. 
Drei Runden Laser Tag anschließend Einkaufsbummel im Forum.
  • OJOA-Turnier in Reutte
Beim diesjährigen OJOA-Turnier, welches bereits mehrmals verschoben werden mussten, traten unsere Jugendlichen in folgenden Disziplinen an: 4Gewinnt, Tischtennis, Kicker, Billard und Darts.
  • Blacklight-Tischtennis-Party als Aktivierungskampagne BJR
Zur Aktivierungskampagne des BJR habe wir eine Blacklight-Tischtennis-Party organisiert und konnten dadurch eine neue Tischtennisplatte, eine Musikbox, sowie eine Schwarzlichtanlage für den Jugendtreff mittels Förderung anschaffen.
  • Parcours-Elementebau als Aktivierungskampagne KJR 
Ein weiteres Projekt welches wir bei der Aktivierungskampagne – diesmal über den KJR – beworben haben, ist der Bau verschiedener Parcours-Elemente. Es wurden 2 Vault-Boxen und ein „Reifen-Trampolin“ gebaut. Bereits mehrmals konnten wir im Jugendtreff angeleitete Trainings anbieten. Nächsten Sommer sollen die Elemente auch an den SkateBikePark aufgestellt werden.
  • Canyoning-Tour Stuibenfälle
Auch dieses Jahr konnten wir wieder eine geführte Canyoning-Tour in den Stuibenfällen unseren Jugendlichen anbieten.
  • Teenie-Disco 
    Die sehr beliebten „Teenie-Disco“-Veranstaltungen finden monatlich statt.
    Ziel ist es, dass die Jugendlichen selbst Partys organisieren.
  • Ausflug Therme Erding / Galaxy
in Planung...
  • Jugendflohmarkt
    Flohmarkt von Jugendlichen für Jugendliche
  • Graffiti-Workshop 
  • Adventskalender-Spiele 
  • Weihnachtsfeier

    1. Aktuelle Projekte

      1. Suchtprävention

In Zusammenarbeit mit der Polizei und der AOK bieten wir seit mehreren Jahren einen Präventionsworkshop zum Thema Sucht für alle Schüler der 8. bzw. 9. Klassen an.
Themen sind unter anderem „vom Genuss zur Sucht“, „Was ist Sucht?“, „Suchtsack – Il/Legalität und Gefahren“, „Party!?!“ und „Rauschbrillen“
Der Workshop kam die letzten Jahre sehr gut an und wird weiterhin festes Angebot für Schüler und Interessierte sein.
In den vergangenen 2 Jahren mussten die Workshops abgesagt werden. Dieses Schuljahr wurden die Workshops zwischen Pfingst- und Sommerferien durchgeführt. Es nahmen 20 Schulklassen mit insgesamt ca. 500 Schülern an den Workshops teil.

      1. Fahrräder für ukrainische Flüchtlinge

Fahrradausgabe
Für Ukrainische Flüchtlinge wurden ca. 60 Fahrräder, teilweise aus dem Bestand der Fundfahrräder und teilweise gespendete Fahrräder, hergerichtet und ausgegeben. Damit wurde der Bedarf und die Nachfrage gedeckt. Besonderer Dank gilt hier den Helfern von MikesBikes und den Helfern des AK Asyl.

Verkehrssicherheitskurs mit Polizei
Insbesondere für Kinder und Jugendliche konnten wir zusammen mit der Polizei und Tamara Hüppe als Übersetzerin einen Verkehrssicherheitskurs anbieten. Für einen praktischen Fahrradkurs gab es nur wenige Kinder, die noch gar nicht fahren konnten und der angesetzte Termin musste wegen Regen abgesagt werden. 

      1. Bienen-Workshop

Auf der Südseite des Jugendtreffs wurden 5 Bienenkästen aufgestellt. Zusammen mit einer Facharbeiterin der Imkerei können Jugendliche das Bienenjahr aktiv am Bienenvolk verfolgen. Die Teilnehmer können bei der Kontrolle der Völker, beim Schleudern und Abfüllen mithelfen. Auch Ängste gegenüber den Bienen werden abgebaut.
Die Treffen finden je nach Wetter und Notwendigkeit 3-4x pro Monat statt.
Aktuell nehmen ca.17 interessierte Jugendliche an dem Workshop teil. Nach einem Pressebericht in der AZ wurde sogar ein längerer TV-Beitrag bei Allgäu-TV produziert.

      1. Your Birthday

Bereits seit mehreren Jahren hat sich unser Angebot „Your Birthday“ etabliert. Wir bieten für Kinder / Jugendliche im Alter von 10 – 14 Jahren verschiedene Geburtstagspartys an. Themen sind „Action & Fun“, „Disco-Party“, „Wellness-Party“, „Cat-Walk-Party“ und „Dinner-Party“. 
Ziel ist es, dass neue Jugendliche den Jugendtreff und das Team des Jugendtreffs in einem „geschützten“ Rahmen kennenlernen. Dieses Angebot ist bei Eltern, Kindern und Jugendlichen sehr beliebt und wird gerne angenommen.

      1. Jugendparlament

In Kooperation mit P-Seminar des Gymnasiums Füssen und mittlerweile in der Geschäftsordnung für das Jugendparlament verankert, ist der Jugendtreff Ansprechpartner für das Jugendparlament.
  • Mehrere Treffen im Jugendtreff
  • Vorstellung der Kandidaten im Jugendtreff
  • Wahl-Ergebnis-Veröffentlichung
  • Unterstützung bei Exkursionen (lange Nacht der Demokratie)
  • Vernetzungstreffen der Jugendvertretungen in Augsburg

  1. Skate-Bike-Park Füssen

    1. Unsere Besucher

Die Betreuung von Jugendlichen durch Jugendtreff-Mitarbeiter am Container findet ebenfalls zu unseren regulären Öffnungszeiten statt. Allerdings je nach Wetter.

      1. Statistik:

Es kommen zwischen 30 und 200 Besucher täglich zum SkateBikePark. Davon halten sich auch einige am Container auf. Ungefähr 40% der Besucher sind weiblich und 60% männlich. 
Die Alterspanne der SkateBikePark-Besucher ist zwischen 5 und 50 Jahren, die Jugendlichen die sich am Container aufhalten sind – ähnlich wie im Jugendtreff – im Alter zwischen 11 und 18 Jahre.

      1. Einzugsgebiet:

ca. 50 %         kommen aus Füssen.
ca. 25 %        aus den Nachbarorten, wie Pfronten, Halblech, Hopferau, Roßhaupten, Lengenwang, Seeg usw.
ca. 10 %        aus der näheren Umgebung (Kempten, Kaufbeuren, Schongau, Oberammergau)
ca. 10 %         100 -200 km Umkreis
ca.   5 %        Touristen, Urlauber

    1. Programm / Aktionen 2021/22

      1. Vorstellung des Programm-Angebots 2021

  • Eröffnung Jumpline
Zur Einweihung der leadergeförderten Erweiterung/Jumpline fand ein „Softopening“ für sämtliche Ehrengäste am Skatepark statt.
  • Skate-Event mit RubySoho

      1. Vorstellung des Programm-Angebots 2022

  • Limitless SkateEvent
Zusammen mit dem Gymnasium Ho‘gau und Basti Kiesel, dem Jugendtreff und unseren Jugendlichen wurde das internationale Rollstuhl Skate-Event organisiert und durchgeführt.
  • Paletten-Möbelbau am Skatepark
Gemeinsam mit Jugendlichen wurden Lounge-Möbel aus Paletten gebaut und mit Polstern ausgestattet. 
  • Tischtennis-, Basketball-, Fussball-Turnier am Skatepark
in regelmäßigen Abständen führen wir kleine Turniere mit unseren Besuchern an den Möglichkeiten des Sportplatzes durch.
  • Chill’n’Grill am Skatepark
je nach Wetter findet 1-2 mal pro Monat ein gemeinsame Grillen mit Musik am SkateBikePark statt.
  • Aktionstag Aktion Mensch
Auch der Aktionstag der Wertachtal-Werkstätten wurde von und mit Jugendlichen des Jugendtreffs begleitet.
  • Outdoor-Spiele am Skatepark
Regelmäßig führen wir am Container diverse Outdoor-Spiele mit Jugendlichen durch. (Tauziehen, Mölky, Gummibären-Run, Drachenschwanz-Jagd usw.)
  • Stadtolympiade Pumptrack
Bereits zum 2. Mal durfte der Jugendtreff die Disziplin „Pumptrack-Fahren“ für die Jugend der Stadtolympiade durchführen.

      1. UCI-Pumptrack World-Championship – Qualifier Event 2023

Wie bereits 2019 hat sich die Stadt Füssen für das Event beworben. Aktuell hat Füssen den Zuschlag für die Ausrichtung der Veranstaltung bekommen. Allerdings müssen noch Sponsoren gefunden werden, um den Anforderungen der Veranstalter gerecht zu werden. Das Event wird voraussichtlich im Mai stattfinden.

    1. Container

Auch der Container, sowie der SkateBikePark werden vom Jugendtreff mit betreut.
 
      1. Angebot

Am Container können sich Jugendliche BMX-Räder, Dirtbikes, Scooter und Skateboards kostenfrei ausleihen. Auch Schutzausrüstung, wie Helme, Ellenbogen- und Knieschoner können ausgeliehen werden. 

Außerdem stehen Getränke, Verpflegung und Eis zum Verkauf zur Verfügung.
Viele Jugendliche kommen jedoch auch einfach nur zum Pausieren und/oder chillen auf unseren Palettenmöbeln vorbei. Dabei kommt es zu persönlichen Gesprächen mit Jugendlichen. Bei Unfällen ist der Container mit entsprechendem Erste-Hilfe-Material ausgestattet und einsatzfähig. Besonders erwähnenswert ist dabei der vorbildliche Einsatz der ausgebildeten Jugendlichen (Ersthelfer), die sofort zur Stelle sind und je nach Möglichkeit die Erstversorgung mit übernehmen.

      1. Öffnungszeiten

Je nach Wetter ist entweder der Container am SkateBikePark und/oder der Jugendtreff geöffnet. Die Öffnungszeiten sind jeweils Dienstag – Freitag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr, sowie zu Sonderveranstaltungen.

  1. Kooperation / Vernetzung

    1. OJOA

Der Verein OJOA e.V. steht für die „Offene Jugendarbeit Ostallgäu Außerfern“ und verbindet die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit aus Buchloe, Kaufbeuren, Marktoberdorf, Obergünzburg, Pfronten, Reutte und Füssen. 

Neben dem Austausch der Kollegen werden auch gemeinsame Aktionen, wie Ausflüge und Turniere durchgeführt. Einmal pro Jahr findet im Rahmen von OJOA ein Turnier in Kicker, Darts, Billard, Tischtennis und Vier-Gewinnt statt. Dabei treten die besten Jugendlichen aus den einzelnen Jugendzentren gegeneinander an. Dieses Jahr fand das Finale in Reutte statt.

Der Verein wurde jedoch auf Wunsch der Mitglieder (Mitarbeiter der Jugendhäuser) aufgelöst, um die für Vereine notwendigen organisatorischen Aufgaben zu reduzieren – die Veranstaltung und der Austausch wird jedoch weiterhin stattfinden.

    1. Schulen

      1. SMV-Tagung

Aufgrund der zu dieser Zeit geltenden Corona-Bestimmungen hat sich das Gymnasium Füssen entschlossen, das SMV-Wochenende im Jugendtreff Füssen durchzuführen, anstatt ein Wochenende wegzufahren.
Ca. 60 Schüler mit Lehrern, tagsüber Workshops, Verpflegung und abends SMV-Party

      1. Umwelttage

Auch die Umwelttage des Gymnasium Füssen wurden im Jugendtreff durchgeführt.
Jeweils Freitag vor den Oster- und Pfingstferien – 40-50 Schüler

      1. Offene Ganztags Schule

Sehr gerne wird auch das Angebot des Jugendtreffs von der OGS genutzt. Insbesondere zu den aktuellen Umbaumaßnahmen in der Mittelschule kommt eine Gruppe der OGS meist 1x pro Woche während unserer Öffnungszeiten in den Jugendtreff
.
      1. Jungenprojekt – Fit for life

Alle zwei Schuljahre findet zusammen mit einem ausgebildeten Trainer im Jugendtreff das Jungenprojekt „Fit for Life“ statt. In der Regel kommen Schüler aus Mittel- oder Förderschule für 6-8 Einheiten in den Jugendtreff, um ein Sozialkompetenz-Training zu absolvieren

    1. Kinder- und Jugendbeirat

Die Treffen des Kinder- und Jugendbeirats finden regelmäßig im Jugendtreff Füssen statt und werden neben Fachkräften auch reichlich durch Jugendliche besucht.

    1. Kreis- und Bezirksjugendring

      1. Kreisjugendring Ostallgäu

Zwischen dem KJR und dem Jugendtreff Füssen besteht intensive Zusammenarbeit. Es finden regelmäßige Austauchtreffen (z.B. Jugendhaustreffen, Kinder-und Jugendbeirat) statt, es besteht die Möglichkeit ein Fahrzeug für Ausflüge auszuleihen, außerdem es können fachspezifische Fragen diskutiert werden. Besonders erwähnenswert im vergangen Jahr sind gemeinsame Projekte, wie Lange Nacht der Demokratie und „How2Demokratie“, sowie die Aktivierungskampagne.

      1. Bezirksjugendring Schwaben

Die Fachtagungen mit jeweils auf offene Jugendarbeit ausgerichteten Schwerpunkthemen des BezJR werden regelmäßig (2x im Jahr) von unserem Fachpersonal besucht. Insbesondere der Austausch mit den Kollegen und Fachkräften aus anderen Einrichtungen ist dabei mindestens so interessant und bereichernd, wie der fachliche Input der Fachreferenten.

      1. Foodsharing

Seit 2018 gibt es in Füssen Foodsharing, Lebensmittel werden vor dem Wegschmeißen „gerettet“ und verteilt. Der Jugendtreff bekommt regelmäßig Lebensmittel, wie Obst, Gemüse und süßes Gebäck, welche den Jugendlichen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Organisation des „Fairteilers“
Die sogenannte „Fairteiler“-Station befindet sich im externen Keller des Jugendtreffs Füssen und wird kostenfrei vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Die Betreuung des Fairteilers wird vom Jugendtreff mitorganisiert.

Treffen der Foodsaver im Jugendtreff
Die freiwilligen Helfer und Mitglieder treffen sich 2-3 mal pro Jahr im Jugendtreff zur Organisation und Diskussion aktueller Punkte. 

  1. Personal

    1. Angestellte Kräfte

Im Jugendtreff ist ein Sozialpädagoge und ein Erzieher mit jeweils 39 Stunden fest angestellt. Hinzu kommt eine (weibliche) Aushilfskraft mit 8 Wochenstunden – vor allem als Ansprechpartnerin für Mädchen – und aktuell ein Auszubildender für den Beruf des Erziehers.

    1. Ehrenamtlicher Thekendienst

Seit 2022 gibt es einen ehrenamtlichen Thekendienst mit 8 engagierten Jugendlichen. Diese sind planmäßig 2 Std./Woche tätig und bekommen eine kleine Aufwandsentschädigung von 2,50€/Stunde. Hintergrund ist unter anderem pädagogischer Natur, sowie die Identifizierung mit der Einrichtung – auch als feste Helfer sind die engagierten Jugendlichen immer wieder bei Sonderveranstaltungen dabei. Es finden regelmäßige Teamsitzungen statt, an denen bestimmte Bereiche gereinigt und aufgeräumt werden, aktuelle Themen besprochen werden.

    1. PraktikantInnen

Im vergangenen Jahr waren insgesamt 5 PraktikantInnen für jeweils eine Woche im Jugendtreff tätig. Zwei davon haben sich im Nachhinein für den Beruf der/des ErzieherIn/s entschieden.

  1. Sonstiges

    1. Jugendhausneubau
Seit mehreren Jahren steht immer wieder der Neubau des Jugendtreffs am SkateBikePark zur Diskussion. Es wurden bereits mehrere Ideen und Möglichkeiten konzeptioniert. In den vergangenen beiden Jahren wurde, mit besonderem Augenmerk auf Fördermöglichkeiten, die Idee eines Inklusions-Cafés ausgearbeitet und konzeptioniert. ..... aktuell auf Eis gelegt.

    1. Raumvermietungen

Die Räumlichkeiten des Jugendtreffs stehen ebenfalls für Vermietungen zur Verfügung und werden regelmäßig angefragt. Leider sind die Auflagen aufgrund der Lärm-Emissions-Regelung mit der Nachbarschaft sehr einschränkend. Feierlichkeiten müssen in der Regel um 22:00 Uhr beendet werden, da die Auflagen ansonsten nicht eingehalten werden können. (Dies gilt übrigens auch bei internen Veranstaltungen)

    1. Allg. Organisatorische Aufgaben

Neben der Arbeit mit Jugendlichen kommen natürlich unzählige organisatorische Aufgaben hinzu. Hierzu ein kleiner Auszug:

  • Vorbereitung und Durchführung von Teamsitzungen
  • Buchhaltung und CipKom über sehr langsamen, virtuellen Zugang.
  • EDV-Anlagen regelmäßig aktualisieren, Organisation der Lösung anfallender Probleme oder z.B. Wechsel der Telefonanlage
  • Kommunikation mit Hausverwaltung und Stadtverwaltung
  • Organisation und Umsetzung der Auflagen durch Arbeitssicherheitsbegehung
  • Einkauf und Vorbereitung von Verkauf der Speisen und Getränke
  • Haustechnische Defekte/Probleme lösen (z.B. Kanalverstopfung, tropfende Innen-Regenrinne, defekte Kühltheke, Lüftung usw.)
  • Besorgung und auch Entsorgung von Einrichtungsgegenständen (Couch, Tischen, Kicker usw.)


