Antrag auf Isolierte Befreiung - Befreiung der zulässigen Gefälleneigung von Böschungen von maximal 45°, Fl.-Nr. 164/1, Gemarkung Geisenhausen, Holzhausener Straße 3 a-c


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 3.11

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe-West“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Gemäß Bebauungsplan sind Böschungen einem Gefälle von maximal 45° zulässig. An der nordöstlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 22,60 m beträgt der Böschungswinkel 48°. Ebenfalls an der nordöstlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von 27,53 m beträgt der Böschungswinkel 54°. Des Weiteren beträgt der Böschungswinkel an der ostsüdlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von 27,00 m ebenfalls 54°. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Zudem muss die Abweichung städtebaulich vertretbar sein sowie die Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr