Einsetzung des Hauptausschusses aufgrund der Corona-Pandemie gemäß Art. 120 b Abs. 3 S. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 21.04.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Ab dem 22.04.2021 wird für die Dauer von drei Monaten der Hauptausschuss mit den Befugnissen eines Ferienausschusses gemäß Art. 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eingesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2021 12:45 Uhr