Datum: 25.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:31 Uhr bis 18:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
2.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
3 Grundsatzbeschluss Stabilisierungshilfe 2025
4 E-Autos - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen (Parkgebührenverordnung)
5 Sachstand - Radweg Hopfen am See
6 Vergabe - Dachsanierung Kita Schatztruhe Ziegelbergweg
7 Vergabe - Neubau Spielplatz Strandbad - Spielplatzkonzept
8 Neuerlass der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen
9 Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift vom 25.02.2025
10 Anträge, Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö Bekanntgabe 1
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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Schifffahrt Tiefental (Roßhaupten)
Der Halt muss aufgrund der Gefahren mit Schwimmern, SUP und insgesamt dem massiven Tourismusaufkommen aus Sicherheitsgründen aus dem Fahrplan genommen werden. Auch haben wir das mit der Gemeinde Roßhaupten und dem WWA besprochen und geprüft. 

Somit werden wir diese Haltestelle aus Sicherheitsgründen nicht mehr anfahren und aus dem Linienverkehr entfernen müssen.
Auf Wunsch der Gemeinde Roßhaupten aber für Gruppenbuchungen oder Sonderfahrten (Bedarfshalt) jederzeit möglich. 
Da es sich hier um eine Fahrplanänderung handelt, müssen wir diese im Landratsamt anzeigen. 
Nach § 7 unserer FSF-Satzung muss der Erste Bürgermeister diese dringliche Anordnung für unaufschiebbare Geschäfte erlassen, da jetzt alle Maßnahmen hierzu eingeleitet werden müssen. 
Ein Beschluss erfolgt im kommenden Werkausschuss, da es sich um eine Fahrplanänderung handelt.


Einhaltung Anerkennungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 5 KAG
Luftqualitätsgutachten auf der Grundlage lufthygienischer Messungen 
(Verfahren INMEKO)
   
Der Deutsche Wetterdienst (Regionales Klimabüro München) hat FTM das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten zur Luftqualitität als Entscheidungsgrundlage für die Bestätigung bzw. Anerkennung der Kurortprädikate übersandt:

Anerkennung als „Kneippheilbad“ (Gesamtgebiet)
Bestätigung   als „Kneippkurort“    (Gesamtgebiet)
Bestätigung   als „Luftkurort“         Hopfen am See und Weißensee
Bestätigung   als „Moorheilbad“    Bad Faulenbach

Dieses Gutachten wird an die zuständigen Stellen versandt.
  
Die zugehörige Broschüre "Luftqualität unter der Lupe" finden Sie unter https://www.dwd.de/SharedDocs/broschueren/DE/medizin/broschuere_luftqualitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=2 


Terminvorschau:

  • Eröffnung und Einweihung 1.BA Sanierung Grund/Mittelschule Füssen am Donnerstag, 27. März um 16 Uhr in der neu gebauten Mensa

  • Sport Champions Treff mit 37. Sportlerehrung der Stadt Füssen am Freitag, 28. März um 19.30 Uhr im Sparkassensaal

Dokumente
Download Erlaubnisbescheid ehem. Mädchenschule.pdf

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2.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö 2.1

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung am 25.02.2025 bei folgenden Tagesordnungspunkten den Wegfall der Geheimhaltung beschlossen:

TOP Vergaben Bundesstützpunkt Füssen

Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Füssen vergibt die Leistungen wie angeboten und im Sachvortrag vorgetragen an die wirtschaftlichsten Anbieter laut Liste und Anhängen. 
Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet wie im o.g. Sachvortrag genannten weiteren Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung und ermächtigt die Verwaltung mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter und anschließender Bekanntgabe. 

Gesamtbudget
 
650.000 €

1. Eisstockschützen u. Umkleide Allg. Lauf:
 
 

Schreinerarbeiten
Schreinerei Streif
8.747,39 €

Schreinerarbeiten
 
138,04 €

 
 
439,71 €

Zimmer- und Holzbauarbeiten
Zimmerei Merkl
14.089,98 €

Bodenbelagsarbeiten
Innenausstattung Wörz
23.772,00 €

Fliesenarbeiten
Fliesen Griegel
6.168,52 €

Malerarbeiten
Maler Decker
2.430,69 €

Heizung/Sanitär
Fa. Doser
8.647,99 €

Elektro
EWR
2.701,98 €

Summe 
 
67.136,30 €
 
Zwischensumme
 
582.863,70 €
 
2. Gym Umkleide u. WC Damen und Herren:
 
 
 
Schreinerarbeiten
Schreinerei Mayr
7.000,00 €
Vergleichs-Angebote Innentüren: Schreinerei Streif
Schreinerarbeiten
Schreinerei Mayr
10.757,60 €
Angebot WC-Trennwandanlagen
Bodenbelagsarbeiten
D&A Service GbR
39.999,27 €
Angebot Bodenbelagsarbeiten
 
 
40.219,01 €
Vergleichs-Angebot Fa. Wörz
Fliesenarbeiten
Fliesen Griegel
22.721,06 €
Angebot Fliesenarbeiten
Malerarbeiten
Maler Ullmann
1.265,70 €
Angebot Malerarbeiten für Gym Umkleide, Aufwand für WC Damen und Herren?
Malerarbeiten
Maler Ullmann
351,45 €
Angebot Malerarbeiten für Gym Umkleide, Aufwand für WC Damen und Herren
Heizung/Sanitär
Fa. Hauke
26.597,95 €
Angebot Heizung/Sanitär
 
 
28.787,67 €
Vergleichs-Angebot Fa. Doser
Elektro
EWR
1.000,00 €
Schätzung Elektro, Angebot steht aus
Summe
 
178.699,71 €
 
Summe zu Verfügung stehendes Budget
 
404.163,99 €
 
Hardware
LED Wall
Schauf GmbH 
70.091,00 €
 
Software
Playout Systems inkl. Lizensen 
57.400,00 €
 
Hardware
Schauf GmbH Software Inkl. Lizensen und die dafür benötigte Hardware
52.690,82 €
 
3. Gastronomie EV Füssen, Kiosk
 
 
 
Trockenlager
Trockenbau
11.775,05 €
Angebot Wohndesign by Alex
Wand, Durchreiche, Brandschutzvorhang
Schreinerarbeiten
15.000,00 €
Angebote folgen zeitnah
Fliesenarbeiten
Fliesenarbeiten
3.000,00 €
Angebote folgen zeitnah
Malerarbeiten
Malerarbeiten
1.500,00 €
Angebote folgen zeitnah
 
Gesamt
211.456,87 €
 
Summe zur Verfügung stehendes Budget
 
192.707,12 €
 





Die Software wird an den Anbieter Daniel Gündner vergeben, zu einem Kostenpunkt von 57.348,12 Euro. Die Hardware wird von Schauf GmbH bereitgestellt, zu Kosten von 122.781,82 Euro.

 
TOP Aus- und Umbau Bereich Luitpoldstraße-Prinzregentenplatz

Beschluss:
Die Kostenfeststellung für die Um- und Ausbaumaßnahme der Verkehrsanlagen und Lichtsignalanlage im Bereich Luitpoldstraße und Prinzregentenplatz wird mit Gesamtkosten von 513.976,20 € (abzgl. Förderung i. H. v. 69.600 €) anerkannt.

TOP Resterschließung der Baugebiete O53 & O65 Im Weidach

Beschluss:
Von der Abrechnung der Gesamtmaßnahme Resterschließung der Baugebiete O53 & O65 im Weidach wird Kenntnis genommen.
Die Gesamtkosten in Höhe von 186.133,13 € für die Resterschließung werden anerkannt.

TOP Ausschreibung & Vergabe Sanierung & Erweiterung LKW Carport Bauhof

Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
  1. die dringende Sanierung und Erweiterung des bestehenden Bauhof-Carports sowie den Anbau der LKW-Carports durchzuführen, den Bauantrag einzureichen und umzusetzen.
  2. die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter                             durchzuführen.
  3. die Eigenleistungen des Bauhofs zur Kostenreduktion zu berücksichtigen.

TOP 10 Jahres-Fuhrparkplanung

Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Fortschreibung der 10-Jahres-Fuhrparkplanung zu und ermächtigt die Verwaltung, die Ausschreibungen und Vergaben für die Anschaffungen 2025 durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin Einsparpotenziale zu prüfen und bei zukünftigen Beschaffungen auch Elektrovarianten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Die Fortschreibung der 10-Jahres-Fuhrparkplanung erfolgt mindestens einmal jährlich und wird dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.

