Festlegung von Richtlinien über die Abgrenzung des Erheblichkeitsbegriffs zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Unterreit, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Unterreit (Gemeinde Unterreit) Sitzung des Gemeinderates Unterreit 08.05.2018 ö 9

Beschluss

Erheblichkeit im Sinne der Gemeindeordnung liegt vor:
  • nach Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO                ab 5.000,00EUR (bereits durch Geschäftsordnung festgelegt)
  • nach Art. 66 Abs. 4 GO                        ab 40.000,00EUR
  • nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 GO                ab 125.000,00EUR
  • nach Art. 68 Abs. 3 Nr. 1 GO                ab 40.000,00EUR
Die Erheblichkeitsgrenzen werden, wie von der Finanzverwaltung vorgeschlagen und dargestellt, für die Dauer der aktuellen Wahlperiode de s Gemeinderats festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2018 11:27 Uhr