Diskussion:
Christine Fröhlich spricht das Jugendparlament an. Am Donnerstag gebe es wieder eine Sitzung des Parlamentes. Warum bekomme der Stadtrat die Einladung nicht als e-mail? Außerdem bittet sie um die e-mail-Adressen des Jugendparlamentes.

Stefan Splittgerber bestätigt, dass die Einladungen auch an den Stadtrat gegangen seien. 

Peter Hartung erklärt, dass sich die Jugendlichen erst einarbeiten müssen.

Christine Fröhlich bemängelt, dass heute keine Jugendlichen bei einem derartigen Thema anwesend sind. Könnte man sie nicht gezielt zu einem derartigen TOP einladen? 

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3. Haushalt Stadt Füssen 2023; Vorberatung Investitionsprogramm 2023 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

In der Finanzausschusssitzung soll eine erste Diskussion über das Investitionsprogramm und damit den Vermögenshaushalt der Stadt Füssen 2023 ff. stattfinden.

Der aktuelle Stand wird dem Gremium zur Verfügung gestellt, da es sich hierbei um ein Arbeitspapier und 1. Entwurf als Diskussionsbasis handelt werden von Verwaltungsseite fortlaufend noch weitere Änderungen und Ergänzungen erfolgen. Es werden noch weitere Mittelanmeldungen erwartet.

Die aktuelle Haushaltslage stellt sich nachwievor so dar, dass alle Ausgaben des Vermögenshaushalts nur über Fremdmittel finanziert werden können. Es ist noch nicht absehbar, dass sich eine freie Finanzspanne durch Überschüsse des Verwaltungshaushalts ergibt, die auch nur annähernd zur einer Entspannung der finanziellen Situation zur Folge hat. Die Investitionen sind daher auf das absolut notwendigste Maß herunterzufahren. Ein Augenmerk sollte wenn dann auf rentierliche Investitionen gelegt werden, welche sich innerhalb einer angemessenen Zeit amortisieren und damit Entlastungen im laufenden Betrieb ermöglichen.

Ziel ist es in der Januarsitzung des Finanzausschusses (24.01.2023) den Verwaltungshaushalt zu besprechen sowie nochmals das Investitionsprogramm zu thematisieren. In der Sitzung des Finanzausschusses am 14.02.2023 könnten nochmals letzte Abstimmungen zum Haushalt erfolgen, so dass in der Sitzung des Stadtrates am 28.02.2023 der Haushaltsbeschluss erfolgen könnte.

Dazu ging Kämmerer Thomas Klöpf sämtliche Positionen im Investitionsprogramm mit dem Gremium durch.
 

Beschlussvorschlag

Der HFSK nimmt den ersten Entwurf des Investitionsprogrammes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt die Erarbeitung fortzuführen und erneut in der Januarsitzung des Gremiums zu thematisieren.

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von Christine Fröhlich, ob bereits vor der Voruntersuchung mit der Kanalsanierung unterhalb des ehem. Klosterareals begonnen werden könne, erklärt Peter Hartl, dass die schon als Notfall gemacht, jedoch dafür keine Förderung beantragt werden könne.

Nikolaus Schulte möchte wissen was zu machen ist, dann könnte eine Prioritätenliste aufgestellt werden.

Zum Skateplatz bittet Nikolaus Schulte im Bereich Spielplatz die drei noch fehlenden Geräte aufzubauen. Für Wolfgang Bader ist die e-Bike-Ladestation in diesem Bereich daneben. Kinder fahren ein normales Fahrrad. 

Der Platz neben dem Skatepark soll in einer abgespeckten Form (ohne Kletterpark) errichtet werden.

Für die Turnhalle in Weißensee sollten Gebühren erhoben werden. Der Sportverein Weißensee hat 600 Mitglieder und z.B. die Tanzschule Dartmann bezahlt eine Nutzungsgebühr. 

Von einem Ausbau des geplanten Parkplatzes Hopfen – West sollte abgesehen werden. Der Parkplatz Ost in Hopfen wurde vom Bauhof optimiert und für den Behelfsparkplatz beim Kurhotel Möst gibt es mittlerweile eine Baugenehmigung. 

Die geplanten Buscaps können gestrichen werden, diese werden vom Straßenbauamt gebaut. 

Für den Verkauf des Anwesens Augsburger Straße 15 und des Bauplatzes Dreitannenbichl seien noch keine Beschlüsse gefasst worden und somit dürfte es eigentlich auch nicht im Haushalt aufgeführt werden. 

Bei der Weidachstraße 2 könnte der Bau der Parkplätze ebenfalls gestrichen werden. 

Nicole Eikmeier schlägt vor die Verwirklichung der Baugebiete Pitzfeld und Weidach umzudrehen, und nicht wie bisher das Weidach zu forcieren.  

