Grundsatzbeschluss zur Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl l (GRZ l) durch die nachträgliche Errichtung von Wintergärten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Markt Gaimersheim erteilt eine Befreiung für die geringfügige Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl l (GRZ l) für nachträglich errichtete Wintergärten mit einer maximalen Größe von 20 m².
Die Entscheidungsbefugnis zur Erteilung dieser Befreiung wird auf die Verwaltung übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 14:15 Uhr