Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/6 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße 4
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 01.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 01.06.2022 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden.
Der Abstand zu den straßenseitigen Grundstücksgrenzen muss mindestens 3,00 m betragen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2022 14:28 Uhr