Widmung Fl.-Nr. 114/5 Gemarkung Geisenhausen zur Ortsstraße Marktplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2024 ö beschließend 2.10

Diskussionsverlauf

Bei der Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses für Ortsstraßen wurde festgestellt, dass der Marktplatz nördlich des Rathauses noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche (hier als Ortsstraße) gewidmet wurde. Dies ist hiermit nachzuholen.

Beschluss

Der gemeindeeigene Marktplatz mit Fl.-Nr. 114/5 Gemarkung Geisenhausen (Fahrbahn einschließlich Parkflächen und Gehwege), abzweigend bzw. einmündend in die Staatsstraße 2054, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG entsprechend der Verkehrsbedeutung zur Ortsstraße „Marktplatz“, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes, gewidmet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr