Datum: 05.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:56 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
|
2 |
Verkehrsangelegenheiten
|
2.1 |
Antrag der Fraktion Freie Wähler Füssen vom 09.10.2024 (Antrags Nr. 674) - Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellflächen in der Füssener Innenstadt
|
3 |
Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
|
4 |
Sanierung und Entwicklung des Platzes „Magnusblick“ zum Kreuzungspunkt touristischer Straßen
|
5 |
Denkmalförderung; Bereitstellung städtischer Hausmittel
|
6 |
Bauleitplanung
|
6.1 |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße;
Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss
|
6.2 |
Bebauungsplan Weißensee – See, achte Änderung;
Vorstellung des Entwurfs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
|
6.3 |
Bebauungsplan Weißensee – See, neunte Änderung;
Vorstellung des Entwurfs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
|
7 |
Bauangelegenheiten
|
7.1 |
Bauvoranfragen
|
7.1.1 |
formlose Bauvoranfrage: Neuerrichtung Wintergarten, Prinzregentenplatz 2-4, Fl.Nrn. 526, 4106/2 Gmk. Füssen
|
7.1.2 |
Unverbindliche Bauvoranfrage – Umbau des Wohngebäudes, Tegelbergstr. 16, Fl.Nr. 1604/4 Gmk. Füssen
|
7.2 |
Bauanträge
|
7.2.1 |
Neubau eines Parkplatzes mit 51 Stellplätzen, Höhenstraße 60, Fl.Nr. 168/103 Gmk. Hopfen am See
|
7.2.2 |
Neubau von eines Parkplatzes mit 50 Stellplätzen, Wiesenweg, Fl.Nr. 168/68 Gmk. Hopfen am See
|
7.2.3 |
Aufstockung von Wohn- und Geschäftshaus, Uferstraße 20, Fl.Nr. 181/7 Gmk. Hopfen am See
|
7.2.4 |
Neubau einer Kindertagesstätte, Frühförderstelle und Förderstätte mit einer gemeinsam genutzten Tiefgarage, Antrag auf Befreiung nachgereicht, Hiebeler Str., Fl.Nr. 1066/65 Gmk. Füssen
|
7.2.5 |
V-Markt Füssen *Anbau Metzgerei* *Antrag auf Nutzungsänderung_VR-SB-Bank zu Imbiss, Eingang ergänzende Unterlagen, Kemptener Str. 107, Fl.Nrn. 1734/2, 1735/1, 1740, 1743 Gmk. Füssen
|
8 |
Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 08.10.2024
|
zum Seitenanfang
1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
1 |
Sachverhalt
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Diskussionsverlauf:
Jürgen Doser moniert, dass nach der Baukontrolle in der Kreuzkopfstraße 4 keine Baueinstellung erfolgt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter sieht die Erwartung eines Rückbaus.
Jürgen Doser bemängelt, es besteht ein tatenloses Zusehen.
Dr. Christoph Böhm informiert, dass ein Schnellbrief zu diesem Thema bei ihm eingegangen sei.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt wir bleiben dran.
Matthias Friedl erkundigt sich über die bestehenden Fristen im Bescheid für Brand 2.
Armin Angeringer erläutert die Fristen.
Diskussionsverlauf
Jürgen Doser moniert, dass nach der Baukontrolle in der Kreuzkopfstraße 4 keine Baueinstellung erfolgt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter sieht die Erwartung eines Rückbaus.
Jürgen Doser bemängelt, es besteht ein tatenloses Zusehen.
Dr. Christoph Böhm informiert, dass ein Schnellbrief zu diesem Thema bei ihm eingegangen sei.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt wir bleiben dran.
Matthias Friedl erkundigt sich über die bestehenden Fristen im Bescheid für Brand 2.
Armin Angeringer erläutert die Fristen.
zum Seitenanfang
2. Verkehrsangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Antrag der Fraktion Freie Wähler Füssen vom 09.10.2024 (Antrags Nr. 674) - Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellflächen in der Füssener Innenstadt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
2.1 |
Sachverhalt
Die Fraktion Freie Wähler Füssen stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellflächen mit entsprechender Beschilderung und digitaler Erfassung z.B. bei Google-Maps oder der FüssenApp in Anlehnung an die aktuelle Diskussion um den „Wildwuchs“ des ungeplanten Fahrradparkens in der Füssener Innenstadt.
Im Einzelnen wird auf den anhängenden Antrag vom 09.10.2024 verwiesen.
Diskussionsverlauf
Vorsitzender Maximilian Eichstetter bedankt sich und erläutert die geplanten bzw. durchgeführten Vorhaben.
Dr. Martin Metzger verdeutlicht, das Problem mit dem Abstellen von Fahrrädern werden wir mit den einfachen Möglichkeiten nicht auf Null reduzieren können.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass eine Nachrüstung der Beschilderung stattfand, jedoch führten die zahlreichen Verwarnungen zu Beschwerden.
Aus Sicht von Jürgen Doser soll kurzzeitiges Abstellen von Fahrrädern nicht verboten werden.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, es muss situativ und in dessen Rahmen flexibel gehandelt werden.
Dr. Martin Metzger schlägt ein Verbot für Fahrräder in der Innenstadt vor.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor, dass die bestehende Gestaltung der Fahrradabstellflächen sehr zufriedenstellend ist.
Thomas Scheibel stellt infrage, wie ein Verbot funktionieren solle.
Dokumente
Download Antrag Fraktion Freie Wähler Nr. 674.pdf
zum Seitenanfang
3. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt
Baustelle Augsburger Straße
Dr. Martin Metzger äußert sich zu der Umleitung in der Augsburger Straße, dabei moniert er, dass für Fahrradfahrer eine weite Umleitung besteht. Die Verkehrssicherheit von Radfahrern hat sich verschlechtert.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt zu der bestehenden Baustelle weiter aus.
Dr. Martin Metzger verdeutlicht, die Umleitung ist für Fußgänger super, jedoch für Radfahrer schlecht.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter legt nahe, die Umleitung besteht nur für wenige Tage.
Parkplatz ehemaliges Sanatorium Möst
Erich Nieberle erkundigt sich nach dem Genehmigungsstand des Parkplatzes am ehemaligen Sanatorium Möst.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, wir werden nachschauen und das Ergebnis mitteilen.
Abt-Oberleitner-Str. 15, Borhochstraße 1
Christoph Weisenbach weist darauf hin, dass in der Abt-Oberleitner-Straße 15 und Borhochstraße 1 die Stellplätze und der Spielplatz nicht satzungskonform errichtet sind und bittet ggf. um Einforderung einer Ablöse.
zum Seitenanfang
4. Sanierung und Entwicklung des Platzes „Magnusblick“ zum Kreuzungspunkt touristischer Straßen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sachverhalt
Die Stadt Füssen ist Kreuzungspunkt zahlreicher touristischer Straßen, Weitwander- und Radfernwege. Vier davon sind die Via Claudia Augusta, die Deutsche Alpenstraße, die Romantische Stra0e und die Wasserstraße Lech. All diese Trassen sind mit prominenten Wanderwegen und Radrouten erschlossen. Im Rahmen unseres Vorhabens wollen wir den Kreuzungspunkt dieser Trassen an einem attraktiven, allerdings baulich extrem sanierungsbedürftigen Platz inszenieren, der in besonderer Weise zu einem Ruhe-, Rast, Informations- und Fotopunkt entwickelt werden soll: dem Magnusblick. Nachfolgend die Verortung:
Der Platz ist direkt in Wanderwegeverläufe wie Wandertrilogie Allgäu und Maximiliansweg eingebunden, indirekt u.a. an den Lechweg und den Lecherlebnisweg. Mit Blick auf das 75-jährige Jubiläum der Romantischen Straße soll er weiterhin deren offizieller Endpunkt werden.
Der Platz soll wie folgt gestaltet bzw. saniert werden:
Der Platz ist extrem wertvoll für eine qualitativ hochwertige Verbindung zwischen der Altstadt und dem Magnuspark, Füssens ehemaligem Textilareal. Insofern eignet sich der Platz nicht nur als lohnende Station für Wander*innen und Radler*innen, sondern auch für Spaziergänger*innen.
In Abstimmung mit dem Bauamt, den Stadtwerken und den EWR hat das Büro Lehne Design einen Gestaltungsentwurf erarbeitet (s. Anlage). Die Kosten belaufen sich gem. aktueller Kostenschätzung auf ca. € 60.000 netto.
Maßnahmenträger soll Füssen Tourismus und Marketing sein. FTM strebt eine Förderung über die Städtebauförderung an, was erfordern kann, dass offiziell die Stadt Füssen Maßnahmenträger sein muss, FTM aber zu 100% die Finanzierung des Eigenanteils übernimmt.