 

Beschluss

Der HFSK nimmt den ersten Entwurf des Investitionsprogrammes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt die Erarbeitung fortzuführen und erneut in der Januarsitzung des Gremiums zu thematisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2022-11-11 Investitionsprogramm Stadt Füssen 2023 ff Version 1 zur Vorberatung im HFSK.pdf

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4. Grundsteuer B; Beratung über die Erhöhung des Hebesatzes zur Grundsteuer B mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Stadt Füssen erhebt auf Grundlage des Grundsteuergesetzes sowie der städtischen Hebesatzsatzung die Grundsteuer B. 
Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Dazu zählen alle bebauten und unbebauten Grundstücke, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen handelt.
Der Hebesatz der Stadt Füssen liegt aktuell bei der Grundsteuer B bei 415 %. Die letzte Hebesatzerhöhung erfolgte 2006 von 390 % auf 415 %. (Den Sitzungsunterlagen ist die historische Entwicklung der Hebesätze im Stadtgebiet Füssen beigefügt.) Aktuell werden von   9.256 Eigentümerinnen und Eigentümern 3.107.722,13 EUR vereinnahmt. 
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte hier über eine Anpassung des Hebesatzes nachgedacht werden.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der mehr als angespannten Haushaltslage sowie der hohen Belastung des Verwaltungshaushalts und Sanierungsstaus im Bereich der kommunalen Infrastruktur eine empfindliche Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 500 %. 
Ohne entsprechende Mehreinnahmen aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb wird die Stadt Füssen nicht in der Lage sein, auch nur ansatzweise ihren Unterhaltsverpflichtungen von beispielsweise Straßen, Brücken, Gebäuden, etc. nachzukommen, geschweige denn, eine freie Finanzspanne für Maßnahmen im investiven Bereich zu erwirtschaften sowie kommunale Pflichtaufgaben erfüllen zu können. 

Die durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B liegen in Deutschland bei 481 % und in Bayern bei 396 % (Quelle: statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 10.1, 2021).

Den Sitzungsunterlagen ist eine Excel-Tabelle des statistischen Landesamtes Bayern mit den Hebesätzen der Jahre 2016 – 2021 aller bayerischen Kommunen, Landkreise sowie Größenklassen beigefügt. Die Hebesätze von Kommunen im näheren Umkreis und Alpenvorraum könnendem folgenden Diagramm entnommen werden:


Beschlussvorschlag

Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2023 auf 500 %.

Diskussionsverlauf

Für die CSU-Fraktion, Simon Hartung, kommt die Erhöhung zur Unzeit. Sicher müsse eine Anhebung des Hebesatzes gemacht werden. Es wird vorgeschlagen aber nur bis 430 %.

Christine Fröhlich weist nochmals darauf hin, dass es eine  Grundsteuerreform geben werde. Sie schlägt 435 % vor.

Für Nikolaus Schulte ist eine Erhöhung auf 430 % zu gering. Er schlägt 440 % vor.

Beschluss

Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2023 auf 435  %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2022-10-19 Historische Entwicklung der Grundsteuer B Hebesätze der Stadt Füssen.pdf
Download Beispielberechnungen für die Erhöhung der Grundsteuer B anhand konkreter Anwesen NEU.pdf
Download Hebesätze Alpenraum.pdf
Download Hebesätze Grundsteuer B Landkreise und Gemeinden Bayern 2021.pdf
Download Hochrechnung Erhöhung Grundsteuer B von 415 auf 500 anonym, einschl. Bereinigung um Kreisumlage.pdf

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5. Gewerbesteuer; Beratung über die Erhöhung des Hebesatzes zur Gewerbesteuer mit Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Stadt Füssen   erhebt auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der städtischen Hebesatzsatzung die Gewerbesteuer.  Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Objekt-, Sachsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Füssen einen Betriebssitz hat.   Das Finanzamt übermittelt der Stadt Füssen die jeweiligen Gewerbesteuermessbeträge, welche mit dem festgelegten Gewerbesteuerhebesatz multipliziert werden. Daraus ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuerschuld.  Der Hebesatz der Stadt Füssen liegt aktuell bei 360 %. Die letzte Anpassung war im Jahr 1977 von 330 % auf 360 %. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Bayern im Jahr 2021 betrug lt. Angaben des statistischen Landesamtes 377 %. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte hier über eine Anpassung nachgedacht werden.
 
Das Gewerbesteueraufkommen bei 425 Steuerpflichtigen lag in 2021 bei 5.452.269,20 EUR. 
 
Den Sitzungsunterlagen wurde auf Basis des Vorcoronajahres 2019 eine Auswertung nach Branchen, Betrieben und Verhältnis der Steuerzahler zur Gesamtanzahl der gemeldeten Betriebe beigefügt. 

Die Gewerbesteuerhebesätze aller bayerischen Kommunen, Landkreise und Größenklassen sind den Anlagen beigefügt. Die Hebesätze von vergleichbaren Kommunen im Alpenvorraum und von umliegenden Gemeinden sind in den nachfolgenden Diagrammen dargestellt: 

 

Beschlussvorschlag

Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2023 auf 400 %.

Diskussionsverlauf

Peter Hartung erklärt mit einer erfolgsabhängigen Gewerbesteuer sei es leichter, Kapitalgesellschaften würden mehr belastet. Die Konsolidierung des Haushalts sei ein großes Thema. Die CSU-Fraktion schlägt 380 % vor. 

Auch für Christine Fröhlich ist 400 % zu teuer. Die Freien Wähler könnten mit einer Erhöhung auf 380 % mitgehen.

Nikolaus Schulte ist ebenfalls mit 380  % einverstanden. Man dürfe nicht vergessen, Füssen müsse z.B. eine Schule finanzieren. Die Stadt sei anders strukturiert und könne deshalb nicht mit anderen Gemeinden verglichen werden.  Die Stadt brauche dringend Gewerbeflächen. 

Beschluss

Der HFSK empfiehlt dem Stadtrat die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2023 auf 380 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Gewerbesteuer Branchen 2019 PP.pdf
Download Gewerbesteuerhochrechnung anonym 2.pdf
Download Hebesätze Gewerbesteuer Landkreise und Gemeinden Bayern 2021 - Kopie.pdf
Download Hebesätze Vergleich Alpenvorraum.pdf

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6. Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung/verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen - vorberatend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.08.2022 hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ostallgäu bezugnehmend auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2022 darauf hingewiesen, dass die Stadt Füssen u.a. wesentlich mehr Einnahmen generieren muss. Hier muss in jedem Fall auch die Erhöhung der Gebühren für die Mittagsbetreuung, verlängerten Mittagsbetreuung und Ferienbetreuung an der Grundschule Füssen ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 in Erwägung gezogen werden.

