Datum: 24.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 2. Vorberatung des Haushalts 2023 der Stadt Füssen
2 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose in der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung); Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
3 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek; Anpassung des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 3 der Gebührensatzung)
4 Finanzielle Zuwendung an die Sing- und Musikschule Pfronten e.V.
5 Bekanntgaben & Informationen
5.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
6 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. November 2022
7 Anträge, Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

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1. 2. Vorberatung des Haushalts 2023 der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Dem HFSK werden in der Sitzung die aktuellen Planungsstände des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts (Investitionsprogramm) 2023 - 2026 der Stadt Füssen vorgestellt.

Die aktuellen Haushaltsentwürfe (Stand 13.01.2023) stehen im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme zur Verfügung. Das Investitionsprogramm wurde bereits in der Sitzung vom 22.11.2022 erstmalig vorgestellt und diskutiert. Die Änderungen zum damaligen Planungsstand wurden in der Planungsfortschreibung zur besseren Orientierung in der Farbe Rot fortgeschrieben.

Bei der Haushaltsplanung, insbesondere dem Verwaltungshaushalt, handelt es sich beim aktuellen Entwurf um ein Arbeitspapier, welches sich täglich durch Nachmeldungen weiterentwickelt und somit bis zum Sitzungstag weitere Veränderungen nach sich ziehen wird.  Die Eckdaten des aktuellen Entwurfs des Verwaltungshaushalts werden zur besseren Veranschaulichung bis zur Sitzung aufbereitet. Ziel ist die Präsentation den Ratsmitgliedern am Freitag, 20.01.2023, im Ratsinformationssystem vorab zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere im Verwaltungshaushalt bleibt festzustellen, dass die Konsolidierungsmaßnahmen auf der Einnahmeseite (Steuer-, Gebühren-, Beitragserhöhungen) keinen ausreichenden Erfolg zeigen und daher im Planjahr 2023 sowie den Finanzplanungsjahren 2024 – 2026 nach wie vor nicht die Mindestzuführung in Höhe der Tilgungsleistungen an den Vermögenshaushalt zugeführt werden können. Die Verwaltung fordert deshalb sich der Ausgabenseite anzunehmen und sich endlich der dringend notwendigen Aufgabenkritik zu stellen. Aktuell werden oftmals notwendige Sanierungs- und Unterhaltsmaßnahmen in Folgejahre verschoben, hierunter ist keine Konsolidierung zu verstehen, sondern ein Verlagern des Investitionsstaus in die Zukunft.

Im Bereich des Investitionsprogrammes muss zudem Klarheit über die Erlöse aus der Veräußerung von Grund und Immobilien gewonnen werden um hier verlässliche Zahlen im Haushalt 2023 veranschlagen zu können.

Am 14.02.2023 soll die 3. Vorberatung des Haushalts im HFSK erfolgen, neben den Änderungen im städtischen Haushalts werden hier auch die beiden Stiftungen vorgestellt. Sollte hier weitestgehend Konsens bestehen, so wäre für die Stadtratssitzung am 28.02.2023 der Haushaltsbeschluss angedacht. Aufgrund der Nachforderungen zur Stabilisierungshilfe wäre letztmöglicher Termin zum Haushaltsbeschluss die Sitzung am 28.03.2023. Ziel sollte jedoch sein, den Beschluss in der Februarsitzung zu erwirken um im Anschluss die Zeit im März für die Fortschreibung und den notwendigen Beschluss des Haushaltskonsolidierungskonzepts zu nutzen. 
 

Beschlussvorschlag

Die weiteren Beratungen über den Haushalt sollen wie oben beschrieben fortgesetzt werden. 

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwert bittet den Begriff Defizit nicht beim Kinderspielplatz zu verwenden. Dies sei vielmehr eine Daseinsvorsorge und müsse unterschieden werden. 

Nikolaus Schulte möchte die Projekte nicht um jeden Preis durchführen. Vielleicht könnten höhere Gebühren erhoben werden, um das Projekt zu finanzieren. Bezüglich der Personalkosten gebe es vielleicht technisch Möglichkeiten oder es müsse etwas anders gemacht werden.

Christine Fröhlich erkundigt sich nach der Kostensteigerung bei den Personalkosten, sei die ein höherer Tarif oder sind es höherwertige Stellen? Sie bittet dies aufzuzeigen. Die Pflichtaufgaben der Stadt könnten auf verschiedene Weise erledigt werden quantitativ oder qualitativ.

