Bebauungsplan Nr. 38.1 "Steinbruck - Sondergebiet EDEKA" mit Flächennutzungsplanänderung, Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö 2.1

Beschluss

  1. Dem Antrag der Alueda Südbayern GmbH, Ingolstädter Straße 120, 85080 Gaimersheim auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanänderung zur planungsrechtlichen Absicherung des Baurechts für Errichtung eines neuen EDEKA-Marktes auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 571 (Teilfläche), 571/1, 596/2 und 661/3 der Gemarkung Gaimersheim wird stattgegeben.
  2. Mit der Alueda Südbyern GmbH (Vorhabenträger) ist ein Durchführungsvertrag vorzubereiten, in dem die Verpflichtung zur Durchführung des geplanten Vorhabens sowie die Verpflichtung zur Übernahme aller Planungskosten und kausal mit dem Vorhaben verbundenen Folgekosten im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB geregelt werden. 
  3. Es ist auf eine landwirtschaftsverträgliche Planung zu achten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2022 08:19 Uhr