Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/160 der Gemarkung Gaimersheim, Altvaterstraße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.01.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll von 0,6) dürfen nicht überschritten werden. 
Nach Süden zum „Fort-von-der-Tann“ ist ein Abstand von 3,3 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Nach Westen und Norden sind die Vorschriften des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung mit einem Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2022 15:17 Uhr