Einsetzung des Hauptausschusses aufgrund der Corona-Pandemie gemäß Art. 120 b Abs. 3 S. 2 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 21.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 21.04.2021 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Ab dem 22.04.2021 wird für die Dauer von drei Monaten der Hauptausschuss mit den Befugnissen eines Ferienausschusses gemäß Art. 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eingesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.06.2021 12:45 Uhr