Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 937/152 der Gemarkung Gaimersheim, Kraiberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 09.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 09.09.2020 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit den geplanten Bauvorhaben einverstanden, da es sie nach Art und Umfang in die nähere Umgebung einfügt. Eine GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden. Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden. Der Abstand zur Straße mit dem Wohngebäude soll mindestens 3 m betragen. Der Abstand zur Straße mit der Garage soll mindestens 3 m betragen

Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.61 „Innenentwicklung Kraiberg“ unter Vorbehalt der o. g. Auflagen zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2020 14:59 Uhr