Seit dem 01.01.2022 erheben wir folgende Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen: 


Mittagsbetreuung (Betreuung von 11.00 Uhr – 14.00 Uhr):

Tage pro Woche
Gebühr pro Monat
Zzgl. Materialgeld einmalig pro Schuljahr
1-2 Tage
15,- €
10,- €
3-4 Tage
25,- €
30,- €
5 Tage
35,- €
40,- €




Verlängerte Mittagsbetreuung (Betreuung von 11.00 Uhr – 16.30 Uhr):

Tage pro Woche
Gebühr pro Monat
Incl. Verpflegungsgeld (Mittagessen) 
pro Monat*
2 Tage
30,- €
58,- €
3 Tage
40,- €
83,- €
4 Tage
50,- €
105,- €
5 Tage 
60,- €
127,- €

*Anmerkung Verpflegungsgeld:
Bei den Kosten für das Mittagessen sind 4,15 € pro Essen veranschlagt.
Seit Beginn dieses Schuljahres haben sich die Kosten auf 4,65 € inkl. MwSt. pro Essen erhöht (Erhöhung um 33 %).

Ferienbetreuung (ohne Verpflegung):

Vormittagsbetreuung 
30,- € pro Woche
Ganztagsbetreuung
35,- € pro Woche



Bis zum Satzungserlass im Januar 2022 wurde für die Mittagsbetreuung keine Gebühr erhoben und für die verlängerte Mittagsbetreuung seit September 2009 eine pauschalierte Gebühr in Höhe von monatlich 40,- € (unabhängig von der Anzahl der gebuchten Betreuungstage).


Zum Vergleich:

Der Schulverband Seeg erhebt für den Besuch der Mittags- und Ferienbetreuung an der Grundschule in Seeg seit dem 1. September 2022 folgende deutlich höhere Gebühren:

Grundgebühr 
pro Monat
Betreuung 
bis 14.00 Uhr
Betreuung 
bis 16.00 Uhr
1 Tag pro Woche
26,- €
41,- €
2 Tage pro Woche
46,- €
62,- €
3 Tage pro Wloche
62,- €
77,- €
4 Tage pro Woche
72,- €
87,- €
5 Tage pro Woche
77,- €
92,- €

Verpflegungsgebühr pro Monat

1 Tag pro Woche
15,- €
2 Tage pro Woche
29,- €
3 Tage pro Woche
43,- €
4 Tage pro Woche
56,- €

Ferienbetreuungsgebühr

Pro Tag bis 12.30 Uhr
10,- €
Pro Tage bis 16.00 Uhr
17,- €
Gebühr pro Mittagessen zusätzlich täglich
3,50 €


Auch die Gemeinde Schwangau beabsichtigt eine weitere Gebührenerhöhung und den Erlass einer 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung. 

Seit April 2016 wird in Schwangau eine Grundgebühr beginnend von 7,- € pro Monat (bei einer Betreuung bis unter 2 Stunden pro Woche) bis 80,- € pro Monat (bei einer Betreuung ab 22 Stunden pro Woche) (insgesamt 11 gestaffelte Gebühren mit einer Gebührenerhöhung alle 2 Stunden Betreuung) erhoben.

Der Höchstsatz von 80,- € pro Monat bei einer Betreuung ab 22 Stunden pro Woche entspricht an der Grundschule Füssen einer verlängerten Mittagsbetreuung  von 4 Tagen pro Woche mit einer Gebühr von aktuell 50,- € pro Monat oder 5 Tagen pro Woche mit einer Gebühr von 60,- € pro Monat.


Die Verwaltung schlägt den Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit folgender neuer Gebührenstaffelung vor (mit Inkrafttreten zum 01.09.2023; die Erhöhung erfolgt in Absprache mit der Schulleitung, der Leitung der Mittagsbetreuung und dem Träger der verlängerten Mittagsbetreuung):


Grundgebühr pro Monat:

Betreuungstage
pro Woche
Betreuungsgebühr
Mittagsbetreuung
(bis 14.00 Uhr)
Betreuungsgebühr
Verlängerte Mittagsbetreuung
(bis 16.30 Uhr)
1 Tag
26,- €
Buchung 1 Tag nicht möglich
2 Tage
46,- €
62,- €
3 Tage
61,- €
77,- €
4 Tage
71,- €
87,- €
5 Tage
76,- €
92,- €

Verpflegungsgebühr pro Monat (verlängerte Mittagsbetreuung) 
unter Berücksichtigung von 38 Schulwochen und einem Essensgeld von 4,65 €:

Tage pro Woche
Verpflegungsgebühr
2 Tage
32,20 €
3 Tage
48,30 €
4 Tage
64,40 €
5 Tage
80,50 €

Ferienbetreuungsgebühr:

pro Tag bis 13.00 Uhr
10,- €
pro Tag bis 16.30 Uhr
17,- €




II.        Lösungsvorschläge – Alternativen:
       
       
       
       
III.        Finanzielle Auswirkungen:
       
       Schuljahr 2022/23 (Kalkulation)

       Mittagsbetreuung:                        88 Kinder
       Verlängerte Mittagsbetreuung:        62 Kinder
       
Mittagsbetreuung

5 Gruppen
Verlängerte Mittagsbetreuung mit Ferienbetreuung
5 Gruppen
Personalkosten
60.000,- €
Kosten gesamt
269.000,- €
Staatszuschuss
16.615,- €
Staatszuschuss
45.000,- €
Elternbeiträge
25.800,- €
Elternbeiträge
35.600,- €


Trägeranteil KJF
32.000,- €
Unterdeckung
17.585,- €
Unterdeckung
156.400,- €

       
       Schuljahr 2023/24 (Kalkulation ohne Gebührenerhöhung und gleicher Buchung wie 2022/23)

Mittagsbetreuung
5 Gruppen
Verlängerte Mittagsbetreuung mit Ferienbetreuung
5 Gruppen 
Personalkosten
64.000,- €
Kosten gesamt
284.000,- €
Staatszuschuss
16.615,- €
Staatszuschuss
45.000,- €
Elternbeiträge
25.800,- €
Elternbeiträge
35.600,- €


Trägeranteil KJF
33.900,- €
Unterdeckung
21.585,- €
Unterdeckung
169.500,- €


       Schuljahr 2023/24 (Kalkulation mit Gebührenerhöhung und gleicher Buchung wie 2022/23)

       Durch Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen Reduzierung der Unterdeckung von aktuell 191.000,- € um 59.400,- € auf dann insgesamt 131.600,- €.