Die geplante Umsetzung ist in 2025, so dass im September die Eröffnung zur Gesellschafterversammlung der Romantischen Straße anlässlich deren 75-jährigen Jubiläums erfolgen kann.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen für die Sanierung und Gestaltung des Platzes „Magnusblick“ als Kreuzungspunkt der touristischen Straßen. Die Finanzierung erfolgt durch Füssen Tourismus und Marketing. Das Bauamt der Stadt Füssen unterstützt die Maßnahme fachlich.
Diskussionsverlauf
Stefan Fredlmeier präsentiert die Präsentation.
Magnus Peresson findet es schade, dass nicht im Vorfeld mit ihm und dem Historischen Verein Füssen e.V. gesprochen wurde und wendet ein, dass die Via Claudia nicht an diesem Ort verlief. Dies entspricht nicht den Fakten.
Stefan Fredlmeier erläutert, es geht um die Stadt Füssen als Kreuzungspunkt. Die ausgewählte Stelle soll nicht den Verlauf im Detail markieren; er informiert über ähnliche Beispiele.
Lt. Vorsitzendem Maximilian Eichstetter muss diese Verschönerung unabhängig davon unterstützt werden. Es handelt sich hierbei um eine Symbolwirkung.
Thomas Scheibel bringt vor, man kann nur danke sagen, da es im Moment ein Schandfleck ist.
Magnus Peresson teilt mit, das habe er nicht in Frage gestellt.
Stefan Fredlmeier stellt die Präsentation vor.
Dr. Christoph Böhm bringt die bestehenden Planungen aus dem Gutachten für das ISEK ins Gespräch. Aus seiner Sicht sind die Fahnenmasten überflüssig. Die Bänke sollen mit Rückenlehne versehen sein und beschreibt eine weitere Idee eine Schattenrissfigur des Kaiser Maximilian in Originalgröße anstatt der gezeigten Skulptur aufzustellen.
Jürgen Doser erkundigt sich, was mit diesem Platz ausgedrückt werden soll.
Stefan Fredlmeier hält die Darstellung eines Schattenrisses im Moment für schwer vorstellbar.
Dr. Christoph Böhm bezieht sich auf das erste Gutachten.
Vorsitzender Maximilian bedankt sich für die offene Diskussion.
Dr. Christoph Böhm möchte wisse welche Gestaltung nun beschlossen wird.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt die Planung erneut auf.
Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der Zulässigkeit der bestehenden Beklebung am Stromkasten.
Armin Angeringer teilt mit, dass eine öffentlich-rechtliche Genehmigung nicht vorliegt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, wir schreiben sie an.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen für die Sanierung und Gestaltung des Platzes „Magnusblick“ als Kreuzungspunkt der touristischen Straßen. Die Finanzierung erfolgt durch Füssen Tourismus und Marketing. Das Bauamt der Stadt Füssen unterstützt die Maßnahme fachlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
5. Denkmalförderung; Bereitstellung städtischer Hausmittel
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wurden zuletzt keine Ansätze für städtische Fördermittel mehr in den Haushalt eingestellt, da es sich hierbei um freiwillige Leistungen handelt, die zwingend zu reduzieren sind.
In der Konsequenz erhalten Bauherren bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude auch keine Förderung durch Landkreis und Bezirk, da diese abhängig gemacht wird von der Beteiligung durch die Gemeinde. Das Landratsamt Ostallgäu wurde gebeten, die Förderung durch den Landkreis auch ohne Mittel der Stadt Füssen beizubehalten, weil dies den Vorgaben der Haushaltsgenehmigung widerspricht. Dies wurde jedoch abgelehnt.
Die Nachfrage bei einer anderen Stadt, die ebenfalls Stabilisierungshilfen erhält, ergab, dass dort mit der Aufsichtsbehörde Festlegung einer jährlichen Obergrenze (dort 100 Euro je Einwohner) als Lösung gefunden wurde, die auch für Füssen in Betracht zu ziehen ist.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für den Haushalt 2025 einen Betrag in Höhe von 24.000 Euro als Fördermittel für private Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes einzustellen.
Diskussionsverlauf
Martin Dopfer erkundigt sich wie man auf 1,50 € kommt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, das dient als Beispiel, um aufzuzeigen, dass Kommunen bestehen, die trotz Stabilisierungshilfe bis zu 100,00 € je Einwohner Fördermittel bereitstellen.
Martin Dopfer möchte erneut wissen, wie sich die 1,50 € zusammensetzen und wie viel wir leisten müssen, dass der Landkreis mit fördert.
Armin Angeringer erläutert die Anforderungen, dass der Landkreis und der Bezirk Schwaben mit fördert. Die Stadt Füssen wird dabei immer aufgefordert, sich mit demselben Betrag wie der Landkreis zu beteiligen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, dass im Moment ein konkreter Fall vorliegt bei diesem 30 % förderfähig sind. Die Stadt muss dabei 40 % fördern, damit der Bezirk 60 % zahlt.