TOP Erschließung des Baugebiets Weidach-Nordost II O 75 – Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten

Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Vergabe für die Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes O75 an die Firma Heinz Heer aus Pfronten auf der Grundlage des Hauptangebotes vom 24.01.2025 zum vorläufigen Bruttoangebotspreis von 2.243.981,75 € zu.
Der Vergabe von weiteren erforderlichen Planungsleistungen im Zuständigkeitsbereich des    Ersten Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.

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3. Grundsatzbeschluss Stabilisierungshilfe 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bis zum 17.04.2025 hat die Finanzverwaltung wiederum eine umfangreiche Datensammlung für die Beantragung der Stabilisierungshilfe 2025 zusammenzustellen. 

In diesem Jahr beabsichtigt die Verwaltung, dass eine Antragsstellung sowohl für die Säule 1 (Schuldentilgung) als auch für die Säule 2 (Investitionshilfe) erfolgen soll. Dies vor dem Hintergrund, dass wir für beide Säulen die Voraussetzungen erfüllen und damit eine höchstmögliche Förderung erreichen können.

Antrag Säule 1 (vorläufig – aktueller Arbeitsstand - Zahlen ändern sich noch)


Antrag Säule 2 (vorläufig – aktueller Arbeitsstand)


Antrag Säule 1+2 (vorläufig – aktueller Arbeitsstand): 31.917.741 €



Für die Säule 1 (Schuldentilgung) bedarf es nach dem neuen Antrag einer kumulativen Erfüllung folgender Voraussetzungen:
1. Vorliegen einer strukturellen Härte
und
2. Vorliegen einer finanziellen Härte
und
3. Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens.
 
Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren für eine strukturelle Härte sind regelmäßig: 

•                 weit unterdurchschnittliche Steuerkraft im Verhältnis zum jeweiligen
Größenklassendurchschnitt der letzten fünf Jahre (d. h. mindestens 20,0 % unter dem Größenklassendurch-schnitt) 

und/oder
 
•                 überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang (mind. 5,0 %) in den letzten 10 Jahren 
vor dem Jahr der Antragstellung 

und/oder 

•          Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune höchstens 25,0 % des 
entsprechenden Bayern-Durchschnitts 

und/oder 

•         unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft 
 
Die finanzielle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren, die eine finanzielle Härte im Antragsjahr 2025 begründen, sind: 

•          Saldo der freien Finanzspannen der letzten fünf Jahre vor Antragstellung (im
Antragsjahr 2025: Saldo der Jahre 2020 bis 2024) ist negativ 

und/oder 

•          Saldo der nivellierten freien Finanzspannen der letzten fünf Jahre vor Antragstellung
(im Antragsjahr 2025: Saldo der Jahre 2020 bis 2024) je Einwohner beträgt
maximal 175 % des Median aller Antragsteller des aktuellen Jahres 

und/oder

•                 Gesamtverschuldung zum 31. Dezember des Jahres vor Antragstellung (im
Antragsjahr 2025: 31. Dezember 2024) beträgt mindestens 175 % (des jeweiligen
Größenklassendurchschnitts und das Verhältnis von Kreditaufnahmen zur
ordentlichen Tilgung des Antragsjahres oder alternativ der fünf dem Antragsjahr
vorangegangen Jahre (im Antragsjahr 2025: Zeitraum 2020 bis 2024) beträgt
maximal 150 %. 

Zum Vorliegen des nachhaltigen Konsolidierungswillens: 

Grundsätzliches sind vorrangig sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe auszuschöpfen. Dies betrifft insbesondere: 

•                 Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen, 

•                 mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Gewerbesteuer sowie Anpassung der
Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B mit Wirkung ab 1. Januar
2025 dergestalt, dass sich das jeweilige Grundsteueraufkommen im Jahr 2025
voraussichtlich mindestens auf dem jeweiligen Niveau des Jahres 2024 bewegt, das
sich bei einem Hebesatz mindestens im Größenklassendurchschnitt der 
„Kassenstatistik 2023“ ergeben hätte,

•          der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10%ige 
Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand sollte nicht
überschritten sein,

•          keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Hier sind auch die
defizitären Einrichtungen der Kommune einzubeziehen.

