Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Carports im Sinne der gemeindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 01.12.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Die Errichtung von Carports ist auch bei nicht direkter Zufahrt zulässig, wenn ein Mindestabstand von 0,5 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze eingehalten wird und das Carport straßenseitig ohne Außenwände errichtet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 10:45 Uhr