Gundsatzbeschluss zur Überschreitung der Baugrenze
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 27.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 27.05.2020 | ö | beschließend | 1 |
Beschluss
Die Überschreitung von nicht-straßenseitigen Baugrenzen ist mit genehmigungsfreien Vorhaben im Sinne des Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zulässig soweit keine andere Festsetzung davon betroffen ist.
Die Entscheidungsbefugnis zur Erteilung von diesbezüglichen Befreiungen wird auf die Verwaltung übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.05.2020 16:00 Uhr