Haushalt; Feststellung der Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Kenntnis. Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem vorliegenden Ergebnis des Rechnungsabschlusses festgestellt (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2024 11:58 Uhr