Bauantrag zur Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusers auf dem Grundstück Fl. Nr. 4415/6 der Gemarkung Gaimersheim, Obertorweg
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 08.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 08.07.2020 | ö | beschließend | 1.1 |
Beschluss
Der Markt Gaimersheim ist mit den geplanten Vorhaben einverstanden, da sie sich nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.60 „Innenentwicklung Gaimersheim Nord-Ost“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.07.2020 12:28 Uhr