Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:58 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Ersatzneubau Brücke Achweg Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und weiteres Vorgehen
3 Museen der Stadt Füssen; Information der Museumsleitung über die aktuellen Aufgaben und Planungen sowie zum Ausstellungsprogramm in 2023
4 Haushaltsausführung 2023; Handhabung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
5 Errichtung eines Kindergartens in Weißensee Vorstellung der Machbarkeitsstudie einschl. Festlegung des künftigen Standorts, der Bauweise und des weiteren Vorgehens
6 Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartenbenutzungssatzung)
7 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung)
8 Vereinbarung über den Neubau des Radweges entlang der St 2008 innerhalb der Ortsdurchfahrt Hopfen am See mit dem Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung)
9 Stadtwerke Füssen und Forggensee-Schifffahrt Füssen; Überführung der derzeitigen Eigenbetriebe in eine neue Rechtsform (Kommunalunternehmen); Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum weiteren Vorgehen
10 Bekanntgaben & Informationen
10.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
11 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27. Juni 2023
12 Anträge, Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Jürgen Brecht, Floßergasse 20, erklärt, dass die Spätbusse, die im letzten Jahr fuhren über Bahn.de zu sehen sind, der neue jedoch über Hopferau nach Eisenberg ist noch nicht online. Er bittet dies noch nachzuholen.

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2. Ersatzneubau Brücke Achweg Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Am 08.11.2022 war dem PBUV-Ausschuss das Ergebnis einer Brückenuntersuchung in Weißensee vorgestellt worden. Die Brücke weist starke Betonabplatzungen auf, Bauteile sind mit Chloriden belastet, Korrosion am Stahl wurde festgestellt. Die Tragsicherheit ist schon jetzt nicht mehr voll gegeben. Aufgrund der irreparablen Mängel wurde eine Nutzungsbeschränkung mit Fahrzeugen bis maximal 28 to zulässiges Gesamtgewicht festgesetzt. Auch die Verkehrssicherheit der Brücke ist nicht mehr gemäß den aktuell gültigen Vorschriften gegeben. Das fehlende Füllstabgeländer wie auch Schrammbord wären zu ergänzen. 

Die Erreichbarkeit der Anwesen im Achweg ist sehr eingeschränkt. Bei einem Notfalleinsatz war es der Feuerwehr nicht möglich, ohne Rangieren und Zeitverlust in den Achweg auf die Brücke einzufahren.

Der Ausschuss hatte nach der Vorstellung die Veranlassung der Planung für einen Ersatzneubau und die Erkundung von Fördermöglichkeiten beschlossen.

Die diesbezügliche Beauftragung des Planungsbüros Konstruktionsgruppe Bauen, Kempten erfolgte am 06.04.2023, bekanntgegeben im Bauausschuss am 02.05.2023. 

Fördermöglichkeit: 
Die Anfrage bei der Regierung von Schwaben zu einer Fördermöglichkeit war positiv. Eine Förderung nach Bayerischem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sei möglich, wenn eine Tragfähigkeitserhöhung oder/und eine Verbreiterung durchgeführt wird. Tatsächlich bereitet die enge Bestandsbrücke mit einer Breite von ca. 4,5m Schwierigkeiten bei der Einfahrt von größeren Fahrzeugen wie z.B. LKW. Besonders davon betroffen sind Müllabfuhr und Feuerwehr, die zu einer Einfahrt in den Achweg mehrmals unter Nutzung von privaten Anliegergrundstücken rangieren müssen, um von der Wörther Straße auf die Brücke Achweg einfahren zu können.

Eine genaue Förderhöhe konnte von der Regierung von Schwaben allerdings noch nicht genannt werden. Sie richtet sich nach der für diese Zwecke verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Einreichung eines Förderantrags mitsamt den erforderlichen Dokumenten ist jedoch verbindlich befristet auf den 01. September 2023.

Kostenschätzung
Die neueste Kostenschätzung wird in der Sitzung genannt.  

Planungsstand
Der vorläufige Entwurf liegt vor. Er basiert auf der Fördervoraussetzung Brückenverbreiterung und uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Feuerwehr. 

Anhand von Schleppkurven wurden die erforderliche Fahrbahnbreite auf der Brücke ermittelt (ca. 5,70m). Wörther Straße wie auch Achweg verfügen über keinen Gehweg, so dass mit Bestätigung des Behindertenbeauftragten am Landratsamt Ostallgäu auf die Ausbildung von Gehwegkappen verzichtet wurde. Besonderer Augenmerk muss aber noch zur Sicherheit der Fußgänger/ Gehandicapte auf eine gewisse Transparenz des Geländers und die Beleuchtung gelegt werden. Die Widerlager der Brücke sollen außerhalb des Bestands entstehen; somit wird eine größere Brückenlänge mit einer Erhöhung der Durchflußmenge entstehen. Die Prüfung auf Einhaltung von Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts (nach HQ100 = 100-jähriges Hochwasser, sowie Freibord) läuft noch; gegebenenfalls sind noch geringe Planungsänderungen an der Brücke und/oder am Bachlauf vorzunehmen; zumindest die Einrichtung eines Niedrigwassergerinnes und eine Ufersicherung mit einem groben Steinsatz aus Wasserbausteinen wird erforderlich sein. 

Einbezogen in die Planung ist auch die vorgesehene Einfachst-Sanierungs-Maßnahme der Wörther Straße. Hier ist nach Abschluss der Brückenarbeiten ein Auftrag einer zusätzlichen Asphaltschicht bis ca. 10cm vorgesehen. Auch das kommt einer Erhöhung des Wasserdurchflußes zugute.

Während der Bauzeit muss für eine Behelfszufahrt der Sackgasse Achweg gesorgt werden. Diese Behelfsbrücke müsste ca. 10m nördlich außerhalb des Baubereiches entstehen. Auch wären Vorgaben nach 10-jährigem Hochwasser zu beachten. 

Von der Unteren Naturschutzbehörde ist uns noch keine Stellungnahme bekannt. 

Grunderwerb
Im Bauumfeld sind nur die eigentlichen schmalen Wegegrundstücke im Eigentum der Stadt Füssen. Östlich der Bestandsbrücke liegt ein Nutzungsrecht vor. Für die zwingend erforderliche Verbreiterung der Brücke wie auch der sich anschließenden Verkehrswege müsste ein Grunderwerb stattfinden. 

Anliegerversammlung
Schon am 28.04.2023 hat die Stadtverwaltung mit den nächsten Anliegern an der Brücke einen Informationstermin durchgeführt, die Baumaßnahme und den Bedarf an Grunderwerb erläutert. Ein weiterer Termin ist am 18.07.2023 mit den betroffenen Eigentümern vorgesehen, um die aktuellen konkreten Pläne vorzustellen und Rückmeldungen abzufragen.

Die Vorstellung der Planung, Nennung der Kostenschätzung und Antworten auf Fragen des Stadtrates erfolgt durch den Planer, das Büro Konstruktionsgruppe Bauen aus Kempten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die vorgestellten Planungen für den Ersatzneubau der Brücke über die Weißensee-Ache im Achweg zur Kenntnis und billigt diese grundsätzlich. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Ingenieurbüro wird beauftragt, die Planungen für den Ersatzbau Brücke Achweg unter Berücksichtigung entsprechender behördlicher Stellungnahmen entsprechend zu modifizieren. Gleichzeitig beauftragt und ermächtigt der Stadtrat die Stadtverwaltung, eine Förderung des Ersatzneubaus bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Vorbehaltlich der Förderzusage beschließt der Stadtrat schließlich, die Freigabe der ausstehenden Leistungsphasen 5 bis 9 und ermächtigt die Verwaltung zur Ausschreibung der Bauleistungen und nach Prüfung und Wertung der Angebote den Auftrag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. 

