Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/6 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 01.06.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist mit dem Vorhaben einverstanden.
Die GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) sowie die GFZ von 0,5 darf nicht überschritten werden.
Der Abstand zu den straßenseitigen Grundstücksgrenzen muss mindestens 3,00 m betragen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 14:28 Uhr