Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 1428/58, Gemarkung Geisenhausen, Amselstraße 27


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 2.7

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feldkirchen“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Das zur Errichtung angedachte Gartenhaus umfasst einen Rauminhalt von ca. 44 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75,00 m³ beträgt. Das Gartenhaus wird außerhalb der im Bebauungsplan "Feldkirchen" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:22 Uhr