Die Verwendung der Stabilisierungshilfe Säule 1 ist primär für die Sondertilgung bzw. Ablösung von Darlehen, die bereits mindestens im fünften Jahr vor Antragstellung aufgenommen worden sind (für Antragsjahr 2025: (Erst-) Kreditaufnahme spätestens bis zum 31. Dezember 2020) gestattet. Das Datum einer ggf. zwischenzeitlich erfolgten Umschuldung des betreffenden Darlehens ist unbeachtlich. 
 
Für die Säule 2 (Investitionshilfen) bedarf es nach dem neuen Antrag einer kumulativen Erfüllung folgender Voraussetzungen:
 
•         Der Kommune wurde bereits mindestens dreimal eine Stabilisierungshilfe (ab 2019:
Stabilisierungshilfe zur Schuldentilgung Säule 1) bewilligt.

•         Vorliegen und Fortführung des stringenten und nachhaltigen Konsolidierungswillens
einschließlich jährlicher Fortschreibung und Umsetzung des
Haushaltskonsolidierungskonzepts anhand des 10-Punkte-Katalogs. Die
Ausführungen in Tz. B. 2.1. a) „Zum Vorliegen des nachhaltigen
Konsolidierungswillens“ gelten sinngemäß.

       Beschränkung der Kreditaufnahmen im laufenden Haushaltsjahr auf höchstens 150
% der ordentlichen Tilgung. Alternativ können auch die letzten beiden abgerechneten Haushaltsjahre und die drei auf das laufende Haushaltsjahr nachfolgenden Jahre (mittelfristige Finanzplanung) mit einbezogen (im Antragsjahr 2025: Zeitraum 2023 bis 2028) oder die letzten fünf abgerechneten Haushaltsjahre (im Antragsjahr 2025: Zeitraum 2020 bis 2024) herangezogen werden. 

Die Verwendung der Stabilisierungshilfe Säule 2 ist für investive Bedarfe (frühestens ab 2026) in die gemeindliche Grundausstattung (insbesondere: Schul-/Kindergartenbereich, Straßen, Brücken, Feuerwehr, Rathaus/Verwaltungsgebäude) und im Einzelfall für den Abbruch von Leerständen in Ortskernen vorgesehen. Zudem kann die Stabilisierungshilfe auch zur Finanzierung von anstehenden gemeindlichen Strukturmaßnahmen (z. B. Investitionen im Rahmen der Zusammenarbeit nach KommZG) verwendet werden. 
 
Weitere Details zur Stabilisierungshilfe sind der Internetpräsenz des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unter folgendem Link zu entnehmen:

https://www.stmfh.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/bedarfszuweisungen/

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Voraussetzungen, Auflagen und Bedingungen und beschließt die Beantragung der Stabilisierungshilfen 2025 beim Freistaat Bayern unter o. g. Voraussetzungen. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Voraussetzungen, Auflagen und Bedingungen und beschließt die Beantragung der Stabilisierungshilfen 2025 beim Freistaat Bayern unter o. g. Voraussetzungen. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. E-Autos - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen (Parkgebührenverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Am 30.12.2024 wurde im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt die Verordnung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung verkündet (GVBl. 2024 S. 645). Demnach wird § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) dahingehend ergänzt, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), die nach § 4 EmoG gekennzeichnet sind, ab dem 01.04.2025 bayernweit in den ersten drei Stunden eines Parkvorgangs bei Nutzung der Parkscheibe oder Nutzung der jeweils angeordneten Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit von der Entrichtung von Parkgebühren befreit sind.

Dies hat zur Folge, dass die Parkgebührenordnungen entsprechend anzupassen sind. Die darin enthaltenen Regelungen sind hinsichtlich der Parkgebührenbefreiung für elektrisch betriebene Fahrzeuge für drei Stunden zu ergänzen. Hierzu kann der Wortlaut von § 10 Satz 3 und 4 ZustV n.F.  in der  jeweiligen Parkgebührenordnung wiedergegeben werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen (Parkgebührenverordnung) lt. beiliegendem Entwurf.

Die Verordnung tritt am 01.04.2025 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren der Stadt Füssen (Parkgebührenverordnung) lt. beiliegendem Entwurf.

Die Verordnung tritt am 01.04.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Somit abgelehnt.

