Widmung einer Anschlussstraße westlich von Westersbergham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.11.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Um den Anwesen Westersbergham 29a, 29b und 29 ½ ab der Gemeindeverbindungsstraße Westersberghamer Straße eine gesicherte öffentliche Zufahrt bereitzustellen, wurde die bestehende nördliche Teilstrecke dieser Zufahrt auf Fl.-Nr. 17/2 Gemarkung Bergham herausgemessen (vgl. FN 388 von 2008) und erworben. Nach Auskunft eines Eigentümers der betroffenen Hauseigentümer existieren für den südlichen Straßenteil Geh- und Fahrtrechte im Grundbuchamt Landshut. Die knapp 70 m lange nördliche Zufahrt ist als Gemeindeverbindungsstraße noch zu widmen.
Beschluss
Die gemeindeeigene Zufahrtsstrecke Weg Fl.-Nr. 17/16 Gemarkung Bergham, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Westersberghamer Straße bis Südende Weg Fl.-Nr. 17/16 Gemarkung Bergham wird gemäß Art. 6 i.V.m. 46 Nr. 1 BayStrWG als Gemeindeverbindungsstraße „Zufahrt Westersbergham 29a, 29b und 29 ½“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.02.2025 13:12 Uhr