Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/12 der Gemarkung Gaimersheim, Nelkenweg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.07.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt.
Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Mit einer GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) besteht Einverständnis.
Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze muss mindestens 3,00 m betragen. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. 
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ unter Vorbehalt der o. g. Auflagen zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2022 10:49 Uhr