Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für 150 Personen, Fl.-Nr. 562, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 28


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kreuzfeld“. Es soll eine Gemeinschaftsunterkunft für 150 Personen entstehen. Der Bauherr plant, einen teilweise dreigeschossigen Bau mit 29 Zimmern im EG, 29 Zimmern im 1. OG und 17 Zimmern im 2. OG.
Bewertung: 
Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Zum einen werden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen nicht eingehalten. Zum anderen sind laut Bebauungsplan nur zwei Vollgeschosse zulässig. Ferner ist eine gesicherte Erschließungssituation hinsichtlich der Entwässerungseinrichtung/Abwasserentsorgung nicht gegeben. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich außerdem teilweise im Überschwemmungsgebiet des Fimbachs.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 02.12.2024 11:22 Uhr