Beratung über den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Finanzplan und den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Unterreit, 08.08.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Nach Beratung über den Haushaltsplan beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Unterreit für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in dem Wortlaut der dieser Niederschrift beigefügten Anlage.
Die Finanzplanung gem. Art. 70 GO, § 2 Abs. 2 Nr. 6 und § 24 Abs. 1 KommHV wird mit dem Finanzplan jeweils für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 gemäß der dieser Niederschrift beigefügten Anlage beschlossen.
Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird gemäß der dieser Niederschrift beigefügten Anlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9
Beschluss 2
Nach Ablehnung des Beschlussvorschlags der Verwaltung stellt Gemeinderat Huber Manfred folgenden Antrag:
Die Hebesätze für 2018 werden für die Grundsteuer A und B auf 380 v.H., für die Gewerbesteuer auf 360 v.H. festgelegt. Die entsprechenden Haushaltsansätze werden ab 2018 dem entsprechend reduziert. Die Ansätze für die Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Feuerwehr Wang im Jahr 2018 werden herausgenommen, d.h. auf „0“ gesetzt. Der Ansatz für Kreditaufnahmen im Jahr 2018 wird in Folge der Herausnahme der Ansätze für die Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs um 100.000 € auf 50.000 € reduziert. Weitere sich aus dem Sachverhalt ergebende Anpassungen bei den Ansätzen des Haushaltsplanes werden vorgenommen. Ein nach Haushaltsabgleich des Haushaltsjahres 2018 sich ergebender Überschuss wird in der Zuführung an die allg. Rücklage aufgenommen.
Der Antrag von GR Huber Manfred wird zum Beschluss erhoben. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden entsprechend abgeändert.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Unterreit für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 in dem Wortlaut der dieser Niederschrift beigefügten Anlage.
Die Finanzplanung gem. Art. 70 GO, § 2 Abs. 2 Nr. 6 und § 24 Abs. 1 KommHV wird mit dem Finanzplan jeweils für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020 gemäß der dieser Niederschrift beigefügten Anlage beschlossen.
Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wird gemäß der dieser Niederschrift beigefügten Anlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 07.09.2017 08:40 Uhr