Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 gemäß folgender Anlage:
H a u s h a l t s s a t z u n g
Des
Marktes Gaimersheim (Landkreis Eichstätt)
für das
Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Gaimersheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.868.069 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.416.408 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( A ) 340 v.H.
b) für die Grundstücke ( B ) 250 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Gaimersheim
Andrea Mickel
Erste Bürgermeisterin