Martin Dopfer bringt vor, ob mit der Aufsichtsbehörde des Landratsamtes bzgl. des Haushaltes Rücksprache gehalten wurde.
Armin Angeringer verneint und ergänzt, es wurde mit der Stelle der Denkmalförderung gesprochen. Der Landkreis ist nicht bereit, ohne die Stadt Mittel bereitzustellen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht, es geht um den Gesamtteil der freiwilligen Leistungen, nicht um Einzelmaßnahme. Ein Stillstand in der Innenstadt ist kein Ziel einer Haushaltskonsolidierung. Wir dürfen nur nicht die Grenzen überschreiten.
Martin Dopfer erkundigt sich, ob dadurch neue Maßnahmen oder Auflagen im Stabilisierungsbescheid entstehen.
Vorsitzendem Maximilian Eichstetter sind neue Auflagen nicht bekannt. Wenn dem so wäre, würde man dies nochmal hinterfragen und schlägt vor, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen.
Dr. Christoph Böhm befürwortet die Fördermittel und rät dazu die Konditionen nochmal zu verschärfen.
Maximilian Eichstetter untermauert, bei vorliegendem Antrag handelt es sich um eine aufwändige Sanierung eines Einzeldenkmales.
Dr. Christoph Böhm befürchtet die Fördermaßnahme gilt so pauschal, weil eine Satzung besteht.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, pauschal ist das nicht umsetzbar, da die Mittel auch im Haushalt bereitgestellt werden müssen. Große Maßnahmen können diskutiert werden.
Armin Angeringer erläutert ausführlich die Denkmalpflege steht im Vordergrund.
Bastian Schuhwerk stellt dar, so in etwa wird eine Maßnahme im Jahr 2025 umgesetzt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt, das ist einmalig für das Jahr 2025 vorgesehen. Weitere Anträge für das Jahr 2026 werden nach Bedarf beraten und gegebenenfalls Mittel entsprechend eingestellt.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für den Haushalt 2025 einen Betrag in Höhe von 24.000 Euro als Fördermittel für private Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalschutzes einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bauleitplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
zum Seitenanfang
6.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße;
Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
6.1 |
Sachverhalt
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung, der Satzung mit Begründung in der Fassung vom 04.06.2024 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 16.02.2024 wurde in der Zeit vom Donnerstag, 20.06.2024 bis Montag, 22.07.2024 im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Bebauungsplanunterlagen in der gleichen Zeit im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der gleichen Zeit.
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge siehe Anlage im Ratsinformationssystem RIS).
Beschlussvorschlag
- Abwägung siehe Anlage
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Veröffentlichung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 10.09.2024, als Satzung.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger regt zu Abwägung 1.3.5 an, dass der Bauherr für die Freihaltung der Sichtachsen verantwortlich ist und diese bewahren muss.
Armin Angeringer führt aus, der städtebauliche Durchführungsvertrag liegt vor. Nach Planung ist diese eingehalten und wird über Auflagen in der Genehmigung abgedeckt werden.
Dr. Martin Metzger bittet um Ergänzung eines Hinweises.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, das können wir ergänzen.
Beschluss 1
Zu Abwägung 1.3.1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zu Abwägung 1.3.2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Zu Abwägung 1.3.3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Beschluss 4
Zu Abwägung 1.3.4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 5
Zu Abwägung 1.3.5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 6
Zu 3. Satzungsbeschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Veröffentlichung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 10.09.2024, als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download 240807 BBP W 84 - Kemptener Straße S.pdf
Download 240807 BBP W 84 - Kemptener Straße S Satzung Begründung.pdf
Download 241014 BBP W 84 Kemptener Straße E Abwägung.pdf
zum Seitenanfang
6.2. Bebauungsplan Weißensee – See, achte Änderung;
Vorstellung des Entwurfs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
6.2 |
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Sie sind nicht zulässig, auch nicht ausnahmsweise.
Wohngebäude sind ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben zulässig. Eine dauerwohnliche Nutzung liegt vor, wenn mindestens einer der Bewohner der Wohnung dort zulässigerweise seine Hauptwohnung im Sinne von § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Bundesmeldegesetz begründet hat.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.10.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Veränderungssperre trat mit ihrer Bekanntmachung am 11.10.2023 in Kraft.
Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf der Bebauungsplanänderung erarbeitet, siehe Anlage im Ratsinformationssystem.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 05.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Diskussionsverlauf
Christoph Weisenbach kritisiert den Beschluss und hebt hervor Klagen auf Schadensersatz können auf uns zukommen. Ebenfalls stellt Christoph Weisenbach dar, dass die Lage nicht final rechtlich geklärt ist.
Armin Angeringer erkundigt sich, inwieweit dies rechtlich nicht geklärt sei und teilt mit rechtlich kann das zu widerständen, z. B. wie in Hopfen am See in Form von einer Normenkontrollklage führen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 05.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Dokumente
Download Satzung und Begründung 20241031.pdf
zum Seitenanfang
6.3. Bebauungsplan Weißensee – See, neunte Änderung;
Vorstellung des Entwurfs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
6.3 |
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 07.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Sie sind nicht zulässig, auch nicht ausnahmsweise.
Wohngebäude sind ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben zulässig. Eine dauerwohnliche Nutzung liegt vor, wenn mindestens einer der Bewohner der Wohnung dort zulässigerweise seine Hauptwohnung im Sinne von § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Bundesmeldegesetz begründet hat.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.11.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Veränderungssperre trat mit ihrer Bekanntmachung am 09.11.2023 in Kraft.
Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf der Bebauungsplanänderung erarbeitet, siehe Anlage im Ratsinformationssystem.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 05.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 05.11.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Dokumente
Download Satzung und Begründung 20241031.pdf
zum Seitenanfang
7. Bauangelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Bauvoranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.1 |
zum Seitenanfang
7.1.1. formlose Bauvoranfrage: Neuerrichtung Wintergarten, Prinzregentenplatz 2-4, Fl.Nrn. 526, 4106/2 Gmk. Füssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.1.1 |
Sachverhalt
Der neue Wintergarten stellt einen Ersatz für den bisherigen Anbau dar. Der Neubau erhält ein begrüntes Flachdach und reicht bis zum Gehweg; das Vordach reicht in der geplanten Tiefe bis in den Gehwegsbereich. Die bestehenden Bäume sollen entfernt werden. Ein Ersatzbaum ist an der Ostseite des Wintergartens geplant.
Seitens der Stadtwerke wurde festgestellt, dass dieser nicht im Konflikt mit evtl. Leitungen steht.
Die Stellplätze sollen in der Tiefgarage nachgewiesen werden, wo sich lt. Angabe noch freie Stellplätze in ausreichender Zahl befinden.
Der Ersatzbau weicht u. a. bzgl. der Baugrenze vom Bebauungsplan ab, siehe Feststellungen im RIS.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichung von der Baugrenze grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der Größe des neu zu pflanzenden Baumes nach der Planung und kritisiert, dass keine Baumschutzsatzung besteht.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter befürwortet die Planung und ist der Meinung, es wird in einen etwas großen Baum investiert.
Dr. Christoph Böhm führt zum Bauprojekt ausführlich wie folgt aus und übergibt die Auflistung an die Verwaltung:
Voraussetzungen:
1. Es handelt sich hier um keine Schaufenster, sondern Fenster in einer Fassade zwischen zwei schon bestehenden Gebäudteilen.
2. Das Gebäude liegt im Bereich der Baugestaltungssatzung (BauGeSa) vom 13. Juni 2024 (§ 1: Geltungsbereich)
Der Bauwerber beantragt
1. eine Überschreitung der Baugrenze.
2. eine Überbauung öffentlichen Raumes mit einem Vordach (Verstoß gegen § 12 BauGeSa vom 13. Juni 2024)
Dem kann zur weiteren Entwicklung des Traditionsbetriebes zugestimmt werden.
Bei der Gestaltung der Fassade müssen jedoch – schon im Sinne der gefälligen Einpassung in den Bestand – folgende Punkte der Satzung (BauGeSa) beachtet werden. Der vorgelegte Entwurf verstößt gegen folgende Punkte:
§ 3: Wandöffnungen:
Es ist eine Lochfassade mit stehenden regelmäßig angeordneten Fensterformaten sowie überwiegendem Mauerwerksanteil auszubilden. Hierbei bildet der Anteil der Fenster einen deutlich untergeordneten Anteil zur Fassade aus.
=> reine Glasfassade mit dünnen Metallstützen = unzulässig
§ 4: Dach
(2) 1 Bei der Erneuerung der Dacheindeckung ist der naturrote bzw. rotbraune Biberschwanzziegel … zu verwenden.
