Feststellung der Jahresrechnung 2019 und Erteilung der Entlastung durch den Marktgemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Sitzung des Hauptausschusses 22.04.2020 ö 6

Beschluss 1

1. Der Marktgemeinderat stellt die Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO fest. Die Jahresrechnung 2019  schließt mit folgenden bereinigten Zahlen in den Einnahmen und Ausgaben:

Verwaltungshaushalt                Vermögenshaushalt               Gesamthaushalt

39.066.406,38 Euro                     15.909.712,32 Euro                  54.976.118,70 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Marktgemeinderat erteilt die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2019, welche mit folgendem Ergebnis festgestellt wurde:

Verwaltungshaushalt                Vermögenshaushalt               Gesamthaushalt

39.066.406,38 Euro                     15.909.712,32 Euro                  54.976.118,70 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2020 11:42 Uhr