Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung, Fl.-Nr. 581/12, Gemarkung Geisenhausen, Eichendorffstraße 37
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld" Deckblatt Nr. 1. Es soll ein Sichtschutz aus Holz und Doppelstabmatten mit einer Höhe von 2,00 m an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. An der östlichen Grundstücksgrenze soll ein Metallzaun mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. Der Sichtschutzzaun sowie der Metallzaun sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da zum einen die festgesetzte max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird und zum anderen müsste die Einfriedung als Holzlatten – und Hanichelzaun bzw. als Maschendrahtzaun ausgeführt werden. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr