Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses bzw. von zwei Einfahmilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 937/160 d. Gem. Gaimersheim, Altvaterstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.05.2021 ö 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Bauvorhaben zur Errichtung von zwei Einfamilienwohnhauses sowie alternativ eines Mehrfamilienwohnhauses einverstanden. Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll von 0,6) dürfen nicht überschritten werden.
Nach Süden zum „Fort-von-der-Tann“ ist ein Abstand von 3,3 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Nach Westen und Norden sind die Vorschriften des Art. 6 der Bayerischen Bauordnung mit einem Abstand von mindestens drei Metern zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 „Innenentwicklung Kraiberg“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.
Einer Zufahrt über das Grundstück mit der Fl.Nr. 937/159 der Gemarkung Gaimersheim wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.05.2021 09:14 Uhr