Thomas Klöpf beantwortet sodann noch weitere Fragen zum Haushaltsentwurf.

Geplant sei, das Investitionsprogramm schon mal vorab an die Regierung von Schwaben zu schicken, um von dort ein Stimmungsbild zu erhalten, ob dieses inhaltlich den Forderungen für die Gewährung der Stabilisierungshilfe gerecht wird.

Dokumente
Download 2023-01-24 Präsentation Vorberatung Haushalt 2023 Stadt Füssen im HFSK.pdf

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2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose in der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung); Vorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

4In den letzten Jahren wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten in der städtischen Obdachlosenunterkunft „Am Stieranger 5“ zum Abschluss gebracht. Im Innenbereich sind neben den beiden Dusch- und Toilettenräumen im Erdgeschoß und Obergeschoß nunmehr auch 19 von 22 Zimmer komplett saniert und alle 22 Zimmer mit einer Zentralheizung ausgestattet.

Im Erdgeschoß und Obergeschoß befinden sich jeweils 11 Zimmer mit einer Gesamtfläche von 277 qm. Darüber hinaus wurde im Erdgeschoß ein 10,34 qm großer Gemeinschaftsraum geschaffen, in dem auch eine Gemeinschaftsküche eingerichtet wurde.

Von den 22 Zimmern sind z.Zt. 11 Zimmer belegt; 9 Zimmer sind noch frei. 2 Zimmer mit einer Größe von jeweils 7,59 qm stehen ausnahmslos für Durchreisende zur Verfügung. Darüber hinaus stehen 14 Kellerräume zur Verfügung (belegt sind aktuell 10 Kellerräume).

Zu den Zimmergrößen:
4 Zimmer mit jeweils 7,59 qm
8 Zimmer mit jeweils 10,34 qm
5 Zimmer mit jeweils 12,43 qm
4 Zimmer mit jeweils 20,02 qm
1 Zimmer mit 22,77 qm

Da die Qualität der Wohnunterkunft durch die Sanierung und den neu eingerichteten Gemeinschaftsraum erheblich verbessert wurde (inkl. des Einbaus von Zentralheizungen), schlägt die Verwaltung eine deutliche Erhöhung der seit dem 01.08.2017 geltenden Monatsgebühr von 3,90 € pro Quadratmeter vor. In diesem Betrag sind auch die Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Abwasser, Hausmeister und Reinigung enthalten sowie aktuell jeweils 1 Kellerraum für 10 Bewohner; darin nicht enthalten sind die Stromkosten, für die die Bewohner separat aufkommen müssen.

Gegenüberstellung Einnahmen Monatsgebühren nach dem jetzigen Belegungsstand (11 Zimmer) mit den Betriebskosten 2021:

Zimmergröße
Seit 01.08.2017
3,90 €/qm

6,00 €/qm

8,00 €/qm

10,00 €/qm

11,00 €/qm
 
12,00 €/qm
1 x 7,59 qm
29,60 €
45,54 €
60,72 €
75,90 €
83,49 €
91,08 €
4 x 10,34 qm
161,30 €
248,16 €
330,88 € 
413,60 €
454,96 €
496,32 €
3 x 12,43 qm
145,43 €
223,74 €
298,32 €
372,90 €
410,19 €
447,48 €
3 x 20,02 qm
234,23 €
360,36 €
480,48 €
600,60 €
660,66 €
720,72 €
Summe Monat 
570,56 €
877,80 €
1.170,40 €
1.463,00 €
1.609,33 €
1.755,60 €
Summe Jahr
   6.846,72 €
10.533,60 €    
14.044,80 €
17.556,00 €
19.311,60 €
21.067,20 €
Betriebskosten 
2021
Stadt Füssen
15.300,00 €







Vergleich mit den Obdachlosengebührensatzungen anderer Städte:

In anderen Städten gibt es große Unterschiede bei den Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte. So werden wie bei der Stadt Füssen pro Quadratmeter monatliche Pauschalgebühren ohne Nebenkosten verlangt, aber auch Monatsgebühren zzgl. weiterer Nebenkosten. Nicht bekannt ist jedoch der Zustand der Obdachlosenunterkünfte.

