Landratsamt Landshut - Kreisbrandinspektion
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle bestehen gegen die oben genannte Maßnahme keine Bedenken. Folgenden Hinweis bitte ich jedoch zu beachten: Durch die Ausweisung von Baugebieten ergeben sich durch der daraus resultierenden Bebauung gewisse Voraussetzungen für die Löschwasserbereitstellung. Weitere Forderungen, die anhand der mir vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar sind, bleiben vorbehalten.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. 9 : 0
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Landshut
Flächenverbrauch: Bei der Abwägungsentscheidung sind als Grundsatz der Raumordnung auch der Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen zu berücksichtigen. In Nr. 5.4.1 des LEP werden als Grundsätze der Raumordnung aufgeführt: „Land und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. "Zudem sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. B BauGB bei der Abwägung insbesondere die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Der Geltungsbereich der vorliegenden Planung umfasst ca. 13.594 m², die derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden und durch die Planung dauerhaft der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden. Die Bodengüte liegt mit einer Ackerzahl von 55 knapp über dem Landkreisdurchschnitt.
Benachbarte Flächen: Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche darf nicht durch überhängende Aste, Schattenwurf oder Wurzelwachstum beeinträchtigt werden. Ein ordnungsgemäßer Rückschnitt ist sicher zu stellen. Die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe sollen in ihren betrieblichen Aktivitäten durch die heranrückende Wohnbebauung nicht beeinträchtigt werden. Die Bauwerber müssen zur Vermeidung nachbarschaftlicher Auseinandersetzungen informiert werden, dass zeitweise bedingte Geruchsimmissionen (Gülle, Mist, Pflanzenschutzmittel), Staubimmissionen (Ernte-Drusch, Trockenheit) und Lärmimmissionen (landwirtschaftliche Maschinen, Tierhaltung) aus der Viehhaltung und der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen hinzunehmen sind, zeitweise auch an Wochenenden, Feiertagen oder in den Abendstunden.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu Flächenverbrauch: Der Marktgemeinderat ist sich der Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen bewusst und weist daher Baugebiete nur im unbedingt erforderlichen Umfang und unter Beachtung der Prämissen des Flächensparens aus. In diesem Fall handelt es sich um eine maßvolle Erweiterung des Ortsteils Holzhausen, in dem ansonsten keine Bebauungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass von Seiten der Regierung von Niederbayern keine Einwände gegen die Planung erhoben wurden. Zu benachbarte Flächen: Die Marktgemeinde wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Hinweise geben. 9 : 0
Wasserwirtschaftsamt Landshut
Das Planungsgebiet liegt unterhalb landwirtschaftlich genutzter Hangflächen. Infolge von Starkregenereignissen kann es auch fernab von Gewässern zu Überflutungen kommen. Unter ungünstigen Umständen (Regen und Schneeschmelze bei gefrorenem Boden) können Erdabschwemmungen zu Schäden führen. Die Vorsorge gegen derartige Ereignisse beginnt auf Ebene der Bauleitplanung. Um Schäden zu vermeiden, sind bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die das Eindringen von oberflächlich abfließendem Wasser in Erd- und Kellergeschosse dauerhaft verhindert. Wir empfehlen, dahingehend im nachfolgenden Bebauungsplan weitere Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c BauGB zu treffen, um die Schäden durch Überflutungen infolge von Starkregen zu minimieren (Sockelhöhe von mind. 25 cm über der Fahrbahnoberkante wird empfohlen, wasserdichte Kellerfenster sowie Kellereingangstüren, Aufkantungen vor Lichtschächten).
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Marktgemeinde wird die diesbezüglichen Festsetzungsmöglichkeiten auf Bebauungsplanebene prüfen. 9 : 0
Vodafone GmbH
Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant.
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 9 : 0
Bayernwerk Netz GmbH
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Mit dem Schreiben vom 10.01.2024 TOAP Fe10422, haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Stellungnahme vom 10.01.2024:
Gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Bei der Überprüfung der Planungsunterlagen haben wir festgestellt, dass von uns betriebene 20-kV-Freileitungen im Flächennutzungsplan fehlen. Beiliegend erhalten Sie einen Lageplan im Maßstab 1:1.000, in dem die fehlenden flächennutzungsplanrelevanten Anlagen zusätzlich farbig markiert sind. Wir bitten Sie, die fehlenden 20-kV-Freileitungen im Flächennutzungsplan zu ergänzen, mit Bayernwerk Netz GmbH zu titulieren und die nachfolgend, angegebenen Schutzzonenbereiche in den Unterlagen aufzunehmen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Übernahme der Leitungen in den Flächennutzungsplan nicht davon entbindet, weitergehende Detailplanungen erneut mit uns abzustimmen. Der Schutzzonenbereich der 20-kV-Freileitungen beträgt in der Regel beiderseits zur Leitungsachse je 10 m. Aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten können sich gegebenenfalls andere Schutzzonenbereiche ergeben. Hinsichtlich der, in dem angegebenen Schutzzonenbereich bestehenden, Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Achten Sie bitte bei Anpflanzungen innerhalb des Schutzzonenbereiches der Freileitung darauf, dass nur Gehölze mit einer maximalen Aufwuchshöhe von 2,5 m angepflanzt werden um den Mindestabstand zur Freileitung auf jeden Fall einzuhalten. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Transformatorenstation(en): Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich sowie das Verlegen zusätzlicher Kabel erforderlich werden. Für die Transformatorenstation benötigen wir, je nach Stationstyp ein Grundstück mit einer Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu unseren Gunsten zu sichern ist. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Abwägungsbeschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Darstellung der Leitungen wurde aktualisiert. Die Lage der erforderlichen Trafostation wurde bereits auf Bebauungsplanebene abgestimmt. 9 : 0
Die Technische Bauabteilung des Landratsamtes Landshut, der Bund Naturschutz in Bayern e.V., das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, der Bayerische Bauernverband, die Deutsche Telekom AG, die Energie Südbayern GmbH wurden am Verfahren beteiligt und gaben keine Stellungnahme ab. Die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Untere Naturschutzbehörde und der Immissionsschutz des Landratsamtes Landshut, die Höhere Landesplanungsbehörde und das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern, der Regionale Planungsverband Landshut sowie die M-Net Telekommunikations GmbH wurden am Verfahren beteiligt und erklärten ihr Einverständnis, erhoben keine Einwände, Bedenken, Erinnerungen, Anmerkungen. Bedenken und Anregungen von Privatpersonen gingen bei beiden Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ein.