Gundsatzbeschluss zur Überschreitung der Baugrenze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.05.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Die Überschreitung von nicht-straßenseitigen Baugrenzen ist mit genehmigungsfreien Vorhaben im Sinne des Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zulässig soweit keine andere Festsetzung davon betroffen ist.
Die Entscheidungsbefugnis zur Erteilung von diesbezüglichen Befreiungen wird auf die Verwaltung übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2020 16:00 Uhr