Der Stadtrat ist über das Ausschreibungsergebnis zeitnah zu informieren.

Diskussionsverlauf

Erich Nieberle fragt nach der Tragfähigkeit der neuen Brücke, die alte war für 28 t zugelassen, und nach der Förderung.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass die Tonage unbegrenzt sei, so wie es die Förderrichtlinien vorsehen. 

Peter Hartl informierte zur Förderung, dass der Regelfördersatz 50 % beträgt. Aufgrund der anzuwendenden Härtefallregelung (Brückenbauwerk) und der Finanzschwäche der Kommune werde aber die Bewilligung einen (deutlich) höheren Fördersatz ergeben. 

Ilona Deckwerth führt aus, dass der Maßstab einer Autobahnbrücke hier nicht angelegt werden könne, wo nur 15 Personen wohnen. Sie bittet zu prüfen, ob eine so massive Brücke notwendig ist. Evtl. werde es ja günstiger. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die vorgestellten Planungen für den Ersatzneubau der Brücke über die Weißensee-Ache im Achweg zur Kenntnis und billigt diese grundsätzlich. Die Verwaltung bzw. das beauftragte Ingenieurbüro wird beauftragt, die Planungen für den Ersatzbau Brücke Achweg unter Berücksichtigung entsprechender behördlicher Stellungnahmen entsprechend zu modifizieren. Gleichzeitig beauftragt und ermächtigt der Stadtrat die Stadtverwaltung, eine Förderung des Ersatzneubaus bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Vorbehaltlich der Förderzusage beschließt der Stadtrat schließlich, die Freigabe der ausstehenden Leistungsphasen 5 bis 9 und ermächtigt die Verwaltung zur Ausschreibung der Bauleistungen und nach Prüfung und Wertung der Angebote den Auftrag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen. 

Der Stadtrat ist über das Ausschreibungsergebnis zeitnah zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Dokumente
Download Planstand 05.06.2023_Achwegbrücke_Vorabzug (002).pdf

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3. Museen der Stadt Füssen; Information der Museumsleitung über die aktuellen Aufgaben und Planungen sowie zum Ausstellungsprogramm in 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die neue Leiterin der städtischen Museen in Füssen, Frau Dr. Isabelle Schwarz, stellt sich kurz vor  und geht im Rahmen der Sitzung kurz  auf die wichtigsten Punkte der künftigen Museumsarbeit ein. Zusammenfassend ging es dabei vor allem um folgende Themen:

  • Umsetzung des Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramms 2024
  • Programmplanung 2024 / Programmentwicklung 
  • LEADER-Projekt
  • Dauerausstellung / Service und Angebote
  • Vermittlung 
  • Inventarisierung
  • Marketing / Öffentlichkeitsarbeit 

Diskussionsverlauf

Für Simon Hartung hört sich das alles sehr lebendig an und er hofft, dass es so weitergehe. Auch Erich Nieberle sieht es lebendig und sehr überzeugend. 

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4. Haushaltsausführung 2023; Handhabung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Im Laufe der vergangenen Sitzungsberatungen kam es immer wieder zu Verschiebungen im Bereich der Haushaltsansätze aufgrund von Kostensteigerungen und zusätzlichen, nicht eingeplanten, Projekten.

Gemäß Art. 66 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn diese unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist. 

Bei der Prüfung der Unabweisbarkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen. Über- und außerplanmäßige Ausgaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie sowohl sachlich, als auch zeitlich unabweisbar sind. Die sachliche Unabweisbarkeit ist dann gegeben, wenn die Gemeinde aus einer nicht vorhersehbaren rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird oder wenn die Mehrausgabe sonst zur Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe erforderlich ist. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine Pflicht- oder um eine freiwillig übernommene Aufgabenstellung handelt. Ausschlaggebend ist, dass die jeweilige Aufgabe ohne die Bewilligung der Mehrausgabe nicht erfüllt werden kann. Die zeitliche Unabweisbarkeit setzt voraus, dass die Mehrausgabe nicht ohne Nachteil für die Stadt auf einen späteren Zeitpunkt, sei es bis zum Erlass der nächsten Nachtragshaushaltssatzung oder der Haushaltssatzung des nächsten Jahres, verschoben werden kann. 

Zur Gewährleistung der Deckung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist jeder Fachbereich der Stadtverwaltung, der sich für das jeweilige Projekt verantwortlich zeichnet, angewiesen einen entsprechenden Deckungsvorschlag zu liefern. 

Die Befugnis, über- und außerplanmäßige Ausgaben zuzulassen bestimmt sich nach dem allgemeinen Gemeinderecht. Grundsätzlich ist damit der Stadtrat zuständig. Dieser ist befugt, die Zuständigkeit zwischen Beschlussorgangen und dem ersten Bürgermeister einerseits und dem Stadtrat und den beschließenden Ausschüssen andererseits zu regeln (Art. 37 Abs. 1 Satz 2 und Art. 66 Abs. 5 GO). Von dieser Möglichkeit hat der Stadtrat im Rahmen der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht.

Für über- und außerplanmäßige Ausgaben sieht die Geschäftsordnung der Stadt Füssen folgende Wertgrenzen vor:
  • Erster Bürgermeister darf überplanmäßig bis 25.000 EUR und außerplanmäßig bis 15.000 EUR entscheiden
  • Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss darf überplanmäßig bis 100.000 EUR und außerplanmäßig bis 50.000 EUR entscheiden
  • Bauausschuss darf nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel verfügen
  • Stadtrat entscheidet überplanmäßig bei Beträgen über 100.000 EUR und außerplanmäßig über 50.000 EUR.

Voraussetzung hierfür ist jedoch immer die Beachtung des Art. 66 GO (unabweisbar und Deckung gewährleistet). Sollte die Gesamtdeckung des Haushalts gefährdet sein, so wäre ggf. auch der Erlass eines Nachtragshaushalts (Art. 68 GO) zu prüfen. 

Aktuell deckt die Stadt Mehrausgaben durch die Verschiebung von ursprünglich im Haushalt 2023 geplanten Maßnahmen. In den meisten Fällen ist angedacht diese dann in den Folgejahren erneut im Haushalt mit entsprechendem Ansatz aufzunehmen. Hierunter ist keine Haushaltskonsolidierung zu verstehen. Im Gegenteil erhöht sich durch dieses Vorgehen das Gesamtausgabevolumen haushaltsjahrübergreifend und sorgt so in den Folgejahren für die weitere Erhöhung der bereits bestehenden Finanzierungslücken. Die Konsolidierung kann nur gelingen, wenn sich die Stadt dauerhaft von Aufgaben und Projekten löst. Allein das beabsichtigte Investitionsvolumen in den Bau drei neuer Kindertageseinrichtungen sowie das laufende Großprojekt mit dem Neubau und der Sanierung der Grund- und Mittelschule werden unter Einbeziehung von Fördermitteln die bereits finanziell schwer angeschlagene Stadt in einem nicht leistbaren Ausmaß belasten.
 
In diesem Zusammenhang wird auch nochmal auf die Allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Gemeindeordnung hingewiesen (Art. 61 GO). Die Stadt hat demnach ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihre Aufgaben gesichert ist. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist sicherzustellen und eine Überschuldung zu vermeiden. Dabei steht die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung an erster Stelle. Diese Forderung setzt voraus, dass über den Haushaltsplan für die nächsten Jahre hinaus die Aufgabenerfüllung (= Ausgabengestaltung) unter Einbeziehung der Deckungsmittel zu berücksichtigen ist.  Angesichts der drohenden hohen Neuverschuldung und Fülle an anstehenden Projekten und dem bekannten und vorhandenen Investitionsstau ist die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt kritisch zu hinterfragen, wenn nicht sogar zu verneinen.

Die Kompensation von Mehrausgaben durch die Verschiebung anderer Projekte auf kommende Jahre birgt das Risiko diesen Prozess weiter zu beschleunigen. Als Deckungsvorschläge müssen zudem meist Investitionen herangezogen werden, welche in den Folgejahren zu geringeren Unterhaltskosten führen und damit zu einer Haushaltsentlastung beitragen würden.

Die überplanmäßigen Ausgaben für die Kostensteigerungen bei den Baumaßnahmen W43 und Stützmauer Tiroler Straße wurden durch die Reduzierung der Ausgabemittel für die Arbeiten am ZOB sowie die Resterschließung am O53 aufgefangen. Zuletzt wurde der nicht geplante Einbau einer neuen Heizungsanlage in der Turnhalle Weißensee beschlossen und hierfür die Dachsanierung an der Turnhalle verschoben.

Für die außerplanmäßigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Kindertagesstätte Weißensee, welche für das Jahr 2023 mit 150.000 EUR beziffert wurden und für die Folgejahre auch nicht in der beschlossenen Finanzplanung enthalten sind wurde die Verwaltung gebeten entsprechende Deckungsvorschläge zu liefern. In Absprache mit dem Ersten Bürgermeister blieben folgende Vorschläge zur Streichung übrig:

HH-Stelle
Maßnahme
Betrag
1401.9350
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz der Stadt Füssen
50.000 €
8836.9500
Oblisberg 10-16, Schaffung von Parkplätzen
15.000 €
7500.9400
Friedhof, LED Umrüstung
15.000 €
5821.9400
Stadtgärtnerei, PV-Anlage
93.500 €
7711.9400
Bauhof, Erneuerung Toranlagen
35.000 €
6300.9552
Abbruch Brücke Roßweide
80.000 €
6800.9503
Planungskosten Parkdeck Klinik
20.000 €
SUMME
308.500 €

Beschlussvorschlag

Der Antrag von Ilona Deckwerth, das Parkdeck aus der Liste zu streichen wird abgelehnt.


Der Stadtrat beschließt die oben genannte Liste mit den Streichungen. 

Diskussionsverlauf

Für Ilona Deckwerth ist die Richtung klar, mit verschieben werde nichts gelöst. Der Stadtrat müsse streichen. Die aufgelisteten Streichungen sind die Vorschläge von Bürgermeister Maximilian  Eichstetter. Sie möchte die Gesamtliste. Mit der PV-Anlage Stadtgärtnerei und dem Parkdeck bei den Kreisklinken könnten evtl. Einnahmen erzielt werden. Vielleicht könnte an einer anderen Stelle wirksamer und nachhaltiger gespart werden. 

Thomas Klöpf weist nochmals darauf hin, dass mit Verschiebungen der Haushalt nicht konsolidiert werde.

Nach weiterer kurzer Diskussion stellt Ilona Deckwerth den Antrag, das Parkdeck bei den Kreiskliniken aus dieser Liste zu streichen.

Beschluss 1

Der Antrag von Ilona Deckwerth, das Parkdeck aus der Liste zu streichen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit a b g e l e h n t !

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die oben genannte Liste mit den Streichungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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5. Errichtung eines Kindergartens in Weißensee Vorstellung der Machbarkeitsstudie einschl. Festlegung des künftigen Standorts, der Bauweise und des weiteren Vorgehens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat die Verpflichtung weitere Krippen- und Kindergartenplätze zu schaffen um die derzeit noch betriebene und eingerichtete Kindertagesstätte „Kinderschule Weißensee“ in der Pfrontener Straße 45 in eine dauerhafte Lösung zu überführen.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Anfang Mai das Architekturbüro martin&lieb aus Füssen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt, die Auskunft darüber geben soll, ob die in Betracht kommenden Standorte geeignet sind, den für Weißensee prognostizierten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen baulich aufzunehmen.

Vorrangig wurde geprüft, ob die ausgewählten Standorte geeignet sind, um zukünftig einen zweigruppigen Kindergarten mit optionalen Erweiterungsmöglichkeiten, dauerhaft und rechtssicher betreiben zu können und mit welchen finanziellen Aufwendungen für die Entwicklung am jeweiligen Standorte gerechnet werden müsse. 

Die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur Standortentscheidung liegt nun vor und wird in der Sitzung am 25.07.2023 vorgestellt.

Mittelfristige Bedarfseinschätzung
Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose und Nutzungsquote ist nach erster Einschätzung durch das BASIS-Institut (Bedarfsplanung) eine Einrichtung von zwei bis drei Gruppen erforderlich um das Betreuungsangebote für Kinder bedarfsgerecht und qualitativ decken zu können.

Die Kindertagesstätte in Weißensee soll daher mit nachfolgenden Kapazitäten umgesetzt werden:

-        2 Kindergartengruppen für Kinder Ü 3 Jahren (25 Kinder/Gruppe)
       bzw. eine altersgemischte Kleinkindgruppe (Kinder von 2 bis 4 Jahren).

-        als optionale Erweiterungsmöglichkeit
1 Krippengruppe für Kinder unter 3 Jahren (15 Kinder/Gruppe)             

mit dem Ziel einer mittel- bis langfristigen Planung, die die tendenziellen Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung berücksichtigt. Inwieweit der Bedarf besteht, die Krippen- und die Kindergartengruppen als Integrationsgruppen einzurichten, muss im weiteren Verlauf noch geprüft und abgestimmt werden. 

a) Standortüberlegungen

Im Rahmen der Standortsuche wurden insgesamt vier mögliche Standortvarianten im Ortsteil Weißensee näher betrachtet und deren Vor- und Nachteile abgewogen. Betrachtet wurden dabei die bauliche und wirtschaftliche Machbarkeit, die anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten der Flächen, Realisierungszeiträume sowie die jeweiligen Eigentumsverhältnisse. Ein wichtiger Punkt der Studie ist auch die Zukunftsfähigkeit des Standorts. 

Am Ende dieser Standortbetrachtungen/-abwägungen, wurden unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte folgende städt. Gebäude und Flächen für eine Nutzung geprüft:

Standort 1
Wohn- und Geschäftshaus
Seeweg 4
Flur-Nr.: 319/19
Gemarkung Weißensee

Eigentümer: Stadt Füssen

Standort 2
Turnhalle Weißensee
Wörth 3
Fl.-Nr. 316/1
Gemarkung Weißensee

Eigentümer: Stadt Füssen

Standort 3
Baugebiet Pitzfeld 
„Oberkirch 4-Pitzfeld Ost“
Fl.-Nr. 374
Gemarkung Weißensee

Eigentümer: Stadt Füssen
Standort 4
„grüne Wiese“
Freifläche am Seeweg
Fl.Nr. 222,
Gemarkung Weißensee

Privateigentum
Standortübersicht
Lageplan

Ergebnis der Machbarkeitsstudie
Anhand der vom Architekturbüro martin&lieb erstellten Machbarkeitsstudie werden in den verschiedenen Variantenbetrachtungen die grundlegenden Aussagen zur Errichtung, zur funktionellen, bautechnischen sowie finanziellen und terminlichen Realisierbarkeit auf dem Gesamtgrundstück aufgezeigt.

Die Studie schließt die Empfehlung einer Vorzugsvariante mit ein, unter Einbeziehung der folgenden Bewertungsparameter wie bspw.;
- Flächengröße
- Erschließung
- Planungsrecht
- Eigentum
- Architektur
- Baukosten (Wirtschaftlichkeit)
- Verkehrsanbindung
- zeitnahe Verfügbarkeit
- Freianlagenkonzept
- Betriebskosten
- Baupraktische Umsetzbarkeit
- Synergieeffekte (bspw. Turnhalle + Kita)
- Energetisches Konzept
- Entwicklungsoptionen
- Lärmimmission
- Förderkulisse

1. Standortoption (Seeweg 4)

Der Standort Seeweg 4 wurde aufgrund der relativ beengten Grundstücksverhältnisse, bezüglich benötigtem Außenbereich (die umgebenden Grundstücke sind nicht im städtischen Besitz!), Barrierefreiheit und den bestehenden langfristigen Mietverhältnissen bereits im Vorfeld der vertieften Machbarkeitsstudie ausgeschlossen, so dass die Entwicklungsoption für die KiGa-Unterbringung nicht weiter betrachtet wurde.

2. Standortoption (Turnhalle Wörth 3)

Hierbei handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich. Der mögliche zukünftige Standort der Einrichtung ist derzeit noch im Flächennutzungsplan mit der Zweckbestimmung Grünland Sportanlage eingetragen und stellt sich somit bauplanungsrechtlich nicht als überbaubare Grundstücksfläche dar.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Kindertagesstätte müsste eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.

Mit dem Landkreis Ostallgäu wurde die Bebaubarkeit vorab besprochen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass „sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Dort wird zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben unterschieden. Da der Neubau einer Kindertagesstätte kein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB darstellt, beurteilt sich das beantragte Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können nach dieser Vorschrift im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Im vorliegenden Fall werden jedoch öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt:   
 
Entsprechend dem Willen des Gesetzgebers soll der Außenbereich weitestgehend von einer wesensfremden Bebauung freigehalten werden. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Füssen stellt für das gegenständliche Baugrundstück eine Fläche für Sportanlagen dar. Das geplante Vorhaben widerspricht somit den Darstellungen des Bauleitplans (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
 
Des Weiteren ist durch den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem gegenständlichen Grundstück auch die Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung (Vorgang der Zersiedelung) entsprechend § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zu befürchten.
 
Die geplante Bebauung ist demnach bauplanungsrechtlich unzulässig, eine Baugenehmigung kann hier nicht erteilt werden.“ 


Erste Entwurfsskitzze „Kiga“ (Archb. martin&lieb)

3. Standortoption (Baugebiet Pitzfeld)

Hier läuft derzeit ein B-Plan-Verfahren, im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird gegenwärtig die am 28.03.2023 in der Stadtratssitzung vorgestellte und beschlossene Entwurfsvariante 3, durch das Büro Arnold weiterentwickelt.

Für diese Standortoption wurde vom Architekturbüro Arnold zur ersten Orientierung, verschiedene Realisierungsmöglichkeiten betrachtet und nachstehend skizzenhaft planerisch dargestellt.

Stellungnahme des Architekturbüros Arnold
An der Stelle des bisherigen Mehrfamilienhauses Parzelle 29 ist eine KiGa vorstellbar, die Wohnstraße müsste leicht nach Osten verschoben, damit für den KiGa ca. 1 .800 m 2 entstehen. Drei Gebäude; 29a, 29b und 29c müssten dadurch nach Norden verschoben werden, Haus 30 und 37 entfallen hierzu komplett!

Planausschnitt (Entwurf) B-Plan Pitzfeld
Erste Entwurfsskitzze „Kiga“ (Archb. martin&lieb)

4. Standortoption (Gschrifterstraße in Weißensee)

Das Grundstück „Gschrifter Straße“ steht im Eigentum der Stadt Füssen. Der Standortvorschlag wurde anhand der Kriterien Flächengröße, kurzfristige, eigentumsrechtliche Verfügbarkeit, Planungsrecht und verkehrliche Anbindung untersucht.

Problematisch erscheinen die Unterbringung des ruhenden Verkehrs und die fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten am Standort, da aufgrund der Barrierefreiheit und der finanziellen Rahmenbedingungen eine eingeschossige Bauweise angestrebt wird. Das untersuchte Baufeld wird daher in der Gesamtbetrachtung für einen zwei- bis dreigruppigen Neubau aufgrund des Grundstückszuschnittes und seiner Flächengröße von rd. 1.400 m² als ungeeignet eingestuft.

Ohne die nicht absehbare Vergrößerung der Grundstücksfläche müsste der Neubau mindestens zweigeschossig, konzipiert werden. 

Entwurfsskizze „Gschrifter Straße“
Orthofoto (GIS) „Gschrifter Straße“


5. Standortoption (Freifläche am Seeweg)

Ein weiteres potenzielles Baugrundstück liegt am Seeweg in Weißensee. Untersucht wurden im Rahmen der Standortsuche auch Privatgrundstücke, die der Verwaltung vorgeschlagen wurden.
Mit dem Privateigentümer des betreffenden Flurstücks Flur Nr. 222 am Seeweg (nördlich angrenzend an das Geschäftshausgebäude Seeweg 4) wurden Vorverhandlungen hinsichtlich der Bereitstellung der Fläche für einen Kitaneubau geführt.

Mit dem Eigentümer konnte leider keine Einigung erzielt werden, so dass dieser Standort nicht mehr in Frage kommt.

Planungspriorität

Aus Sicht der Verwaltung sind in Weißensee generell zwei Grundstücke für den Neubau einer Kita geeignet. Dahingehend wird folgende Priorisierung vorgeschlagen:

Prio 1                Standort Turnhalle-Wörth 3
Prio 2                Standort im geplanten Baugebiet „Pitzfeld“

Trotz der ablehnenden Stellungnahme des Landratsamtes sollten hier durch die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt. Insoweit bleibt abzuwarten, ob das Landratsamt Ostallgäu diese angesichts der bisher negativen Stellungnahme erhalten wird. 


b) Festlegung der Bauweise für die neue Kindertagesstätte

Zur Vollständigkeit der Standortanalyse wurde auch überlegt, welche Bauweise für den neuen Kindergarten in Frage kommen könnte, wenn ggfls. die Beschlussfassung auf die Vorzugsvariante, Standort „Pitzfeld“ oder „Turnhalle“ fällt. 

In Folge dessen wurden zwei Bauweisen, nämlich die konventionelle Ziegelbauweise und die „Modulbauweise“ näher betrachtet. 

Was bedeutet „Modulbauweise“ in der konkreten Variantenbetrachtung?
Herstellung von Raumzellenmodulen in Stahlbauweise (ähnlich wie Legobausteine vor Ort zusammengefügt werden) keine vorgefertigte Großtafel-, Element-, Modul- oder Skelettbauweise, o. ä., vorzugsweise aus Holz!

System- bzw. Modulgebäude sind in ihrer Zielsetzung nicht mit „Containern“ zu verwechseln. Sie stellen grundsätzlich eine Alternative zur herkömmlichen (Holz- o. Ziegel-) Bauweise dar.
Abb. Module in Stahl-Holz-Hybridbauweise


Variante 1:
„Stahl-Modulbauweise“
Für den Modulbau spricht ganz klar der Faktor Zeit. Gegenüber der Massivbauweise kann ein Modulbau nach Auftragsvergabe innerhalb von ca. 20 bis 25 Wochen realisiert werden. Bei der Massivbauweise können dies je nach Größe und Umfang ein bis zwei Jahre sein. Heutzutage ist der Modulbau vom Massivbau optisch nicht mehr zu unterscheiden. Auch die Haltbarkeit der Elemente steht dem des Massivbaus fast in nichts nach. Die Hersteller rechnen bei der Ausführung mit Pultdach und mit zusätzlicher Fassade mit einer Mindesthaltbarkeit von 20 bis 30 Jahren, wobei hier die Betonung auf „Mindest“ liegt. Der aktuelle Vergleich mit unserer nun 50jährigen Schule zeigt, dass auch ein Massivbau nach dieser Zeit einen erheblichen Sanierungsumfang aufweist, da die in der Regel sanierungspflichtigen Bereiche nach dieser Zeit in den meisten Fällen nicht die Gebäudehülle selbst, sondern Bereiche wie Heizung, Sanitär oder Elektro sind. 

Die Planungsphase ist im Modulbau wesentlich aufwändiger, da alles bis ins Detail geplant und gezeichnet werden muss, da die Module nach Zeichnung vorproduziert und am Bauort nur noch zusammengebaut werden müssen. Anpassungen während der Bauphase vor Ort, wie es beim Massivbau vorkommen kann, sind hier nur sehr eingeschränkt möglich. 

Natürlich hat auch die Modulbauweise Nachteile. Die architektonischen Spielereien sind nicht in diesem Maße möglich, wie sie bei der Massivbauweise gibt. Dennoch kann man nicht sagen, dass die Modulbauweise dadurch automatisch dem Motto „quadratisch, praktisch, gut“ folgt. Nein, ganz im Gegenteil. Auch beim Modulbau sind runde Fenster oder ganze Glasfronten möglich. Sattel-  oder Flachdächer sind kein Problem. Holzfassaden machen aus einem Modulbau ein Gebäude, das wie ein Massivbau oder gar ein Holzhaus wirkt. Modulbau muss nicht immer die klassische „Container-Siedlung“ sein, die mit diesem Begriff meist assoziiert wird.

Weiter ist immer noch das Problem der Bodenkälte kritisch zu hinterfragen. Vorrangig für Kinder unter 3 Jahren, die sich ja hauptsächlich auf dem Boden zum Krabbeln und Spielen aufhalten, daher ist eine Bauweise ohne Fußbodenheizung wie bei einer Stahlbau-Modulbaulösung, nicht empfehlenswert.
Pro
Contra


Variante I

                                            Raummodulbauweise 


+ Zeit- und Kostenersparnis
- Wenig Individualität und Sonderwünsche möglich
+ Präziserer Bauablauf

- Kaum Wärmespeicherfähigkeit der Wände
- Oft zu trockenes Raumklima

- Schlechte Tritt- und Luftschalldämmung
- Langlebigkeit
- Flexibilität bei zukünftigen Änderungen
- Einschränkungen bei der Gestaltung und Haustechnik
- Qualitätseinbußen im Umgang mit individuellen Erfordernissen
  am Standort (Rampe o. dgl. notwendig, Geländeanpassung etc.)
- Nutzeranforderungen spielen eine eher untergeordnete Rolle


Variante 2:
Konventionelle Bauweise (vorzugsweise in Ziegel)
Die Herstellung von Kindergärten – insbesondere der Gebäudehülle – bekommt im Zuge der Anforderungen nach Energieeffizienz und Nachhaltigkeit eine immer bedeutendere Rolle. So ist stets auch die Entscheidung nach der jeweiligen Bauweise (Massiv- oder Stahl-Modulbauweise) unter der Beachtung einer Vielzahl von Parametern abzuwägen. 

Kindergärten werden individuell nach Bauherrenwunsch und ggf. in Abstimmung mit dem zukünftigen Träger geplant und erstellt. Dabei sind die Größe und Lage des Grundstücks, pädagogische Anforderungen des Nutzers und die Vorgaben der Genehmigungsbehörden zu berücksichtigt. Modulbauweisen bieten vielfach nur Lösungen “aus dem Katalog“ an, eine Individualisierung durch entsprechende Sonderausstattungen muss meist teuer bezahlt werden, bzw. können nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Die Umsetzung einer Massivbauweise ist für die pädagogische Qualität aus Sicht des technischen Bauamtes wertvoller. Gerade gegenüber vorgefertigten Modulen bietet die Massivbauweise eine flexiblere Raumgestaltung in der Planung an. Dadurch können vielfältigere pädagogische Ansätze und Raumkonzepte möglich gemacht werden. Auch ist die Arbeitsumgebung für das Personal vorteilhafter, es ist eine natürliche Raumatmosphäre gegeben. Zudem ermöglichen Ziegelwände gleichzeitig eine gute Wärme- und Schalldämmung. Die Massivbauweise senkt in Verbindung mit geeigneten Wand- und Deckenmaterialien den Geräuschpegel auf ein Minimum, was ein Gewinn für Kinder und Personal ist. Auch nachträgliche Änderungen der Planung sind beim Massivbau vergleichsweise leichter zu realisieren, wenn beispielsweise nichttragende Wände zugunsten eines Raumes verschoben werden sollen. 

Nachteilig zu erwähnen ist, dass bei der Massivbauweise das zu erstellende Gebäude während der gesamten Bauzeit der Witterung ausgesetzt und mit einer verlängerten Bauzeit gegenüber Modulbauweise zu rechnen ist. 

Pro
Contra


Variante II

Massivbauweise


+ Flexiblere Raumgestaltung
+ Haltbarer als eine Stahl-Modulbauweise
+ Nachhaltiger
+ Längere Gesamtnutzungsdauer
+ Höherer energetischer Standard möglich
+ Wertbeständigkeit
+ Schall- und Brandschutz
+ Raumklima
+ Erweiterung leichter realisierbar
- Baukosten
- Längere Bauzeit
- Witterungsabhängig

Zuschussmöglichkeiten nach der Zuweisungsrichtlinie – FAZR

Bei der Berechnung des möglichen Investitionskostenzuschusses werden die sogenannten Hauptnutzflächen berücksichtigt. Die Außenflächen, Verkehrsflächen, Sanitärbereiche etc., obwohl natürlich erforderlich, sind nicht gesondert förderfähig, sondern werden pauschal mit dem Zuschuss abgegolten.

Bei Kinderkrippen, Kindergärten wird entsprechend der Landesgesetzgebung (BayKiBiG i.V.m. FAG) aktuell ein kommunaler Baukostenzuschuss in Höhe von 6.639 € pro m² in Aussicht gestellt. Bei einem Neubau bemisst sich Förderung anhand der förderfähigen Hauptnutzfläche (laut Summenraumprogramm der Regierung von Schwaben) multipliziert mit dem aktuellen Kostenrichtwert (6.639 €/m²). 

Bei der Förderung temporärer Bauten, wie sich die „Stahl-Modulbauweise“ aufgrund der Förderrichtlinien darstellt, ist die halbe Kostenpauschale (6.639€/2) 3.319,5 € pro m² zugrunde zu legen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von einem Fördersatz von 56% auszugehen (Kostenpauschale). Dieser bemisst sich unter anderem an der Bedeutung der Baumaßnahme, der finanziellen Lage des Zuweisungsempfängers usw.

Dem Kostenvergleich zugrunde gelegt wird die Fläche gemäß Summenraumprogram für zwei Kindergartengruppen (2x 25 Kinder Ü3) von 296 m².

Massivbau (Holz- oder Ziegelbauweise)
Anrechenbare Fläche
Fördersatz
Zuschussbetrag
vs. Fördermittel
296 m²
56%
6.639 € pro m²
1.100.480 €

Raum-Stahl-Modulbauweise 
Anrechenbare Fläche
Fördersatz
Zuschussbetrag
vs. Fördermittel
296 m²
56%
 3.319,5 € pro m²
550.240 €

Kostenschätzung – Kostenvergleich (Standortbetrachtung Turnhalle Wörth 3)

Kostengruppe
Stahl - Modulbauweise
Massivbauweise (Ziegel)


200 - Vorbereitende Maßnahmen
90.000 €
90.000 €
300 - Bauwerk Baukonstruktionen +
400 - Bauwerk – Technische Anlagen
900.000 €
1.300.000 €
500 - Außenanlagen und Freiflächen
125.000 €
125.000 €
600 - Ausstattung und Kunstwerke
110.000 €
110.000 €
700 - Baunebenkosten (Planung etc.)
175.000 €
285.000 €
800 - Finanzierung
ohne Ansatz
ohne Ansatz
Gesamtkosten (gerundet, brutto)
1.400.000 €
2.000.000 €

Voraussichtliche Zuwendung rd.
550.000 €
1.100.00 €

Vs. Eigenmittel Stadt Füssen rd.
850.000 €
890.000 €

Differenz rd.
40.000 €

Bei der Umsetzung am Standort „Pitzfeld“ ist im Vergleich mit dem Standort „Turnhalle“ mit ca. 200 bis 300 Tsd. € Mehrkosten zu rechnen.

Fazit und Empfehlung

Die Frage, ob mit Raummodulen oder konventionell gebaut werden soll, lässt sich wie so oft nicht pauschal beantworten, jedes Bauwerk ist ein Unikat! Die Prägungen eines Ortes und die spezifischen Anforderungen der Aufgabenstellung sind stets einmalig und verlangen somit vertretbare Entscheidungen und Lösungen. Laut einer Studie fallen während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes 75% der Kosten für Betrieb und Unterhalt an, lediglich 25% für die Ersterstellung. Es ist also entscheidend, wie gebaut wird und mit welcher Bauweise die geringsten Lebenszykluskosten erreicht werden können.

Die skizzierte Lösung, die Variante 2 (Massivbauweise), ist nach Auffassung des Technischen Bauamtes in der Summe aller Gesichtspunkte vorzugswürdig. Angesichts der aufgezeigten Aspekte ist ein „Modulbauweise in Stahl“ in der erforderlichen Größe und mit entsprechenden Kosten als langfristige Lösung grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Investitionskosten sind zwar bei einer Massivbauweise deutlich höher, dies kann aber in der Regel in Betrachtung auf die Lebenszykluskosten und energetischen Qualität durch geringere Energiekosten wieder wettmacht werden.

Hinsichtlich Zeit und Kosten punktet natürlich die Modulbauweise und ist auf jeden Fall, als kurz- bis mittelfristige Lösung, eine interessante Alternative zum konventionellen Bauen.

Weiteres Vorgehen

Von Seiten der Verwaltung ist vorgesehen in einem weiterführenden Schritt eine der favorisierten Planungsvarianten zu vertiefen. In diesem Zusammenhang sollen für die weitere Bearbeitung die erforderlichen Planungsleistungen in Auftrag gegeben und bis vors. Ende 2023 zur Leistungsphase 2 (Vorplanung) abgeschlossen werden.

Da der aktuelle Schwellenwert zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeordnung – VgV nicht erreicht wird, soll nach Beschlussfassung ein freihändiges Suchverfahren eingeleitet und danach ein geeignetes Planungsbüro für die Objektplanung und ggfls. für die Fachplanungsleistungen beauftragt werden. Mit der eigentlichen Baumaßnahme soll im Jahr 2025 begonnen werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau eines 2-Gruppen-Kindergartens in Weißensee den Standort an der Turnhalle Weißensee zu entwickeln und die (bauplanungsrechtlichen) Voraussetzungen für die Realisierung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans zu schaffen.

Für das weitere Planungsverfahren wird die Bauweise Variante 2 (Massivbauweise/Ziegel) als Vorzugsvariante festgelegt.

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der Vorzugsvariante weitere erforderliche Planungsschritte einzuleiten und die notwendigen Planungsleistungen (Architekten- und Fachplanungsleistungen) auszuschreiben.

Die zur entsprechenden Umsetzung noch zusätzlich erforderlichen Investitionsmittel in Höhe von ca. 2,5 Mill. € sind zu veranschlagen, bzw. im Rahmen der HH-Planung 2024 und Folgejahren vorzusehen.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhliche priorisiert den Kindergarten im Baugebiet Pitzfeld., da sich in diesem Neubaugebiet sicher Familien mit Kindern ansiedeln.

Christian Schneider erklärt, dass Weißensee etwas auseinandergezogen ist. An der Turnhalle könne   die vorhandene Infrastruktur genutzt werden. Lärm spielt an dieser Stelle ebenfalls keine Rolle. Er plädiert dafür, den Flächennutzungsplan zu ändern.

Simon Hartung weist außerdem darauf hin, dass der jetzige Kindergarten auch genutzt  werde. Im Pitzfeld würden zwei Bauplätze  wegfallen, d.h. mindestens eine halbe Million weniger Einnahmen. 

Auch Wolfgang Bader und Nikolaus Schulte bevorzugen den Standort an der Turnhalle.
  
Barbara Henle erklärt, im ersten Moment höre sich das Pitzfeld sehr gut an, aber in ein paar Jahren haben die Familien größere Kinder. Sie hält einen Kindergarten im Wohngebiet nicht für sinnvoll. 

Dr. Christoph Böhm hat einen anderen Vorschlag, sollte die Turnhalle an den Sportverein  verkauft werden, würde der Kindergarten an einen Privatbau angebaut werden. Lieber würde er den Kindergarten bei der Lebenshilft oder bei St. Gabriel neu sehen. 

Hierauf antwortet Christian Schneider, dass das Vereinsleben leiden werde, wenn die Kinder nicht schon im Kindergarten beisammen sind.  Derzeit seien 40 Kinder im Kindergarten. 

Erich Nieberle ist der Ansicht, dass in Weißensee ein Kindergarten erforderlich ist. Er stellt den Antrag, die Variante Pitzfeld an Stelle 1 zu setzen. 

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Erich Nieberle zu, die Variante Pitzfeld an Stelle 1 zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 18

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit a b g e l e h n t ! Simon Hartung und Anna-Verena Jahn haben wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimung nicht teilgenommen

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau eines 2-Gruppen-Kindergartens in Weißensee den Standort an der Turnhalle Weißensee zu entwickeln und die (bauplanungsrechtlichen) Voraussetzungen für die Realisierung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans zu schaffen.

Für das weitere Planungsverfahren wird die Bauweise Variante 2 (Massivbauweise/Ziegel) als Vorzugsvariante festgelegt.

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der Vorzugsvariante weitere erforderliche Planungsschritte einzuleiten und die notwendigen Planungsleistungen (Architekten- und Fachplanungsleistungen) auszuschreiben.

Die zur entsprechenden Umsetzung noch zusätzlich erforderlichen Investitionsmittel in Höhe von ca. 2,5 Mill. € sind zu veranschlagen, bzw. im Rahmen der HH-Planung 2024 und Folgejahren vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Anna-Verena Jahn hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
Download 2023-07-12 Machbarkeitsstudie KiTa Weißensee.pdf

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6. Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartenbenutzungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Da die Stadt Füssen die Betriebsträgerschaft über den Kindergarten in Weißensee übernehmen wird (s. hierzu auch HFSK-Beschluss vom 18. April 2023), empfiehlt die Verwaltung analog dem städtischen Kindergarten „Zwergenburg“ in Hopfen am See den Erlass einer Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf.

Die Satzung tritt mit der Übernahme der Betriebsträgerschaft zum 1. September 2023 in Kraft. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die den beiliegenden Entwurf Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartenbenutzungssatzung). Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die den beiliegenden Entwurf Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartenbenutzungssatzung). Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Dokumente
Download Kindergartenbenutzungssatzung Weißensee Entwurf 07-23.doc.pdf

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7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Für die Benutzung des städtischen Kindergartens Weißensee erhebt die Stadt Füssen Benutzungsgebühren (Besuchsgebühren) auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Kindergartengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf.

Die Satzung tritt mit der Übernahme der Betriebsträgerschaft zum 1. September 2023 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung). Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Weißensee (Kindergartengebührensatzung). Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Dokumente
Download Kindergartengebührensatzung Weißensee Entwurf 07-23.pdf

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8. Vereinbarung über den Neubau des Radweges entlang der St 2008 innerhalb der Ortsdurchfahrt Hopfen am See mit dem Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

In der Sitzung am 28. Februar 2023 hat der Stadtrat das Angebot des Staatlichen Bauamtes (Schreiben vom 14. Dezember 2022) in Kempten, nach Vorliegen des Baurechtes die Finanzierung des Projektes „Radwege-Lückenschluss entlang der Ortsdurchfahrt der Staatstraße 2008 im Ortsteil Hopfen am See“ in den Jahren 2023/2024 zu übernehmen angenommen. Das Staatliche Bauamt wurde damals gebeten, auf der Grundlage des Schreibens vom 14. Dezember 2022 eine Baudurchführungsvereinbarung zu übersenden.

Zwischenzeitlich wurde die Planung konkretisiert und weitergeführt. Auch das dafür nötige Bauleitplanverfahren wurde fortgeführt und befindet sich nun in der nochmaligen, verkürzten öffentlichen Auslegung.

Das Staatliche Bauamt Kempten hat zwischenzeitlich auch die beiliegende Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung vorgelegt. Darauf wird verwiesen. Diese beinhaltet nun die bereits in der Sitzung am 28. Februar 2023 genannten Inhalte:

Zusammenfassend werden dazu die wichtigsten Regelungen in den §§ 2 – 4 nochmals wiedergegeben:


§ 2
Durchführung der Baumaßnahme

  1. Die Stadt schafft das Baurecht für die Durchführung der Maßnahme über den kommunalen Bebauungsplan.

  1. Die Stadt ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Überwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung der Planungsleistungen und der Baumaßnahme zuständig. Sie holt auch die notwendigen Stellungnahmen oder Erlaubnisse anderer Behörden ein.

  2. Der erforderliche Grunderwerb wird von der Stadt durchgeführt. Die Stadt beantragt nach Baufertigstellung die amtliche Vermessung und Abmarkung.

  3. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Bauleistungen gemeinsam durch die Stadt und die Straßenbauverwaltung abgenommen. Die Stadt überwacht die Gewährleistungsfristen und macht Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer geltend.

§ 3
Kostentragung

  1. Die Planungskosten bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens trägt die Stadt. Die Planungskosten ab Leistungsphase 5 (HOAI Verkehrsanlagen) trägt die Straßenbauverwaltung. Dies umfasst auch hierzu erforderliche Leistungen wie z.B: Vermessung, Baugrundgutachten und sonstige Fachbeiträge, ebenso die Aufwendungen einer externen Projektsteuerung.

  1. Die Straßenbauverwaltung verpflichtet sich alle Kosten, die zur Realisierung des Radwegs erforderlich sind in vollem Umfang zu übernehmen. Dies umfasst auch Kosten, welche mittelbar aus dem Radweg entstehen. Insbesondere Neubau oder Verlegung von Wegen, z.B. in der Engstelle Fischerhütte. Ebenso die neu bzw. umgebauten Parkplätze außerorts in Anzahl und Qualität, wie sie zum Ersatz der innerorts entfallenden erforderlich sind. 

Somit trägt die Straßenbauverwaltung die Kosten für den Neubau des Radweges, den Verschwenk der St 2008, den Neubau der Querungsstelle, der Anpassung des Gehweges sowie der Neuanordnung von Längsparkplätzen und der Ersatzparkplätze.

Die Kostenmasse umfasst auch alle Aufwendungen für die Planung, den Grunderwerb, den Bau sowie die Schaffung und Bereitstellung der erforderlichen neuen Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie die Vermessung und Abmarkung. Im Übrigen gehören die Herstellungskosten von z. B. Baumersatzpflanzungen und Gestaltungsmaßnahmen, welche von der unteren Naturschutzbehörde gefordert werden zu den Baukosten.

Die Straßenbauverwaltung verpflichtet sich, diese Kosten in vollem Umfang zu übernehmen. Die Straßenbauverwaltung leistet auf Anforderung der Stadt Abschlagszahlungen auf die Planungs- und Baukosten gemäß Fortschritt

  1. Darüber hinaus gehende Leistungen, welche nicht zur Realisierung des Radweges erforderlich sind, sind von der Stadt zu tragen, z.B. zusätzliche Parkplätze. 

  1. Leistungen, die nicht eindeutig einem Beteiligten zuzuordnen sind, werden im Verhältnis der Kostenanteile der Beteiligten am Gesamtprojekt geteilt.

§ 4
Baulast nach Fertigstellung

  1. Die Straßenbaulast an den fertig gestellten Straßenteilen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Die Straßenbaulast und das Eigentum des fertig gestellten Radweges wird auf die Stadt übertragen. Der Gemeinde obliegt damit auch die betriebliche Unterhaltung des Radweges, d.h. Verkehrssicherung sowie etwaiger Winterdienst für den gesamten Weg. Ebenso verbleiben die nötigen Ausgleichsflächen dauerhaft im Eigentum und der Unterhaltungslast der Stadt. 

Im Weiteren ist schließlich noch geregelt, dass die Stadt die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Naturschutzgesetzen erbringt, der Freistaat Bayern hierfür aber die Kosten erstattet. Die Straßenbeleuchtung ist und bleibt Aufgabe der Stadt (und damit auch die Kostentragung).

Der Stadtrat wird gebeten, der Vereinbarung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt über den Bau des Radweglückenschlusses entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See entsprechend dem beiliegenden Entwurf zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss dieser Vereinbarung.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte berichtet, dass einige Hopfener angefragt haben, ob der Plan nochmals überplant werden könne. Es gehe hier um den Bereich an der Fischerhütte. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt der Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt über den Bau des Radweglückenschlusses entlang der Ortsdurchfahrt der Staatsstraße 2008 in Hopfen am See entsprechend dem beiliegenden Entwurf zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss dieser Vereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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9. Stadtwerke Füssen und Forggensee-Schifffahrt Füssen; Überführung der derzeitigen Eigenbetriebe in eine neue Rechtsform (Kommunalunternehmen); Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) weist seit mehr als einem Jahrzehnt auf die Möglichkeit der Umstellung der Stadtwerke Füssen zu einem Kommunalunternehmen (KU) hin. Das bayerische Kommunalverfassungsrecht lässt Kommunalunternehmen eines kommunalen Trägers (Stadt, Landkreis) zu. Kommunalunternehmen sind aus der unmittelbaren Kommunalverwaltung ausgegliederte, verselbständigte Verwaltungseinheiten zur Erfüllung öffentlicher Zwecke. Sie stellen eine Unterform des öffentlichen Unternehmens dar und sind von den öffentlichen Einrichtungen abzugrenzen.

Der BKPV begleitet die Umstellung, was für diese ein Routineverfahren darstellt. 

In der Sitzung des Werkausschusses am 5. Juli 2023 hat ein Vertreter des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes die Möglichkeiten und den Prozess einer Umstellung vorgestellt und entsprechend erläutert. Auch die dazu nötigen weiteren Schritte wurden aufgezeigt. Darauf wird grundsätzlich verwiesen.

In der genannten Sitzung hat der Werkausschuss die Umstellung der Stadtwerke Füssen zu einem Kommunalunternehmen grundsätzlich begrüßt und beschlossen, dass die Umstellung gemeinsam mit dem Kommunalen Prüfungsverband erfolgen und zum 01.01.2025 umgesetzt werden soll.

Um diesen Prozess nun endgültig zu beginnen, bedarf es nun eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Empfehlung des Werkausschusses vom 5. Juli 2023 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Umstellung der jetzigen Eigenbetriebe (Stadtwerke und Forggensee-Schifffahrt) in ein Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in die Wege zu leiten.

Entsprechend dem Vorschlag des Werkausschusses soll die Umstellung in fachlicher Begleitung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erfolgen. Sie soll nach Möglichkeit zum 01.01.2025 umgesetzt werden.

Der Stadtrat ist über den Fortgang des Umstellungsprozesses fortlaufend zu informieren.

Diskussionsverlauf

Helmut Schauer und Stefan Fredlmeier erläutern die Vor- und Nachteile des Kommunalunternehmens.

Ilona Deckwerth erklärt, dass ihr bestätigt wurde, dass für die Beschäftigten, die dem TVV unterliegen, die Entgelte i.d.R. höher seien als beim TVöD, aber die Unkündbarkeit z.B. falle weg. Für sie besonders wichtig sei eine Vollmitgliedschaft im KAV.

Dr. Martin Metzger dankt Herrn Fredlmeier für die kritischen Sätze. Es bedeute nicht automatisch mehr Effizienz oder dass es besser funktioniert, wenn die Umstellung komme. Es könne hervorragend laufen müsse aber nicht. Es kommt auf die Kontrolle an. 

Christine Fröhlich führt aus, dass es keine einfache Entscheidung sei. Der Stadtrat gebe eine Kontrollmöglichkeit aus der Hand. Ein kleiner Teil des Stadtrates sei beteiligt,  der Rest habe keine Möglichkeit. Die Sitzungen seien außerdem nichtöffentlich. Ein Vorteil sei es, der Stadtrat müsse keine Kreditzustimmung mehr geben. Der Stadtrat gebe die Kontrolle ab. 

Dr. Christoph Böhm befürchtet, dass die  Wassergebühren sicher angehoben werden.

Stefan Fredlmeier erklärt, er könne die Bedenken zum Thema Kontrolle nicht teilen. FTM habe bei Jahresabschlüssen eine Kanzlei an der Seite. Außerdem gebe es den Kommunalen Prüfungsverband und ein Beteiligungsmanagement. Satzungsänderungen müssen öffentlich beschlossen werden. 

Zum Wasserpreis erklärt Helmut Schauer, dass sie im unteren Bereich liegen.  Er wolle die Bürger immer informieren. 

Thomas Klöpf führt aus, dass Unternehmen müsse so aufgestellt sein, dass die Stadt keine Zahlungen mehr leisten müsse und es sich selber trägt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Empfehlung des Werkausschusses vom 5. Juli 2023 und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Umstellung der jetzigen Eigenbetriebe (Stadtwerke und Forggensee-Schifffahrt) in ein Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts) in die Wege zu leiten.

Entsprechend dem Vorschlag des Werkausschusses soll die Umstellung in fachlicher Begleitung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband erfolgen. Sie soll nach Möglichkeit zum 01.01.2025 umgesetzt werden.

Der Stadtrat ist über den Fortgang des Umstellungsprozesses fortlaufend zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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10. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 10
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10.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 10.1

Sachverhalt

Auftragsvergaben Lüftungstechnik und Kälteanlagen im Bundesstützpunkt

Im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen „Notmaßnahmen zur Erhaltung der Betriebssicherheit und Investitionsstau im BSP“ hat die Verwaltung mit der Planung der Sofortmaßnahmen sowie den Maßnahmen zur Beseitigung der weiteren erheblichen Sicherheitsrisiken (z.B. Brandschutzklappen, Lüftungsanlage) genauso wie dem Austausch der Kältemaschinen begonnen.

Im Bundesstützpunkt wurden für diese dringenden baulichen Maßnahmen Fördermittel bei Bund und Land beantragt. Fördermittel für Investitionen in Höhe von 68% wurden bereits in Aussicht gestellt. Bislang erhielt die Stadt einen Fördersatz von 60%. Aufgrund der besonderen Haushaltslage und den laufenden Stabilisierungshilfeverfahren erhält die Stadt einmalig einen erhöhten Fördersatz. 

Die Anträge wurden nach Jahresscheiben gestellt. Antrag A für das Jahr 2023 und Antrag B für das Jahr 2024.

Aufgrund vorhergehender Ausschreibung hat der Stadtrat in der letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, das 

LOS 1 Antrag A an Architekt Andreas Harbich zu der Brutto-Angebotssumme von 25.525,69 €
LOS 1 Antrag B an Architekt Andreas Harbich zu der Brutto-Angebotssumme von 45.687,90 €
(= Objektplanungen für die Lüftungstechnik und Kälteanlagen)

Los 2 Antrag A an Ingenieurbüro Schötz GmbH zu der Brutto-Angebotssumme von 73.128,81 €
Los 2 Antrag B an Ingenieurbüro Schötz GmbH zu der Brutto-Angebotssumme von 137.494,37 €
(= Fachplanungen für Lüftungstechnik und Kälteanlagen)

zu vergeben.

Erweiterung der Parkplätze am Schwedenweg einschl. Wegebau zur Skateanlage

Für die vom Stadtrat in Umsetzung der Baugenehmigungen und der immissionschutzfachlichen Bewertung notwendigen Stellplätze am Schwedenweg und den Wegebau zur Skateanlage beschlossenen Bauarbeiten hat der Stadtrat in der Sitzung am 27. Juni 2023 beschlossen, den Auftrag zur Ausführung der Tief-, Straßen- und Landschaftsbau-Arbeiten im Sportpark Weidach in Höhe von brutto 186.396,02 € an das Unternehmen Josef Scheibel GmbH & Co. KG, Füssen vergeben wird.

Insgesamt sind 3 Angebote eingegangen. Das beauftragte Angebot liegt ca. 15 % über der Kostenberechnung.

Beschaffung eines Bauhof-LKW’s mit Abrollkipper

Im Rahmen der Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Fuhrparkkonzeptes für den Bauhof   hat der Stadtrat in der letzten Sitzung beschlossen, dass der Auftrag zur Lieferung des LKW mit Abrollkipper an die BayWa Marktoberdorf erteilt wird. Die Auftragssumme beträgt 255.612,00 € brutto. Insgesamt gingen 3 Angebote ein.

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11. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27. Juni 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27. Juni 2023 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27. Juni 2023 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 27. Juni 2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm hat wegen kurzer Abwesenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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12. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Nikolaus Schulte führt aus, in Hopfen gebe es Anlieferzonen für die Hotels, jedoch stehen hier immer irgendwelche Fahrzeuge drauf. Er bittet dies zu prüfen.

Weiter bemängelt Nikolaus Schulte  die Verlegung des Glasfaserkabels in Hopfen. Leider sei das sehr schlampig wieder zu gemacht worden. Er bat auch hier um Überprüfung.

Erich Nieberle überbringt die Wünsche des Jugendparlaments. Dieses bittet Linien am Baketballplatz zu ziehen. 

Dr. Martin Metzger dankt für die neue Brücke. In diesem Zusammenhang bittet er darum, die Bevölkerung künftig besser mit einzubinden und z.B. mitzuteilen, dass die Brücke neu gemacht wird und deshalb so lange dauert. 

Peter Hartung dankt für die Renovierung der Bänke.

Ilona Deckwerth spricht die Beleuchtung in der Augsburger Straße an. Sie sei etwas dunkel. 

Ilona Deckwerth berichtet, dass die Stadtansicht von der König-Ludwig-Brücke eingeschränkt ist. Die Bäume seien zu hoch. Bürgermeister Maximilian Eichstetter sagt eine Prüfung zu. Die Bäume stehen auf dem Klinikgelände.

Datenstand vom 17.11.2023 08:55 Uhr