(2) 2 Bautechnisch bedingte Blechdeckungen (Kupfer, Zink) dürfen verwendet werden, wenn sie im Bestand bereits vorhanden sind …
=> Dachbegrünung = unzulässig
§ 5: Fenster
(2) Neue Fenster sind in Holz (Rahmen, Flügel, Stulp, Sprosse, konstruktiver Wetterschenkel) herzustellen und mit einer geringen Laibung (max. 10 cm) zu setzen. […] Die Fensterform und Fenstergliederung soll sich an dem jeweiligen Baustil der Fassade orientieren. Die Fenster sind zumindest zweiflügelig mit Quersprossen auszuführen.
=> Riesenfenster ohne Sprossen, aber mit dünnen Metallstützen = unzulässig
Im vorliegenden Fall eigentlich nicht zutreffend, aber hilfsweise wegen der Größe der Fenster beizuziehen.
§ 9: Eingänge und Schaufenster
(2) Erdgeschosszonen sind in einem maßstäblich ausgeglichenen Verhältnis zu den darüber liegenden Geschossen zu gestalten. Sie sind mit Mauerpfeilern zu gliedern. Die Randbereiche bzw. Gebäudeecken sind proportional breiter auszubilden.
=> selbst als Schaufenster wäre die Gestaltung unzulässig.
Fazit: Das kommunale Einvernehmen ist aus folgenden Gründen zu versagen:
1. Drei bzw. vier Verstöße gegen die geltende Baugestaltungssatzung.
2. Hitzeentwicklung im Sommer wegen der überdimensionierten Fenster erfordert unschöne Jalousien vor den Fenstern (gegen § 11 (3) BauGeSa)
3. Die Gestaltung widerspricht dem Marketingkonzept von Füssen-Tourismus: Füssen – die romantische Seele Bayerns.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schlägt vor zwei Beschlüsse zu fassen.
Jürgen Doser führt aus, er könne mit den Baugrenzen und der Glasfassade, sowie Überdachung mit gehen. Des Weiteren erklärt Jürgen Doser ausführlich zum Thema Bäume in der Altstadt und den Auswirkungen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, die Fenster zeigen eine ähnliche Kubatur wie im Hotel Sonne auf.
Thomas Scheibel erinnert daran, es ist eine formlose Bauvoranfrage, außerdem gibt es sogar Gläser, die keine Sonne durchlassen. Beim Projekt in der Kemptener Straße war sogar die Empfehlung des Landratsamtes eine begrüntes Dach.
Magnus Peresson führt an, Dr. Christoph Böhm hat das sehr schön ausgeführt und zeigt kein Verständnis für Befreiungen.
Dr. Martin Metzger informiert, die Bäume sind von Bedeutung. Ein Ausgleich mit grünem Dach ist gut, entspricht jedoch leider nicht der Satzung. Zusätzlich führt Martin Metzger aus, dass Probleme mit Bäumen bestehen bzw. entstehen, jedoch entstehen ebenfalls Probleme ohne Baumbestände.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, das Problem von Herrn Dr. Martin Metzger ist, dass der eingezeichnete Baum in der Planung nicht in derselben Größe gepflanzt wird.
Dr. Christoph Böhm weist darauf hin, dass die Fenster am Hotel Sonne unter einer Arkade liegen. An ein Gesetzeswerk müssen wir uns halten. Zusätzlich erläutert er zum Argument von Thomas Scheibel, dass die Kemptener Straße in diesem Bereich nicht im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung liegt. Bei der Beschlussfassung stellt Dr. Christoph Böhm einen Widerspruch in Frage.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, wenn der Antrag nicht abweicht, können wir diesen als laufende Verwaltung weiterleiten.
Beschluss 1
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
7.1.2. Unverbindliche Bauvoranfrage – Umbau des Wohngebäudes, Tegelbergstr. 16, Fl.Nr. 1604/4 Gmk. Füssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.1.2 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Beschreibung des Vorhabens:
Im Erdgeschoss soll eine barrierefreie Wohneinheit mit einem Schlafplatz für eine Pflegekraft entstehen. Die obere Wohnung ist für eines der Kinder mit Familie vorgesehen, die zur Unterstützung der Betreuung einziehen wird.
Dazu soll das bestehende Wohngebäude an der östlichen Gartenseite erweitert werden. Der Anbau füge sich harmonisch in das Bestandsdach ein. Der Wohnraum werde sich auf jeder Etage um etwa 20 m² erweitern.
Auf dem Grundstück werden vier Stellplätze nachgewiesen.
Zur Prüfung, ob der Bebauungsplan eingehalten wird bzw. welche Befreiungen ggf. erforderlich werden wurden Informationen nachgefordert. Dazu ist bislang nichts eingegangen.