       
       Um die beiden Betreuungsformen kostendeckend betreiben zu können, müssten die Gebühren nach der Gebührenerhöhung nochmals um ca. 100 % erhöht werden (bei gleichem Personalstand und gleicher Buchung wie bisher). 

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit Wirkung zum 1. September 2023.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich schlägt vor, hier auch ehrenamtliche Helfer einzusetzen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Füssen mit Wirkung zum 1. September 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Fremdenverkehrsbeitrag; Beratung über die Neukalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Stadt Füssen erhebt auf Grundlage des Art. 6 und Art. 7 des KAG in Verbindung mit der städtischen Fremdenverkehrsbeitragssatzung den Fremdenverkehrsbeitrag. 

Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt. Zur Deckung des städtischen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung kann von den selbständig Tätigen, natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben werden. 

Die Stadt Füssen vereinnahmte 2019 von 1.076 Betrieben einen Fremdenverkehrsbeitrag von insgesamt 1.351.033,13 EUR. Der für die Berechnung herangezogene Beitragssatz liegt aktuell bei 6 %. Der Mindestbeitragssatz beträgt bei einem branchendurchschnittlichen Anteil des Gewinns am Umsatz von

0 - 5 v.H.         0,075 v.H.
über         5 - 10 v.H.         0,225 v.H.
über         10 - 15 v.H.         0,375 v.H.
über         15 - 20 v.H.         0,525 v.H.
über         20 v.H.         0,750 v.H.

Die letzte Erhöhung der Beitragssätze erfolgte zum 01.01.1993.

Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages: 

  • Beitrag auf Grundlage des Gewinns:
Gewinn x Vorteilssatz x Beitragssatz

ODER

  • Beitrag auf Grundlage des Umsatzes:
Umsatz x Vorteilssatz x Mindestbeitragssatz 

  • Der höhere der beiden Beträge ist der zu zahlende Fremdenverkehrsbeitrag

Berechnungsbeispiel:
A) Nach Gewinn:

Gewinn                                                20.000 €
abzgl. Auswärtslieferungen                                        10.000 €
=        zur Berechnung herangezogene Gewinn                10.000 €
X        Vorteilssatz                                                      10 %
=        Zwischenergebnis                                             100 €
X        Beitragssatz                                                        6 %
=        zu zahlender Fremdenverkehrsbeitrag                       60 €                                
B) Nach Umsatz: 

Umsatz (ohne Umsatzsteuer)                        50.000 €
abzgl. Auswärtslieferungen                                        25.000 €
=        zur Berechnung herangezogener Umsatz                25.000 €
X        Vorteilssatz                                                      10 %
=        Zwischenergebnis                                          2.500 €
X        Mindestbeitragssatz (abhängig vom Beitragssatz)           0,75 %
=        zu zahlender Fremdenverkehrsbeitrag                  18,75 €                                

Nach der Beitragssatzung ist der höhere Betrag aus den beiden Berechnungen als Fremdenverkehrsbeitrag festzusetzen. Die Beitragsschuld beträgt demnach 60,00 EUR.

Die Firma Kubus wurde von der Stadt Füssen beauftragt eine Kalkulation für die Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für den Kalkulationszeitraum ab dem Jahr 2023 zu erstellen.  Hierbei wurden die Kostenansätze der Jahre 2019 bis 2022 auf ihre Abgaben- und Umlagefähigkeit und deren Zuordnung zu dem Kur- oder Fremdenverkehrsbeitrag überprüft.  In Verbindung mit den festgestellten Umlageeinheiten wird die ausgleichsfähige Über- oder Unterdeckung berechnet. Diese kann das Kalkulationsergebnis beeinflussen. Anhand der tatsächlichen Entwicklung der Kosten 2019 bis 2022 und der Plandaten wird die Kalkulation für das Jahr 2023 erstellt. Die Kalkulation umfasst die Ermittlung des gemeindlichen Aufwandes für die Fremdenverkehrsförderung, die Unterstützung bei der Prognose der Kostenentwicklung für den Kalkulationszeitraum, die Ermittlung der umlagefähigen Kostenanteile unter Berücksichtigung der Vorgaben des KAGs und der aktuellen Rechtsprechung und die Ermittlung der Umlageeinheiten zur möglichst genauen Prognostizierung eines Fremdenverkehrsbeitrages. 

Der Fremdenverkehrsbeitrag darf nach Art. 6 Abs. 1 KAG nur zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung erhoben werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass sich zu deckende Aufwendungen im Bereich Fremdenverkehr auch durch den Kurbeitrag finanziert werden dürfen. Deshalb ist eine Gesamtbetrachtung der anfallenden Aufwendungen beim FTM und der Stadt Füssen vorzunehmen. Neben den kurbeitragsfähigen Aufwendungen erstreckt sich die Refinanzierung von Aufwendungen beim Fremdenverkehrsbeitrag auch auf allgemein den Fremdenverkehr fördernde Maßnahmen, wie Werbung, Verschönerung des Ortsbildes u. dgl.  Diese dürfen nur ausschließlich über den Fremdenverkehrsbeitrag refinanziert werden. 

