Bauvoranfrage zur Errichtung von drei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4373 der Gemarkung Gaimersheim, Rackertshofener Straße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Mit einer GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) besteht Einverständnis. 
Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze muss mindestens 3,00 m betragen. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. Die Erschließung des Grundstücks hat über die Rackertshofener Straße zu erfolgen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Innenentwicklung Nord-Ost“ unter Vorbehalt der o. g. Auflage zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2022 10:49 Uhr