Dazu werden gehören: Überschreitung der Kniestockhöhe in dem Bereich und Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung. Dem Grunde nach scheint nach aktuellem Stand eine Befürwortung möglich.
Wie die nähere Prüfung ergeben hat, kann die Baugrenze durch den Quergiebel offensichtlich eingehalten werden.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der notwendigen Abweichungen vom Bebauungsplan grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die maximalen Grenzanbaulängen werden überschritten. Hier wird eine Umplanung notwendig werden.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. Die maximalen Grenzanbaulängen werden überschritten. Hier wird eine Umplanung notwendig werden.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger befürwortet die Wohnraumschaffung und erkundigt sich über die Beziehung der Stellplatzsituation zur Straße.
Armin Angeringer informiert, das ist eine Frage der Umplanung und führt näher dazu aus. Die Stellungen der Garagen satzungskonform zu lösen, wird schwer. Die Lage der Stellplätze stellt eine Abweichung zur Stellplatzsatzung dar.
Dr. Martin Metzger stellt klar, das ist eine Bauvoranfrage und bittet diesen nochmal im Ausschuss vorzulegen.
Armin Angeringer bestätigt, dass das möglich ist.
Dr. Christoph Böhm erläutert die Stellplatzsituation am bestehenden Gebäude und lässt wissen, dass die Stellplatzsatzung wohl eingehalten sein wird, jedoch sei die vorliegende Darstellung nicht aussagekräftig.
Dr. Christoph Böhm bittet um Darstellung des Luftbildes.
Armin Angeringer veranschaulicht das Luftbild und weist darauf hin, dass das der Bauantrag näher beschreiben muss.
Martin Dopfer regt an, abzustimmen, dass der Antrag auf Baugenehmigung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung weitergeleitet wird.
Beschluss 1
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der einzureichende Bauantrag kann ohne nochmalige Vorlage im Ausschuss als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das LRA weitergeleitet werden. Die maximalen Grenzanbaulängen werden überschritten. Hier wird eine Umplanung notwendig werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
7.2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.2 |
zum Seitenanfang
7.2.1. Neubau eines Parkplatzes mit 51 Stellplätzen, Höhenstraße 60, Fl.Nr. 168/103 Gmk. Hopfen am See
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.2.1 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 09.10.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Der geplante Parkplatz reicht in den bestehenden Grünbereich. Als nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich kann es zugelassen werden, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Dies ist im Weiteren durch die Untere Naturschutzbehörde zu bewerten.
Aus Sicht des Stadtbauamtes ist die Erweiterung des Parkplatzes in stellplatzsatzungskonformer Weise zu begrüßen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024:
Das Vorhaben kann als Außenbereichsvorhaben genehmigungsfähig sein. Abhängig ist dies von den konkreten Stellungnahmen der Fachbehörden (Forst, Naturschutz).
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Martin Dopfer erkundigt sich nach der Lage der geplanten Parkplätze.
Armin Angeringer zeigt die Planungen auf.
Matthias Friedl bemängelt die massive Versiegelung.
Martin Dopfer kritisiert, dass der Antrag nicht gleichzeitig mit dem vorherigen gestellt wurde.
Armin Angeringer zeigt auf in der damaligen Planung waren die zahlenmäßigen Nachweise gegeben, jedoch de facto macht die Erweiterung Sinn, da nicht selten alle Stellplätze belegt sind.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
7.2.2. Neubau von eines Parkplatzes mit 50 Stellplätzen, Wiesenweg, Fl.Nr. 168/68 Gmk. Hopfen am See
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.2.2 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 09./24.10.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Der geplante Parkplatz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Festsetzungen werden aber nicht eingehalten, da der Parkplatz in einem von Bebauung freizuhaltenden Bereich liegt. Naturschutzfachliche Belange sind durch die Untere Naturschutzbehörde zu bewerten. Zu berücksichtigen ist hierbei die nur vorgesehene interimsweise Nutzung, die im Zusammenhang mit der Aufstockung durch das Büro- und Personalwohngebäude steht.
Aus Sicht des Stadtbauamtes ist die Anlage des Parkplatzes in stellplatzsatzungskonformer Weise zu begrüßen, um Probleme während der Umbauzeit des Gebäudes zu vermeiden.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der notwendigen Abweichungen als Interimslösung grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
7.2.3. Aufstockung von Wohn- und Geschäftshaus, Uferstraße 20, Fl.Nr. 181/7 Gmk. Hopfen am See
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.2.3 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17./29.10.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die geplante Aufstockung fügt sich nach § 34 BauGB in die umgebende Bebauung ein.