Dokumente
Download Parkgebühren-Verordnung 1. Änderung 01.04.25.pdf
Download StR 25.03.25 § 10 ZustV ab 01.04.25.pdf

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5. Sachstand - Radweg Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö Bekanntgabe 5

Sachverhalt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Straßenbauamt Kempten die Bauarbeiten für den neuen Radweg in Hopfen am See unmittelbar nach Ablauf der geltenden Baulärmverordnung beginnen. Der (Stand heute) offizielle Baubeginn ist somit für den 16. September 2025 vorgesehen.

Dieser Zeitplan wurde in enger Abstimmung mit dem Tourismusverband Hopfen sowie den Hoteliers vor Ort über mehrere Saisonen hinweg entwickelt. Dabei wurde der 16. September als der sinnvollste Zeitpunkt für den Baubeginn festgelegt. Auf dieser Grundlage wurde der Bauzeitenplan entsprechend ausgearbeitet, um sowohl die Interessen des Tourismus, der Anwohner als auch eine effiziente Umsetzung des Projekts bestmöglich zu berücksichtigen.

Die Barrierefreiheit wird einen wichtigen Faktor spielen, denn gerade auch im Hinblick auf die Fachklinik Enzensberg vor Ort, werden spezielle Behindertenparkplätze errichtet und die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. 

Der neue Radweg wird einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Radwegeinfrastruktur für Einheimische und Gäste, sowie zur nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur in unserer Region bieten.

Beschlussvorschlag

Bekanntgabe

Dokumente
Download 211155_L3_V1_21_Querschnitte.pdf
Download 211155_L5_0_ÜLP_Übersicht.pdf
Download BARRIEREFREIHEIT_Details_Haltestellen_Querungen.pdf
Download 211155_L5_0_01_Lageplan1_Straße.pdf
Download 211155_L5_0_02_Lageplan2_Straße.pdf
Download 211155_L5_0_03_Lageplan3_Straße.pdf
Download 211155_L5_0_04_Lageplan4_Straße.pdf

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6. Vergabe - Dachsanierung Kita Schatztruhe Ziegelbergweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei einer vor Ort Begehung des Kindergartens Schatztruhe am Ziegelbergweg 34, durch das Gebäudemanagement der Stadt Füssen, wurden Verfärbungen am Dachgesims festgestellt. 
Größere Schäden waren auf dem Dach zunächst nicht sichtbar, jedoch gab es beim Betreten des Daches mehrere nachgiebige Stellen, die auf eine instabile Unterkonstruktion hindeuteten. Aufgrund dieser Feststellung, wurden an mehreren Stellen Probeöffnungen durchgeführt, die Hinweise auf durchfeuchtete Bereiche und potenzielle Schäden an der Tragkonstruktion ergaben.
 



Auch die Innenbereiche wurden auf Feuchtigkeitseintritt kontrolliert.
Das Ingenieurbüro Häussler wurde mit einer detaillierten Begutachtung der Dachkonstruktion beauftragt.
Das Ergebnis dieses Gutachtens bestätigte erhebliche Feuchtigkeitsschäden und strukturelle Beeinträchtigungen an Teilen des Daches. Die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion ist sehr beeinträchtigt, das Dach hat nicht mehr die volle Tragfähigkeit. Als sofortige Notfallmaßnahme gab es ständige Begutachtungen des Daches, auch ein Schneelastsensor wurde installiert, um eine erhöhte Gewichtsbelastung schnellstmöglich zu erkennen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor, die bereits eingegangenen Angebote von der Spenglerei Söldner GmbH zum Bruttopreis in Höhe von 71.346,80 € und die Zimmererarbeiten zum geschätzten Bruttopreis in Höhe von 113.946,17 € an Häfele Holzbau in Auftrag zu geben. Der gesamte Sanierungsaufwand kann erst nach Öffnung der Dachkonstruktion ermittelt werden.

Die Verwaltung wird für die weiteren Maßnahmen (innerhalb des genehmigten Budgets) zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter ermächtigt, mit anschließender Bekanntgabe im zuständigen Gremium. 

Diskussionsverlauf

Dr. Böhm möchte einen Antrag auf juristische Prüfung stellen wegen eventueller Regressansprüche, die zum damaligen Zeitpunkt von Seiten des ehemaligen Bürgermeisters nicht erhoben wurden.

