Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes und einer Pergola, Fl.-Nr. 1428/180, Gemarkung Geisenhausen, Drosselstraße 15
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung". Der Sichtschutzzaun aus Holz ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da er den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung wird entlang der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe zwischen 1, 40 m und 2,00 m errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die festgesetzte max. zulässige Höhe von 1,20 m bzw. 1,50 m überschritten wird. Zudem wird eine Pergola errichtet. Die Pergola ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 g BayBO verfahrensfrei. Die Pergola bedarf auch einer Befreiung nach Art. 63 BayBO, da sich diese außerhalb der festgesetzten Baugrenze befindet. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften wurden jedoch nicht vollständig geleistet.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2024 11:22 Uhr