Grundsatzbeschluss zur Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl l (GRZ l) durch die nachträgliche Errichtung von Wintergärten
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 14.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 14.04.2021 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Der Markt Gaimersheim erteilt eine Befreiung für die geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl l (GRZ l) für nachträglich errichtete Wintergärten mit einer maximalen Größe von 20 m².
Die Entscheidungsbefugnis zur Erteilung dieser Befreiung wird auf die Verwaltung übertragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 14:15 Uhr