Frau Dr. Derday hingegen erkundigt sich, ob es eine Eigenschadensversicherung dazu gibt.

Herr Scheibel wiederum sieht es als Zeitverschwendung an, hier weiterzuhaken. Es wird viel Zeit investiert und Geld für Recherchen ausgegeben und am Ende kommt nichts dabei heraus.

Herr Eichstetter verspricht, dies an die Rechtsaufsichtbehörde zur weiteren Prüfung weiterzuleiten.

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor, die bereits eingegangenen Angebote von der Spenglerei Söldner GmbH zum Bruttopreis in Höhe von 71.346,80 € und die Zimmererarbeiten zum geschätzten Bruttopreis in Höhe von 113.946,17 € an Häfele Holzbau in Auftrag zu geben. Der gesamte Sanierungsaufwand kann erst nach Öffnung der Dachkonstruktion ermittelt werden.

Die Verwaltung wird für die weiteren Maßnahmen (innerhalb des genehmigten Budgets) zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter ermächtigt, mit anschließender Bekanntgabe im zuständigen Gremium. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Vergabe - Neubau Spielplatz Strandbad - Spielplatzkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Am 21.07.2020 beschloss der HFSK einstimmig die Erstellung eines Spielplatzkonzepts. 

Die Umsetzung des Spielplatzkonzept wurde im Jahr 2021 mit dem Spielplatz am Bootshafen begonnen. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung musste der nächstanstehende Spielplatz „Strandbad Weissensee“ für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 auf Eis gelegt und für entsprechend für 2026 nach Plan eingeplant. 

Geplant ist ein inklusiver Spielplatz der viel Raum zum Toben bietet, zugleich motorische Fähigkeiten erlebbar macht, Herausforderungen an das eigene Können stellt, ohne zu gefährlich zu sein, die Phantasie anregt und zu Rollenspielen animiert. 

Inklusiver Spielplatz:
https://katalog.spielplatzgeraete-maier.de/Spielplatzgeraete-Maier-Katalog/IB10/

Motto Weissensee: Fischerdorf

Niederseilkombination

Inklusion bedeutet nicht rein barrierefrei, sondern inklusiv. Ein inklusiver Spielplatz ist ein Spielplatz, der so gestaltet ist, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam spielen können. Er bietet auch barrierefreie Zugänge, spezielle Spielgeräte und eine Umgebung, die auf die Bedürfnisse aller Kinder eingeht – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Je vielfältiger und naturnaher ein Spielraum angelegt ist, desto reichhaltiger sind auch die Erfahrungen, die Kinder dort sammeln können.

Der Spielplatz selbst kostet rund 112.000 Euro. 
Hierfür wurden 190.000 Euro im Haushalt 2025 eingeplant. 
Zudem werden hier die seit rund 50 Jahren fälligen Grünarbeiten angepasst und überarbeitet mit rund 78.000 Euro. Somit gesamt rund 190.000 Euro, mit Eigenanteil der Stadt von rund 120.000 Euro 

Naturnahe Gestaltung
Der klassische Spielplatz umfasst einen Sandkasten, eine Rutsche und eine Schaukel. Diese Art Spielplatz ist allerdings in erster Linie für Kleinkinder interessant. Bei der Gestaltung bzw. Planung eines Spielplatzes sollte daher darauf geachtet werden, dass Gelände und Spielgeräte für alle Altersgruppen bzw. Geschlechter interessante Spielmöglichkeiten bieten – zum Teil klar voneinander abgegrenzt, um Interessenskonflikte und gegenseitige Störungen zu verhindern. 

Z.B. 
  • Bewegungsorientierte Bereiche mit einer gut bespielbaren Geländestruktur
  • Ballspielbereiche mit ebenen Flächen
  • Rückzugsbereiche mit kleinen Raumbildungen, Verstecken, etc.
  • Verschiedene Kommunikationsbereiche, die teils versteckt, teils exponiert platziert werden sollten

Übersicht/Ist Situation unserer Spielplätze: 
Unsere Spielplätze haben keine durchgehende Struktur (Themenspielplatz)
  • Spielgeräte wurden ohne Konzept getauscht und erneuert 
  • Verschiedene Spielgerätehersteller auf einem Spielplatz erscheinen uneinheitlich
  • Geländemodellierung für zusätzliche Spielinitiative und Kreativität fehlen
  • Keine Tisch/Bank Kombinationen vorhanden um z.B. Getränke, Brotzeit etc. abstellen zu können
  • Außenwirkung/Motivation der Kinder lässt schnell nach
  • Pflege der Spielplätze erfolgt nur (Rasenmähen und ähnliches) wenn nichts Wichtigeres ansteht.

Zeitschiene:
2020                         Erstellung Spielplatzkonzept
2021                        Bau Bootshafen
2022-2025                Keine Bauten/Sanierungen von Spielplätzen
2022        Treffen mit Kindergarten, Elternbeirat Kita Wsee, FTM, Bauamt, Stadträten zur Ideensammlung Sanierung Spielplatz Weissensee 
Januar 2024         Spielplatz Planungsrunde mit Bauamt und Alexander Zoller Behindertenbeauftragter LRA OAL. 
Februar 2024                 Weitere Planungsrunde Bauamt/LRA/FTM
Dezember 2024        Fertigstellung Planung Wsee durch Bauamt 
Januar 2025                Angebotseinholung
März 2025                Vergabe
Herbst 2025                Umsetzung/Baubeginn 
Winter 2025                Fertigstellung 


Spenden hierzu sind bereits einige eingegangen: 
Firma Weisshaus Shop        10.000 Euro
Firma ISAS                         7.500 Euro
Hotel Filser                         300 Euro 
Tourismusverein Wsee        Folgt zeitnah

Wer spenden möchte: 
Bankverbindung
Kontoinhaber: Stadt Füssen
IBAN: DE20 7335 0000 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1ALG
Verwendungszweck: Spende inklusiver Spielplatz Weißensee

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet die Sanierung des Spielplatzes Weissensee zu einem inklusiven Spielplatz und vergibt den Auftrag an die Firma Maier Spielgeräte und die Firma Briemle Gartenbau. Das Spielplatzkonzept ist entsprechend fortzuschreiben. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen befürwortet die Sanierung des Spielplatzes Weissensee zu einem inklusiven Spielplatz und vergibt den Auftrag an die Firma Maier Spielgeräte und die Firma Briemle Gartenbau. Das Spielplatzkonzept ist entsprechend fortzuschreiben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download 25-02-10_4013543_GP-1v1.pdf

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8. Neuerlass der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Durch die Vereinsauflösung der Interessengemeinschaft Füssener Sportvereine (IFS) e.V. Ende vergangenen Jahres ist ein Neuerlass der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen erforderlich.

Wichtigste Änderungen zu den jetzigen Sportförderungsrichtlinien vom 29.06.2011:

  • Streichung IFS aus den in den Sportförderungsrichtlinien aufgeführten Bestimmungen/Texten
  • Verweis auf die vor kurzem erlassenen Benutzungs- und Gebührensatzungen bei den Sporthallen (Ziffer VIII) und beim BSP Füssen (Ziffer X)
  • Neuaufnahme Ehrung Trainerin oder Trainer des Jahres (Zuständigkeit bisher bei der IFS) (Ziffer XI) 

 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt neue Sportförderungsrichtlinien lt. beiliegendem Entwurf. Diese treten zum 1. April 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 29.06.2011 außer Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt neue Sportförderungsrichtlinien lt. beiliegendem Entwurf. Diese treten zum 1. April 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 29.06.2011 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Sportförderungsrichtlinien Entwurf März 2025.pdf

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9. Vollzug der Geschäftsordnung - Genehmigung der Niederschrift vom 25.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 9

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 10

Diskussionsverlauf

Stadtrat Adam   erkundigt sich nach der Vertragsbindung zwischen dem BSP und dem   OSP. Die Stadt Füssen investiert viel Geld in die Sanierungen, wie sieht es mit der Sicherheit für die Verträge aus?

Herr Eichstetter erläutert, dass die offiziellen Verträge für eine Laufzeit von jeweils drei Jahren ausgelegt sind und diese ständig verlängert werden. Sicherheiten   gäbe es aber trotzdem keine. Im Jahr  2020 waren durch einen Sanierungsstau  die Fördergelder ins Wanken geraten. 
Momentan laufen die Arbeiten am BSP wie geplant weiter. Im BSP wird  weiter investiert, wie aktuell mit der neuen Videowall. 

Datenstand vom 03.04.2025 09:19 Uhr