Die vorläufige Kalkulation hat folgendes Ergebnis erbracht. Im Gesamtverhältnis zwischen FTM AöR und Stadt Füssen gibt es einen gebührenfähigen Aufwand in Höhe von ca. 4,7 Mio. EUR. Von dieser Summe werden knapp 2,9 Mio. EUR von FTM über den Kurbeitrag eingenommen weitere 1,8 Mio. EUR könnten von Seiten der Stadt Füssen über den Fremdenverkehrsbeitrag umgelegt werden. Im gebührenfähigen Aufwand sind keine Abschreibungen und Verzinsungen enthalten, da kein fortlaufendes Anlageverzeichnis geführt ist. 

Im Jahresschnitt nimmt die Stadt Füssen aktuell ca. 1,3 Mio. EUR an Fremdenverkehrsbeitrag ein. Dies bedeutet eine Unterdeckung von 0,5 Mio. EUR. 





 

Beschlussvorschlag

Der HFSK empfiehlt grundsätzlich die Anpassung des Fremdenverkehrsbeitrags. Die Vorstellung der finalen Kalkulation sowie Anpassung der Satzung zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags soll im Stadtrat am 13.12.2022 erfolgen. 

Diskussionsverlauf

Peter Hartung spricht sich für die Gewinnvariante aus. 

Beschluss

Der HFSK empfiehlt grundsätzlich die Anpassung des Fremdenverkehrsbeitrags. Die Vorstellung der finalen Kalkulation sowie Anpassung der Satzung zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags soll im Stadtrat am 13.12.2022 erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Provisorischer Mobilfunk-Ersatzstandort an der A7: Suchkreisanfrage Bereich Unterer Alatsee-Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Im Westen der Gemarkung Füssen befindet sich im Bereich Grenztunnel-Eingang ein Mobilfunk-Sendestandort der Deutschen Telekom an einem Hochspannungsmasten.

Derzeit wird nun diese Hochspannungs-Freileitung in Weißensee saniert. Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten ist es erforderlich, dass die Sendeanlagen für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten entfernt werden. 
Die Deutsche Telekom will die Mobilfunkversorgung der BAB A7 weiter aufrecht erhalten und hat am 05.09.2022 bei der Stadt Füssen eine Suchkreis-Anfrage für einen provisorischen Sendestandort zwischen dem Weißensee und der BAB A7 bei der Stadt Füssen eingereicht.
                                                                                                              Abb. Suchkreis Dt. Telekom

Die Errichtung und Betrieb eines Sendemastes ist bis zu einer Dauer von 3 Monaten nicht baugenehmigungspflichtig. 
Der gesamte Suchkreis bezieht sich auf das Landschaftsschutzgebiet LSG 00115.01. 

Die Stadtverwaltung geht nach Rücksprache mit dem Mobilfunk-Berater und der Deutschen Telekom davon aus, dass ein Standort angrenzend an den Unteren Alatsee-Parkplatz an der Saloberstraße funktechnisch als provisorischer Standort geeignet wäre. Die Zuwegung zum Standort auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 1799 könnte über den befestigten Parkplatz erfolgen.
Die Abklärung und Eignung des Standorts in naturschutzfachlicher Hinsicht ist vom Netzbetreiber noch mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass unmittelbar angrenzend an 
den bestehenden Parkplatz die geringsten naturschutzfachlichen Beeinträchtigungen entstehen werden; den anderen Grundstücken im gemeldeten Suchkreis haben vorwiegend einen weitergehenden Schutzstatus. 
Abb. Vorgeschlagener Provisorischer Mobilfunk-Standort Fl.Nr. 1799

An Fläche werden ca. 100qm benötigt. Eine Positionierung der Sendeanlagen auf dem Parkplatz soll als Vorgabe aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen werden, da auf dem Parkplatz in der Regel recht hoher Parkierungsdruck herrscht und eine unkontrollierte Schädigung durch Wildparker in straßennahen Bereichen des Landschaftsschutzgebiets die Folge wäre.

Auf dem zu sanierenden Hochspannungsmasten sind derzeit weitere Sendeanlagen eines zweiten Netzbetreibers angebracht. Als weitere Vorgabe für den provisorischen Mast sollte die Mastausführung geeignet sein, alle derzeitig dort befindlichen Sendeanlagen aufzunehmen. Eine Suchkreisanfrage dieses Betreibers liegt derzeit nicht vor, wird jedoch erwartet.

Beschluss

Neue Suchkreisanfrage 2/ 2022: Deutsche Telekom Grenztunnel, A7:

Der  Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, dass das stadteigene Grundstück, Flurnummer 1799 der Gemarkung Füssen, grundsätzlich für die Errichtung einer provisorischen Mobilfunksendemastanlage bis zur Fertigstellung der Sanierungsarbeiten an der dortigen Hochspannungsleitung und- einrichtung der Deutschen Telekom zur Verfügung gestellt wird. Diese Anlage darf keine unmittelbare Fläche   des Unteren Alatseeparkplatzes in Anspruch nehmen. Die Anlage ist so auszubilden, dass gegebenenfalls weitere Mobilfunknetzbetreiber auf diesem provisorischen Sendemasten untergebracht werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Bekanntgaben und Informationen für den öffentlichen Teil der Sitzung lagen nicht vor.

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10. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 18. Oktober 2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses vom 18. Oktober 2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Familienstützpunkt
Nikolaus Schulte spricht einen Pressebericht an, in dem folgenden Satz herausgreift: „die Stadt unterstützt mit einer kostenlosen Überlassung der Räume“. Die könne in der heutigen Zeit so nicht richtig sein.


Reithlift
Nikolaus Schulte spricht einen weiteren Zeitungsbericht an. Der Reithlift müsse seiner Meinung nach unbedingt weiter beschneit werden. Dies sei ein Familienlift. Er erinnert sich an frühere Skirennen, die seiner Meinung nach auch weiterhin vor Ort stattfinden sollten. 

Bürgermeister Eichstetter antwortet darauf, dass es zwischen Skiclub und Tegelbergbahn nochmals eine Besprechung geben sollte. 

Datenstand vom 27.03.2023 15:36 Uhr