Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4412/4 der Gemarkung Gaimersheim, Hermann-Löns-Straße 12a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.02.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. 
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Die GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) ist einzuhalten. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Nord-Ost“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2022 13:03 Uhr