Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 883/5 der Gemarkung Gaimersheim, Römerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.07.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Markt Gaimersheim ist grundsätzlich mit allen drei Varianten einverstanden. 
Eine GFZ von 0,5 sowie eine GRZ von 0,4 (GRZ ll 0,6) dürfen jedoch nicht überschritten werden. Der Abstand zur straßenseitigen Grundstücksgrenze soll mindestens 3 m betragen. Die Wandhöhe darf maximal 6,70 m betragen.
Es wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.64 „Innenentwicklung westlich der Ingolstädter Straße“ zugelassen. 
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist einzuhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 10:55 Uhr