Widmungsbeschränkungsergänzung für den beschränkt-öffentlichen Geh- und Radweg von der Poststraße zur Landshuter Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Die Ortsstraße Poststraße wurde 1990 östlich der bestehenden Straße bis zum Fimbach erweitert. Hierbei wurde auch ein Geh- und Radweg ab Ostende Ortsstraße Poststraße bis zur Landshuter Straße (Kr LA 21) bis 1996 angelegt. Der Bereich nördlich der Fimbachbrücke wurde hierbei auf einer Länge von 32,00 m von 2,00 m auf 3,50 m verbreitert, um dort auch Parkmöglichkeiten zu schaffen. Deshalb ist für diesen Bereich noch eine Ergänzung der Widmungsbeschränkung vorzunehmen.

Beschluss

Die bisherige Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ für den beschränkt-öffentlichen Weg „Geh- und Radweg von der Poststraße zur Landshuter Straße“ wird für die Strecke ab Landshuter Straße (Hinterkante Gehweg) auf einer Länge von 32,00 m für den „ruhenden Verkehr“ ergänzt und freigegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr