Bauantrag zur Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusers auf dem Grundstück Fl. Nr. 4415/6 der Gemarkung Gaimersheim, Obertorweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.07.2020 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit den geplanten Vorhaben einverstanden, da sie sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.60 „Innenentwicklung Gaimersheim Nord-Ost“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.

Der Markt Gaimersheim ist mit der Nutzung des Grundstückes mit der Fl.Nr. 4415/3 zur Erschließung des Baugrundstückes mit der Fl.Nr. 44415/6 (jeweils der Gemarkung Gaimersheim) einverstanden . Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung mit den Grundstückseigentümern zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2020 12:28 Uhr