Stellplätze können zahlenmäßig ausreichend nachgewiesen werden. Lediglich die Lage von zwei Stellplätzen an der Bergstraße weicht von der Satzung ab, siehe Feststellungen. Die Lösung erscheint aber vertretbar.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7.2.4. Neubau einer Kindertagesstätte, Frühförderstelle und Förderstätte mit einer gemeinsam genutzten Tiefgarage, Antrag auf Befreiung nachgereicht, Hiebeler Str., Fl.Nr. 1066/65 Gmk. Füssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.2.4 |
Sachverhalt
Zu dem bereits befürworteten Vorhaben wurde nun im Rahmen der Freiflächenplanung festgestellt, dass die Zahl der im Bebauungsplan festgesetzten Bäume nicht eingehalten werden kann.
Danach ist auf je 1.000 qm Grundstücksfläche die Bepflanzung von mindestens 5 Bäumen der Pflanzliste 2 vorgeschrieben. Bei einer Grundstücksgröße von 2.791 qm müssen damit 14 Bäume gepflanzt werden.
Die Planerin begründet die Abweichung wie folgt:
„Auf den geplanten Freiflächen ist die Pflanzung von 6 Bäumen der Pflanzliste 2 im Hinblick auf die notwendigen Abstände zueinander möglich. Eine vielfältige Auswahl aus kleineren Pflanzen und Büschen der Pflanzliste 3 finden zwischen den Spielgeräten und Bewegungsflächen der Kinder platz.
Auf dem 2791m² großen Grundstück werden 909m² als Grünfläche ausgeführt, was etwa 32% entspricht, im Bebauungsplan hingegen wird 20% Grünfläche gefordert.
Zudem Werden die oberirdischen Parkplätze unversiegelt mit Rasenwaben oder Rasenfugensteinen ausgeführt. Eine großzügige Randeingrünung des Grundstücks in Form einer Hecke fasst die Außenanlage ein.
Die Dächer werden zu mind. 50% extensiv begrünt.“
Präzedenzfälle für Befreiungen liegen im Baugebiet bereits vor.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
7.2.5. V-Markt Füssen *Anbau Metzgerei* *Antrag auf Nutzungsänderung_VR-SB-Bank zu Imbiss, Eingang ergänzende Unterlagen, Kemptener Str. 107, Fl.Nrn. 1734/2, 1735/1, 1740, 1743 Gmk. Füssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
7.2.5 |
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Der Anbau an der Nordseite des Imbisses war zur letzten Behandlung im Ausschuss noch nicht planerisch dargestellt und die Abweichungen vom Bebauungsplan weder erfasst noch begründet.
Der Ausschuss erteilte das Einvernehmen zu dem Anbau zu der Zeit nicht.
Die Unterlagen wurden nun als Plan und mit Fotos ergänzt und folgende Begründung vorgelegt:
„Da die Außenanbauten des Imbiss keine massiven Bauten, sondern nur aus einem Container, der als Lager dient und einer Stahl-Glas-Konstruktion besteht, die eine Sitzmöglichkeit während des Verzehrs bietet, ist in diesem Falle keine gestalterische Einheit gegeben. Auch farblich ist deutlich erkennbar, dass sich die Bauten deutlich vom V-Markt abgrenzen.
Der Vorteil, bei einem Mieterwechsel sind diese Bauten auch schnell wieder beseitigt.
Der Lager-Container und die Stahl-Glas-Konstruktion haben eine Wellblechüberdachung.
Die Werbeanlagen sind lediglich an die Scheiben geklebt und zwei Werbetafeln, die über dem Imbiss-Eingang und an dem Lager-Container angebracht sind. Diese sind ebenfalls alle bei Mieterwechsel schnell entfernt.
Keine Wechsellichtanlagen, blinkende Leuchtwerbung oder grelle Farbgebungen.
Die Verkehrssicherheit wird nicht beeinträchtigt.“
Nach erster Beurteilung durch das Landratsamt Ostallgäu erscheinen die Abweichungen vertretbar.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 31.10.2024: Das Vorhaben wird einschließlich der beantragten Abweichungen grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
8. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 08.10.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
|
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses
|
05.11.2024
|
ö
|
beschliessend
|
8 |
Sachverhalt
Zur Genehmigung steht die öffentliche Niederschrift vom 08.10.2024 an.
Beschlussvorschlag
Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 08.10.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 08.10.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.02.2025 07:42 Uhr