Errichtung eines Naturpools mit Regenerationsbecken, Fl.-Nr. 1428/32, Gemarkung Geisenhausen, Amselstraße 9
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 23.09.2024 | ö | beschließend | 3.8 |
Diskussionsverlauf
(3,50 m x 1,50 m x 1,50 m). Beide Becken sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verfahrensfrei, da den Planunterlagen zufolge der Beckeninhalt der Schwimmbecken weniger als 100 m³ beträgt. Die zwei Schwimmbecken werden außerhalb der im Bebauungsplan "Feldkirchen" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedürfen daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0