Zimmer:
 
Stadt
Gebühr pro Monat / qm
zzgl. Nebenkosten pro Monat
Stadt Kaiserslautern
2,55 €
Inklusive
Stadt Memmingen
4,50 €
Zzgl. Heizung
Stadt Sonthofen
4,80 €
2,50 € / qm
Stadt Immenstadt
5,35 €
Pauschalbetrag
Stadt Nürnberg
5,40 €
1,75 € / qm
Stadt Kaufbeuren
5,50 €
75,00 €
Stadt Oberhausen
5,95 €
Inklusive 
Stadt Friedrichshafen
7,86 €
3,66 € / qm
Stadt Dachau
8,00 €
Inklusive 
Stadt Hameln 
8,00 €
Inklusive 
Stadt Augsburg 
10,40 €
Inklusive 
Stadt Quedlinburg
11,93 €
Inklusive
Stadt Konstanz
12,00 €
Inklusive
Stadt Kempten
64,00 € pro Monat
106,00 €

Wohnung: 

Stadt
Gebühr pro Monat
zzgl. Nebenkosten pro Monat
Stadt Hannover
411,00 €
Inklusive 
Stadt Aschaffenburg
417,00 €
80,00 €
Stadt Grafing 
530,00 €
140,00 €


Aufgrund der Haushaltssituation und des der Stadt Füssen auferlegten Haushaltskonsolidierungskonzepts schlägt die Verwaltung eine Gebührenerhöhung auf monatlich 8,- € pro Quadratmeter vor. 

Hierfür ist die Obdachlosengebührensatzung vom 05.02.1993, zuletzt geändert am 30.05.2017 entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Gremium wird daher folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:


„Dritte Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme
der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen
(Obdachlosengebührensatzung)

Vom XX.XX.2023


Aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Füssen folgende Satzung:


§ 1
Änderung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen vom 05.02.1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.05.2017, wird wie folgt geändert:

§ 4 erhält folgende Fassung:

§ 4
Gebühren

Für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ beträgt die monatliche Gebühr 6,00 €/qm. 


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. April 2023 in Kraft.

Füssen, den xx.xx.2023
STADT FÜSSEN



Maximilian Eichstetter
Erster Bürgermeister“

Beschlussvorschlag

  1. Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ die monatliche Gebühr ab dem 1. April 2023 auf 8,00 € pro Quadratmeter festzusetzen:

  1. Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf.

Diskussionsverlauf

Markus Gmeiner beantwortet einige Fragen aus der Mitte des Stadtrates.

Ilona Deckwerth weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe handelt. Der Vorschlag würde 7.200,00 € regenerieren. Sie schäme sich, von Menschen, die nichts haben,  so viel mehr zu verlangen. 

Nikolaus Schulte ist auch der Ansicht, dass hier etwas gemacht werden müsse, aber müssen es unbedingt 8,00 € sein, er könnte sich auch mit 6,00 € anfreunden. 

Barbara Henle stimmt den  Ausführungen von Nikolaus Schulte zu.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt daraufhin vor den Quadratmeterpreis auf 6,00 € (warm)  festzulegen. 

Beschluss

  1. Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Inanspruchnahme der Wohnunterkunft „Am Stieranger 5“ die monatliche Gebühr ab dem 1. April 2023 auf 6,00 € pro Quadratmeter festzusetzen:

  1. Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Wohnunterkünfte für Obdachlose der Stadt Füssen (Obdachlosengebührensatzung) gemäß vorstehendem Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Stadtbibliothek; Anpassung des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 3 der Gebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Um die Stadtbibliothek bestmöglich zu unterstützen verzichten die Mitglieder des Fördervereins der Stadtbibliothek „LeseZeichen e. V.“ seit Januar 2023 auf ermäßigte Benutzungsgebühren. Das Gebührenverzeichnis der Stadtbibliothek (Anlage zu § 3 der Gebührensatzung) muss entsprechend angepasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz, Sozial- und Kulturausschluss empfiehlt dem Stadtrat die Anpassung des bisher gültigen Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 3 der Bibliothekssatzung) entsprechend beiliegender 5. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung und des Gebührenverzeichnisses der Stadtbibliothek. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. 


Beschluss

Der Haupt-, Finanz, Sozial- und Kulturausschluss empfiehlt dem Stadtrat die Anpassung des bisher gültigen Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 3 der Bibliothekssatzung) entsprechend beiliegender 5. Satzung zur Änderung der Bibliothekssatzung und des Gebührenverzeichnisses der Stadtbibliothek. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. 


Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. Anderungssatzung zur Gebührensatzung für die Bibliothek vom 01042022.pdf

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4. Finanzielle Zuwendung an die Sing- und Musikschule Pfronten e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Pfronten beantragt mit Schreiben vom 14.12.2022 für die Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für 17 Kinder aus Füssen, Hopfen am See und Weißensee eine anteilige Übernahme der ungedeckten Kosten für das Abrechnungsjahr 2021.

Lt. Aufstellung beträgt das Gebührenaufkommen von Füssen 7.313,84 €. Bei einem Gesamtgebührenaufkommen 2021 in Höhe von 197.310,38 € errechnet sich ein Anteilssatz von 3,71 % am umzulegenden ungedeckten Bedarf von 92.000,- €. Hier errechnet sich für die Stadt Füssen ein Anteil in Höhe von 3.413,20 €.

Seit 2018 trägt die Stadt Füssen eine anteilige Kostenübernahme (zuletzt 3.600,- € für das Jahr 2020).

Bei einem Treffen am 11.11.2021 mit der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der Sing- und Musikschule Füssen e.V., der Stadt Füssen und den Gemeinden Seeg, Hopferau und Rückholz wurde vereinbart, dass zum Schuljahresbeginn 2022/23 die Verträge mit den Eltern dahingehend geändert werden, dass nicht mehr die Stadt Füssen und die betroffenen Gemeinden die anteiligen Kosten übernehmen sollen, sondern künftig ausschließlich die Eltern durch einen Auswärtigenzuschlag, so wie bei den anderen Sing- und Musikschulen in Bayern der Fall (u.a. auch Sing- und Musikschule Füssen e.V.).

Die Defizite für die Jahre 2020 und 2021 sollen deshalb noch über das prozentuale Beteiligungsmodell abgerechnet werden. 

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 beschlossen, für die Jahre 2021 und 2022 (bis Schuljahresende) eine letztmalige finanzielle Zuwendung in Aussicht zu stellen. Voraussetzung hierfür ist ein weiterer Antrag der Sing- und Musikschule Pfronten e.V., der dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist.  

Beschlussvorschlag

Für das Jahr 2021 gewährt die Stadt Füssen der Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.413,20 € (Anteil ungedeckte Kosten).

Beschluss

Für das Jahr 2021 gewährt die Stadt Füssen der Sing- und Musikschule Pfronten e.V. für die Schülerinnen und Schüler aus ihrem Stadtgebiet eine anteilige finanzielle Zuwendung in Höhe von 3.413,20 € (Anteil ungedeckte Kosten).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben & Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschliessend 5
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5.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Bestattungs- und Friedhofsdienstleistungen verlängert!

In der letzten Sitzung wurde der Vertrag mit der Firma Immler über die Bestattungsdienstleistungen und die Friedhofsdienstleistungen für den städtischen Friedhof für weitere 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Die jährlichen Kosten hierfür belaufen sich - je nach Aufwand – auf rund 100.000 Euro.

Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems

Beschlossen wurde schließlich noch der Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) mit fachlicher Unterstützung des bereits für die Stadt Füssen tätigen Unternehmens Secure Consult GmbH aus Schrobenhausen zum Angebot in Höhe von 19.635,00 Euro. Der Freistaat Bayern fördert diese Maßnahme über die Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit vom 07. März 2022 in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten.

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6. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. November 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des HSFK-Ausschusses vom 22. November 2022 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des HFSK-Ausschusses vom 22. November 2022 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des HFSK-Ausschusses vom 22. November 2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 24.01.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Räumen der Gehwege im Winter
Ilona Deckwerth appelliert an alle Bürger,  die Gehwege im Winter zu räumen, damit auch Menschen mit Rollator oder Kinderwagen diese benutzen können.  Sie bittet auch die Presse, diesen Appell aufzugreifen. 

Pflasterarbeiten
Christoph Weisenbach erklärt, dass die Pflastersteine an der Ecke Hypobank alle locker sind. Er bittet den Bauhof dies zu beheben. 

Datenstand vom 01.10.2024 16:27 Uhr